Taiwans Rechtskultur fußt auf deutschem Recht
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Meldung vom: | Verfasser/in: Axel Burchardt
Computertastaturen, auch Golfschläger, aber vor allem eine breite Palette von Halbleitern und anderen Elektronikteilen exportiert Taiwan nach Deutschland. Deutsche Fahrzeuge, Maschinen und Chemikalien gehören wiederum zu den wichtigsten Importgütern des kleinen Inselstaats östlich von China aus der Bundesrepublik. Ein „Produkt“ aus Deutschland hat in Taiwan allerdings eine viel längere Tradition: deutsches Recht. Erste Übernahmen deutscher Gesetze erfolgten bereits während der Zeit der japanischen Besatzung der Insel ab 1895 – und wurden durch die Nationalchinesische Partei in Taiwan fortgeführt. Es existiert also eine langjährige verbindende Rechtstradition. Und die Friedrich-Schiller-Universität Jena verbinden aktuell Kooperationen mit fünf taiwanesischen Universitäten.
Einer, der die taiwanesisch-deutsche Kooperation in besonderer Weise pflegt, ist Prof. Dr. Chien-Liang Lee. Der Direktor des Institutum Iurisprudentiae an der Academia Sinica in Taipeh erhielt dafür am 18. November die Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ausgezeichnet wurde er vor allem „für seine hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung, und seine besonderen Verdienste um die rechtswissenschaftliche Kooperation zwischen Deutschland und Taiwan“, so der Urkundentext. „Chien-Liang Lee prägt den rechtswissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Taiwan wie keine andere Persönlichkeit“, so Jura-Dekan Prof. Dr. Christoph Ohler.
Deutschland-Bezug seit dem Studium
Lee hat in seiner Heimat zwischen 1979 und 1986 Rechtswissenschaft studiert und während seines Studiums die deutsche Sprache und Fachterminologie gelernt. Bereits seine Masterarbeit behandelte Probleme des Gemeinwohls im deutschen und taiwanesischen Recht. Er wechselte an die Juristische Fakultät der Universität Göttingen. Dort wurde er 1994 mit einer Arbeit zu Eigentumsgarantie und Bestandsschutz im Immissionsschutzrecht promoviert. In der anschließenden Zeit forschte Chien-Liang Lee durchgehend an der renommierten Academia Sinica, zunächst am Institut für Sozialwissenschaften und Philosophie, später am dortigen Institut für Rechtswissenschaft, zu dessen Direktor er vor fünf Jahren ernannt worden ist.
„Prof. Lee ist wohl der derzeit wichtigste taiwanesische Rechtswissenschaftler, der im deutschen Verfassungsrecht, im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie im Umweltrecht umfassend rechtsvergleichend ausgewiesen ist“, betonte der Jenaer Jurist Prof. Dr. Matthias Knauff in seiner Laudatio. Aufgrund von Lees hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen wurde er 2018 in die Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer aufgenommen.
Doch Lee blickt in seiner Forschung nicht nur in die Vergangenheit und analysiert die juristische Gegenwart. Er blickt auch in die Zukunft, indem er sich mit dem Bereich der digitalen Transformation beschäftigt. Wenn er dabei erfolgreich ist, könnten diese Erkenntnisse zu einem weiteren taiwanesischen Exportschlager werden, denn dieses Thema beschäftigt die ganze Welt.