Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über den Service-Desk oder nutzen Sie unsere telefonischen Sprechzeiten. Genauere Details finden Sie in den Kontaktdaten.
-
Kann ich die für meinen Studiengang verantwortliche Person oder andere zugelassene Studierende vorab kontaktieren?
Bei wichtigen fachlichen Fragen können Sie jederzeit die Studienfachberatung kontaktieren. Mit anderen Studierenden der Universität Jena, insbesondere mit Studierenden Ihrer Fachrichtung, können Sie sich selbstverständlich auch austauschen.
Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Studiengangseite (siehe Studienangebot) oder auf den Seiten der verantwortlichen Fachschaft.
-
Wie hoch sind die Studiengebühren?
Die Universität Jena verlangt keine Studiengebühren! Alle Studierenden müssen jedoch einen Beitrag pro Semester zahlen.
-
Was sind Langzeitstudiengebühren und wann muss ich die bezahlen?
Fragen zu einer möglichen Langzeitstudiengebührenpflicht richten Sie bitte an das Studierenden-Service-Zentrum per Ticket über den Service-DeskExterner Link.
-
Bietet die Universität Jena Stipendien an?
Die Universität Jena bietet das Deutschlandstipendium en an. Es können sich Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Universität Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des nächsten Förderzeitraumes, eingeschrieben werden, für ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Stipendienhöhe beträgt 300 Euro pro Monat und ist zunächst für die Dauer eines Jahres bewilligt.
Sie möchten mehr über Deutschlandstipendium erfahren? Stellen Sie Ihre Anfrage einfach über das Service-Desk-Portal.
-
Darf ich neben meinem Studium arbeiten?
Ja, Sie können neben Ihrem Studium arbeiten. Eine Vielzahl an JobangebotenExterner Link für Studierende werden unter anderem über das Studierendenwerk angeboten.
Falls Sie ein Teilzeitstudium in Betracht ziehen, erhalten Sie unter Teilzeitstudium an der Uni Jena sowie unter Studieren in besonderen LebenslagenExterner Link weitere wichtige Informationen.
-
Welche Sprachzertifikate werden von der Universität Jena akzeptiert? Welche Sprachkenntnisse benötige ich?
Bildungsausländer:innen müssen vor Beginn eines deutschsprachigen Masterstudiengangs ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die von der Universität Jena akzeptierten Deutschzertifikate sind hier aufgelistet. Welche Zertifikate für Englisch und andere Sprachen anerkannt sind und welche Kenntnisse Sie nachweisen müssen, variiert je nach Studiengang. Informieren Sie sich bitte genauer auf der jeweiligen Studiengangsseite.
-
Mein Englischzertifikat TOEFL/IELTS habe ich 2013 erhalten. Wird das Zertifikat noch akzeptiert?
Nein. TOEFL-Zertifikate und IELTS- Zertifikate sind nur zwei Jahre gültig. Sie müssen bei Ihrer Bewerbung, spätestens jedoch bei der Immatrikulation, ein aktuelles Zertifikat vorweisen können. Cambridge-Englischzertifikate sind hingegen unbegrenzt gültig.
-
Ich habe einen Deutschnachweis auf dem Niveau B1. Ist dieser Sprachnachweis für einen deutschsprachigen Masterstudiengang ausreichend?
Nein, für einen deutschsprachigen Studiengang reichen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nicht aus. Sie müssen eines der folgenden Zertifikate nachweisen können:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)", mind. Niveaustufe 2 (DSH-2),
- "Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)", Niveaustufe-4 (mind. TDN4 in allen Kategorien),
- "Goethe-Zertifikat C2: Großes deutsches Sprachdiplom",
- "telc Deutsch C1 Hochschule" (mind. Prädikat "befriedigend"),
- Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland ("Feststellungsprüfung").
-
Ich habe ein TestDaF-Ergebnis von 4-4-4-3. Ist das Ergebnis als Deutschnachweis ausreichend?
Nein, dieses Testergebnis ist leider nicht ausreichend für einen deutschsprachigen Masterstudiengang. Sie benötigen in allen Kategorien mindestens das Ergebnis TDN4. Es ist auch nicht möglich eine TDN3 mit einer TDN5 auszugleichen.
-
Ich habe das Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule" mit dem Prädikat "ausreichend" erhalten. Ist das ein ausreichender Deutschnachweis??
Nein, dieses Testergebnis ist leider nicht ausreichend für einen deutschsprachigen Masterstudiengang. Sie müssen die Prüfung mit mind. dem Prädikat "befriedigend" bestehen.
-
Welche Masterstudiengänge gibt es und wie bewerbe ich mich?
Die Universität Jena bietet über 70 Masterstudiengänge an. Die Masterbewerbung erfolgt ausschließlich online über das Portal Friedolin 2.0Externer Link.
-
Kann ich mich für mehrere Masterstudiengänge bewerben?
Sie dürfen sich für so viele Masterstudiengänge bewerben wie Sie möchten. Pro Studiengang ist eine separate Onlinebewerbung nötig. Bitte beachten Sie jedoch, dass alle Masterstudiengänge konsekutive Studiengänge sind und einen fachspezifischen ersten Hochschulabschluss fordern!
-
Bis wann kann ich mich für einen Masterstudiengang bewerben?
Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester beginnt am 01.12. und endet am 15.01. des Folgejahres. Bewerbungen für das Wintersemester starten am 01.04. Die Bewerbungsfristen varrieren hierbei von Studiengang zu Studiengang. Erfahren Sie mehr über die Bewerbungszeiträume und -fristen.
Bewerbungen nach Fristende sind leider nicht möglich.
-
Ist die Onlinebewerbung kostenlos?
Ja, die Bewerbung ist für ALLE Bewerber*innen kostenfrei.
-
Ich habe Probleme bei der Registrierung bzw. kann mich nicht im Portal anmelden. Was soll ich tun?
Registrierung:
Bei Schwierigkeiten bei der Registrierung, schreiben Sie bitte ein Ticket an die IT-Abteilung über den Service Desk.Externer Link
Anmeldung:
Bei Anmeldung müssen Sie stets Ihren Benutzernamen und Ihr selbstgewähltes Passwort eingeben. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Benutzername nicht Ihre E-Mail-Adresse ist! Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, so beantragen Sie ein neues. Wenn Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, kontaktieren Sie uns bitte über den Service DeskExterner Link.
-
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Jeder Masterstudiengang hat unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Diese sind auf der jeweiligen Studiengangsseite unter "Zugangsvoraussetzungen" im Studienangebot oder in der jeweiligen Studienordnung aufgelistet.
-
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich online hochladen?
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen erhalten Sie im Abschnitt "Bewerbungsunterlagen" auf der Studieninformationsseite des jeweiligen Masterstudiengangs im Studienangebot.
-
Meine Zeugnisse und Zertifikate sind nicht auf Deutsch oder Englisch. Muss ich sie übersetzen lassen?
Zeugnisse und Zertifikate, die im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurden, müssen zusätzlich in deutscher ODER englischer Übersetzung vorgelegt werden. Die Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden. Eigene Übersetzungen oder Übersetzungen von nicht-vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros werden nicht akzeptiert!
-
Sind amtlich beglaubigte Kopien für die Onlinebewerbung notwendig?
Nein, es sind keine beglaubigten Kopien notwendig.
Bitte laden Sie alle Bewerbungsdokumente ausschließlich als PDF-Dateien online in das BewerbungsportalExterner Link.
-
Soll ich meine gesamten Bewerbungsunterlagen per Post schicken?
Nein! Für die Onlinebewerbung sind keine Unterlagen in Papierform nötig! Bitte laden Sie alle Bewerbungsdokumente ausschließlich als PDF-Dateien online in das BewerbungsportalExterner Link.
-
Ich möchte einen anderen Masterstudiengang studieren. Wie kann ich das Fach wechseln?
Ein Fachwechsel in einen anderen Masterstudiengang ist nur möglich, wenn Sie für diesen Studiengang zugelassen wurden. Sie müssen sich daher zuerst über Friedolin 2.0Externer Link für den Masterstudiengang, in den Sie wechseln wollen, bewerben. Im Falle einer Zulassung stellen Sie dann einen Antrag auf Fachwechsel. Ohne Zulassung zu einem neuen Masterstudiengang können Sie das Fach nicht wechseln.
-
Ich habe mich für ein Masterstudium beworben, bin aber nicht mehr am Studienplatz interessiert. Kann ich meine Bewerbung löschen?
Sie können Ihre Bewerbung im Bewerbungsportal zurückziehen. Während der Bewerbungsphase ist dies kostenfrei. Sollten Sie jedoch bereits eine Zulassung erhalten haben und den Studienplatz angenommen haben, kann eine Verwaltungsgebühr verlangt werden.
-
Ich habe meinen Bachelor bereits an der Universität Jena absolviert. Soll ich den Semesterbeitrag schon überweisen?
Nein. Warten Sie bitte zunächst ab, ob Sie eine Zulassung für das Masterstudium erhalten haben. Mit der Zulassung bekommen Sie alle notwendigen Informationen zum weiteren Verfahren und haben dann noch ausreichend Zeit, um den Semesterbeitrag zu bezahlen. Bei einer frühen Bewerbung können wir Ihnen in der Regel bereits vor Ablauf der Rückmeldefrist eine Zulassungsentscheidung mitteilen.
-
Kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?
Ja, das ist möglich innerhalb des korrekten Bewerbungszeitraums. Neben der grundsätzlich vorliegenden Eignung für das angestrebte Masterstudium müssen Sie einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie schon ECTS-Leistungen aus einem bereits begonnenen Masterstudium erlangt haben, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester angerechnet werden können. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter www.uni-jena.de/service-mszExterner Link
-
Ich möchte mich für einen DSH-Kurs anmelden. Was muss ich tun?
Der DSH-Kurs wird über das Internationale Büro der Universität Jena verwaltet. Bei Fragen rund um den Sprachkurs, nehmen Sie gerne Kontakt zu den Kolleg:innen des Internationalen Büros auf: incoming@uni-jena.de
-
Ist meine Masterbewerbung auch gleichzeitig die Bewerbung für den DSH-Sprachkurs?
Nein, die Bewerbung für das Masterstudium ist nicht die Bewerbung für einen DSH-Sprachkurs bzw. umgekehrt. Die Bewerbung für das Masterstudium ist erst relevant, wenn Sie sich bereits im DSH-Kurs befinden und im darauf folgenden Semester mit dem Masterstudium beginnen möchten.
-
Meine Bewerbung ist nicht vollständig und ich soll fehlende Unterlagen im Portal hochladen. Wie geht das?
Wählen Sie im Portal die Funktion "Antrag zurückziehen und bearbeiten". Anschließend können Sie dann im fehlerhaften Bewerbungsbestandteil die fehlenden Unterlagen hochladen. Bitte geben Sie den Antrag am Ende der Bearbeitung wieder ab.
-
Ich habe die Bearbeitungsfunktion verwendet, kann aber trotzdem nicht das geforderte Dokument hochladen. Was soll ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns über den Service-Desk (siehe Kontaktdaten).
-
Ich habe das fehlende Dokument im Portal hochgeladen. Das Dokument wird aber immer noch als fehlende Unterlage angezeigt. Warum?
Nachdem Sie das Dokument hochgeladen und den Antrag wieder abgegeben haben, erfolgt die Änderung nicht automatisch. Sie wird manuell vom Master-Service-Zentrum gesetzt. Dazu muss der Bewerbungsantrag zunächst noch einmal geprüft werden. Je nach Bewerbungsaufkommen kann das etwas Zeit in Anspruch nehmen.
-
Ich habe meine Bewerbung vor mehr als einem Monat eingereicht, aber der Status der Bewerbung lautet immer noch "Eingegangen, eingegangen". Was bedeutet das?
Es bedeutet, dass Ihre Bewerbung noch nicht vom Master-Service-Zentrum formal geprüft wurde. Es kann mehrere Wochen dauern bis Sie eine Statusaktualisierung erhalten, insbesondere während der Bewerbungsphase für das Wintersemester. In diesem Zeitraum werden 9000 oder mehr Bewerbungen erwartet. Bitte sehen Sie in dieser Zeit davon ab, Anfragen zum Stand Ihrer Bewerbung zu stellen!
-
Wer prüft meine fachliche Eignung? Das Master-Service-Zentrum?
Das Master-Service-Zentrum prüft zunächst, ob Ihre Onlinebewerbung formal in Ordnung und vollständig ist. Ihre Bewerbung wird dann bei Vollständigkeit, an Vertreter des jeweiligen Fachbereiches weitergeleitet. Diese prüfen Ihre Bewerbung dann auf fachliche Eignung. Um Verzögerungern in der Bearbeitung zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Bewerbung alle notwendigen Dokumente enthält.
-
Meine Bewerbung wurde an den Auswahlausschuss weitergeleitet. Wann weiß ich, ob ich zugelassen werde?
Wie lange die fachliche Prüfung Ihrer Bewerbung durch den Auswahlausschuss dauert, kann leider nicht beurteilt werden. Diese unterliegt dem individuellen Zeitplan des Ausschusses. Sie werden jedoch per E-Mail umgehend informiert, sobald sich der Status Ihrer Bewerbung geändert haben.
-
Wann wird das Zulassungsergebnis meiner Bewerbung im Portal angezeigt? Meine Anfrage wurde zwar mit „Fertig" abgeschlossen, aber im Portal sehe ich immer noch kein Ergebnis.
Die Anfrage, die mit "Fertig" abgeschlossen wurde, bezieht sich nicht auf Ihre Bewerbung, sondern auf eine Nachricht, die von Ihnen beim Master-Service-Zentrum (MSZ) über das Service-Desk-Portal eingegangen ist. Wurde die Anfrage beantwortet wird Sie entweder vom MSZ direkt oder nach zwei Wochen Inaktivität in den Status "erledigt" versetzt. Sie erhalten dann eine automatisch generierte Benachrichtigung vom Service Campusmanagement. Die Benachrichtigung informiert Sie darüber, dass Ihre gestellte Anfrage abgeschlossen wurde bzw. "fertig" ist.
-
Woher weiß ich, ob ich eine Zulassung mit Auflage erhalten habe?
Sie haben eine Zulassung mit Auflage erhalten, wenn Folgendes zutrifft:
- auf Seite 1 Ihres Zulassungsbescheids steht "Zulassung mit Auflage"
- auf Seite 2 oder 3 Ihres Zulassungsbescheids stehen folgende Sätze: "Bitte beachten Sie: Sie haben nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Daher wird Ihre Zulassung mit folgender Auflage mit Widerrufsvorbehalt verbunden:"
- daran anschließend steht die Auflage in Fettdruck
-
Was muss ich tun, nachdem ich zugelassen wurde?
Bitte wählen Sie "Angebot annehmen" im Portal, um das Zulassungsangebot innerhalb der angegebenen Frist annehmen zu können. Nach Fristende ist keine Annahme des Studienplatzes mehr möglich.
Nach Annahme können die Vorbereitungen Ihrer Immatrikulation begonnen werden. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise in Ihrem Zulassungsbescheid über die Regularien Ihrer Immatrikulationsvorbereitung sowie die Informationen unter Fragen zum Immatrikulationsverfahren
-
Ich wurde zugelassen, kann aber den Studienplatz derzeit leider nicht annehmen. Gilt die Zulassung auch für einen Studienantritt im nächsten Semester oder ein Jahr später?
Ihre Zulassung für das Masterstudium gilt leider nur für das jeweilige Semester, für das Sie sich beworben haben und kann nicht auf das folgende Semester übertragen werden.
-
Muss ich meine Immatrikulation im Bewerbungsportal beantragen?
Sie sind zum Zeitpunkt der Zulassung bereits an der Universität Jena eingeschrieben: Nein, bitte beantragen Sie KEINE Immatrikulation im Portal. Für Sie gilt ein vereinfachtes Einschreibeverfahren. Weitere Informationen erhalten Sie unter Immatrikulation ins Masterstudium.
Sie sind zum Zeitpunkt der Zulassung NICHT an der Universität Jena eingeschrieben: Ja, bitte wählen Sie "Immatrikulation beantragen" im Bewerbungsportal innerhalb der angegebenen Frist. Weitere Informationen erhalten Sie unter Immatrikulation ins Masterstudium.
-
Wie läuft der Immatrikulationsprozess ab?
Sobald Sie das Zulassungsangebot im Bewerbungsportal angenommen haben, können Sie die Vorbereitungen auf Ihre Immatrikulation beginnen. Ob Sie Ihre Immatrikulation im Portal beantragen müssen, erfahren Sie unter der vorhergehenden Frage "Muss ich meine Immatrikulation im Bewerbungsportal beantragen?".
Informationen zu den benötigten (gegebenenfalls amtlich beglaubigten) Papierunterlagen können Sie mithilfe des Auswahlformulars auf unserer Informationsseite Immatrikulationunter dem Punkt "Dokumente zur Vorbereitung Ihrer Immatrikulation" erhalten. Den Link finden Sie auch auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Die angeforderten Unterlagen senden Sie bitte postalisch an das Master-Service-Zentrum (MSZ). Dort werden die Dokumente auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Nachforderungen gestellt. Sind Ihre Unterlagen vollständig, wird Ihre Studierendenakte an das Studierenden-Service- Zentrum (SSZ) beziehungsweise an das Internationale Büro (IB) weitergeleitet. In diesem Schritt erhalten Sie nach der Bearbeitung Ihre Thoska (Studierendenkarte) sowie alle Zugänge für Friedolin und das Universitätsrechenzentrum (URZ).
-
Bin ich automatisch immatrikuliert, wenn ich für das Masterstudium zugelassen bin?
Nein. Eine Zulassung bedeutet nicht, dass Sie immatrikuliert sind. Nach Erhalt des Zulassungsbescheids müssen Sie das Zulassungsangebot innerhalb der Frist im Portal annehmen. Anschließend können Sie im Portal die Immatrikulation beantragen (gilt nicht für alle zugelassenen Bewerber:innen! Bitte beachten Sie dazu die unterschiedlichen Regularien zur Immatrikulationsvorbereitung). Danach müssen Sie Immatrikulationsunterlagen einzureichen, die sich zum Teil von den Bewerbungsunterlagen unterscheiden. Erst mit Einreichung dieser Unterlagen nehmen Sie offiziell den Studienplatz an und werden immatrikuliert.
-
Ich habe Ihnen Unterlagen für meine Immatrikulation eingereicht. Können Sie mir den Eingang dieser Unterlagen bestätigen?
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, ändert sich der Status Ihrer Bewerbung zu "Immatrikulation in Bearbeitung". Wir kontaktieren Sie dann,
- wenn wir die Prüfung Ihrer Dokumente abgeschlossen haben ODER
- wenn noch Dokumente fehlen sollten, die Sie uns dann bitte innerhalb einer zusätzlichen Frist zusenden bzw. einreichen.
Bitte haben Sie etwas Geduld, denn gerade in der Hochphase der Immatrikulationsvorbereitungen im August und September kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
-
Ich habe Ihnen die Dokumente für meine Immatrikulationsvorbereitungen geschickt und eine Meldung erhalten, dass meine Akte weitergeleitet wurde. Im Portal steht aber immer noch ein Infoblock über einzureichende Unterlagen. Warum?
Der gelbe Infoblock, der über einzureichende Unterlagen informiert, wird Ihnen im Status "Immatrikulationsantrag in Bearbeitung" angezeigt, unabhängig davon, ob Sie bereits Unterlagen geschickt haben oder nicht. Erst wenn sich Ihr Status in "Immatrikuliert" ändert und damit der gesamte Immatrikulationsprozess abgeschlossen ist, verschwindet der Infoblock.
-
Ist meine Immatrikulationsbescheinigung auch gleichzeitig meine Studienbescheinigung?
Richtig. Diese gilt auch als Studienbescheinigung.
-
Ich habe mich bereits immatrikuliert, möchte aber vom Masterstudium zurücktreten. Was muss ich tun?
In diesem Fall müssen Sie den "Antrag auf Rücktritt von der Immatrikulation/ Einschreibungpdf, 289 kb" ausfüllen uns bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn abgeben. Aber ACHTUNG! Eine Erstattung des Semesterbeitrages ist nur möglich, wenn Sie den Antrag auf Löschung sowie die erhaltene Thoska vor Semesterbeginn unterschrieben einreichen.
-
Ich habe meinen Bachelor bereits an der Universität Jena absolviert. Behalte ich meine Matrikelnummer und die Daten für den Friedolin-/URZ-Zugang?
Ja, Sie behalten auch bei Aufnahme Ihres Masterstudiums Ihre Matrikelnummer und die Zugänge für Friedolin und das URZ.
-
Benötige ich ein Einreisevisum?
Ob Sie ein Einreisevisum benötigen, können Sie den Informationen auf der FAQ-Seite des Internationalen Büros der Universität Jena entnehmen
-
Wie hoch sind die Lebenserhaltungskosten in Jena?
In Jena betragen die durchschnittlichen Lebenskosten ungefähr 700 Euro pro Monat. Das meiste Geld benötigen Sie für die Miete, Lebensmittel und Versicherungen.
Erfahren Sie mehr unter Jobs, Stipendien und weitere Hinweise für internationale Studierende sowie unter Jobben, BAföG oder Kredit? Es gibt verschiedene Möglichkeiten!.
-
Wie kann ich mich für ein Wohnheimzimmer bewerben?
Die Wohnheime werden über das Studierendenwerk ThüringenExterner Link vermittelt. Die Anfragen für Wohnheimplätze sind sehr hoch und Plätze begrenzt. Bewerben Sie sich daher rechtzeitig dafür! Bewerbungsbeginn für das Wintersemester ist der 1. April und für das Sommersemester der 1. Oktober. Da noch keine Zulassung bzw. noch kein Zulassungsbescheid für eine Bewerbung nötig ist, können Sie sich also bereits im Oktober bzw. April bewerben.
-
Ich möchte nicht im Wohnheim wohnen. Kann ich auch privat nach einem Zimmer suchen?
Das können Sie. Informationen zur Zimmersuche erhalten Sie hier und hierExterner Link.
Weitere Informationen für internationale Studierende vor und nach Anreise finden Sie hier
Kontakt
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Öffnungszeiten:
Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an.
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
07737 Jena
Videochat:
Zum Zoom – Videochat
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb