Unterstützung für Studierende

Liebe Studierende,

unsere Spendenmittel für den Corona-Fonds sind vollständig aufgebraucht und eine Antragsstellung ist nicht möglich. 

Wir konnten 375 Studierenden aus 50 Nationen helfen. Möglich gemacht haben das viele Angehörige der Universität, die gespendet haben: z.B. Hausmeister und Sekretärinnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie auch Studierende. Dazu kommen die Mitglieder unserer Freundesgesellschaft, Alumni der Universität und Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und der Stadt Jena. Für dieses großartige Engagement sind wir sehr dankbar. 

Wir sind uns bewusst, dass wir als Universität nicht allen Antragsstellerinnen und Antragsstellern helfen konnten – was wir gerne gemacht hätten, da Sie, liebe Studierende, in einer schwierigen Situation sind. Bitte beachten Sie daher die folgenden weiteren Unterstützungsmöglichkeiten. 

Bleiben Sie gesund!
Ihr Corona-Notfonds-Team

  • Überbrückungshilfe des Bundes

     Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können.
    Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Der Antrag kann nur gesondert für die Monate Juni, Juli, August 2020 gestellt werden. Nur sofern die Antragsberechtigung weiterhin gegeben ist, ist eine neue Bewerbung in einem und für einen neuen Monat zulässig. Das Studenten- bzw. Studierendenwerk entscheidet über die Gewährung des Zuschusses nach Ihren Angaben innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. 

    HierExterner Link können Sie einen Antrag stellen.

  • Unterstützung durch das Studierendenwerk

    Zu allen Fragen rund um die Fördermöglichkeiten des StudierendenwerksExterner Link kontaktieren Sie bitte: f@stw-thueringen.de. Sollten Sie in einem Studierendenwohnheim wohnen, können Sie sich zu Fragen rund um Ihre Miete an Ihre zuständige Wohnungsverwaltung wenden (evtl. Ratenzahlung möglich).

  • Bereitstellung von Laptops

    Benötigen Sie einen Laptop oder ein Tablet für das aktuelle Online-Semester?
    Dann schreiben Sie bitte an: laptopspende@uni-jena.de
    Das Team-Laptopspende der Universität Jena wird Sie nach Kräften unterstützen. 
    Nähere Infos finden Sie hierExterner Link.

  • Beihilfen für internationale Studierende

    Wenn die anderen auf dieser Seite genannten Unterstützungsangebote für Sie nicht in Frage kommen, beachten Sie die Hinweise zu

    • der Notbeihilfe des Internationalen Büros (Stipendium, nicht rückzahlbar),
    • der Abschlussbeihilfe des Internationalen Büros (Stipendium für das letzte Studiensemester, nicht rückzahlbar).