Gleichstellungsbeauftragte
Als zentrale Ansprechpartnerinnen sind die Gleichstellungbeauftragten für Sie da!
Ihre zentralen Ansprechpartnerinnen in der Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragten der Universität werden vom Gleichstellungsbeirat aus dem Kreis des weiblichen Personals der Universität vorgeschlagen und im Senat für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt, d.h. die Gleichstellungsbeauftragten sind weiterhin in Forschung und Lehre tätig, erhalten jedoch für die Übernahme dieses Amtes eine individuelle Entlastung von ihren regulären Aufgaben.
Die Universitätsgleichstellungsbeauftragten werden bei ihrer Aufgabe vom Gleichstellungsbeirat unterstützt, der Ihnen in ihren Anliegen gerne auf dezentraler Ebene weiterhilft. Außerdem sind die Mitarbeiter:innen des Gleichstellungsbüros Schnittstelle aller Organe und gerne für Sie da!