Hinweis
Die Durchführung eines Forschungspraktikums im Rahmen des Gaststudiums ist ab 01.04.2025 möglich.
Internationale Studierende können in einer Abteilung der Universität Jena ein freiwilliges oder Pflicht-Praktikum („Forschungspraktikum“) im Rahmen eines Gaststudiums durchführen.
Das Praktikum kann maximal zwölf volle Monate dauern. Für die Dauer des Praktikums sind Praktikant/innen als Gaststudierende eingeschrieben.
Die Praktikumsstelle und -Betreuungszusage muss selbstständig gesucht werden. Nutzen Sie bei der Suche nach einem/r Betreuer/in bitte die Webseiten der Fakultäten (URL) und darin der Institute/Fachbereiche. Der/die Betreuer/in muss hauptamtliche/r Mitarbeiter/in der Universität Jena sein.
Vor der Bewerbung auf einen Aufenthalt als Forschungspraktikant/in muss eine Praktikumsvereinbarung abgeschlossen werden:
- Es gibt in Jena keine Studiengebühren.
- Alle Studierenden zahlen den normalen Semesterbeitrag für den Studierendenausweis und das Semesterticket. Dieses ist in ganz Deutschland im Öffentlichen Nahverkehr gültig.
- Als eingeschriebene Studierende können Forschungspraktikant/innen auch den Essenspreis für Studierende in der Mensa nutzen.
- Als eingeschriebene Studierende können Forschungspraktikant/innen die Rabatte des Kulturtickets in Jena nutzen.
- Sie müssen für die Einschreibung eine von der Universität Jena akzeptierte deutsche oder europäische Krankenversicherung nachweisen.
- Für Kurse außerhalb des regulären Studiums (z.B. Sprachkurse, Sportkurse) sind die üblichen Gebühren zu zahlen.
- Alle Kosten für den Aufenthalt und Visa sind von den Praktikant/innen selbst zu tragen. Zu den Kosten und der Finanzierung des Gaststudienaufenthalts beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Leben in Jena.
Praktikant/innen sollten mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 in Deutsch oder Englisch für die Durchführung des Praktikums und die Kommunikation mit dem/der Praktikumsbetreuer/in und Kolleg/innen verfügen. Die Sprache wird im Agreement vereinbart.
Das Sprachenzentrum der Universität Jena bietet Deutschkurse zur Weiterbildung auf Selbstzahlerbasis an.
Anmeldung/Nominierung
Die Anmeldung (Nominierung) sollte spätestens 2 Monate vor Beginn des Praktikums erfolgen.
- Falls das Praktikum im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags absolviert wird, muss die Heimatuniversität den/die Praktikant/in nominieren.
2. Falls das Praktikum ohne Partnerschaftsvertrag organisiert wird, müssen sich Interessierte mit einer konkreten Praktikumsvereinbarung bei incoming@uni-jena.de anmelden.
Bewerbung und Zulassung
Nach der Nominierung/Anmeldung lädt das Internationale Büro Jena die Praktikant/innen zum Bewerbungsportal ein. Das Forschungspraktikum wird studiengangsnah durchgeführt. Hierfür ist die Zuordnung zu einem Studienfach Studiengangsliste für das Gaststudiumpdf, 46 kb der Universität Jena nötig. Die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin sind ausgeschlossen.
Im Bewerbungsportal muss die Praktikumsvereinbarung hochgeladen werden.
Im Bewerbungsportal können Sie den Stand Ihrer Bewerbung und Mitteilungen an Sie einsehen. Dort können Sie auch den Zulassungsbescheid herunterladen.
Visum
Falls Sie ein Visum beantragen müssen (siehe VisanavigatorExterner Link), nutzen Sie dafür bitte die Zulassung. Beantragen Sie ein Visum für das Gaststudium (nicht für Forschung oder Praktikum, das wäre nicht richtig). Beachten Sie bitte, dass die Beantragung zwischen 6-10 Wochen dauern kann.
Ausnahme: Visapflichtige Praktikant/innen, die über einen Vertrag mit einer EU-Partneruniversität kommen, kontaktieren bitte spätestens 10 Wochen vor Beginn des Praktikums incoming@uni-jena.de, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Für die Durchführung des Praktikums sind Praktikant/innen und Betreuer/innen gemeinsam zuständig. Grundlage ist die Praktikumsvereinbarung, Praktikant/innen müssen regelmäßig in der Praktikumsstelle anwesend sein, aktive am Projekt arbeiten und regelmäßig persönlichen Kontakt mit der/m Praktikumsbetreuer/in zur Besprechung des Projekts haben.
Bei signifikanten Änderungen am Praktikumsprojekt muss die Praktikumsvereinbarung angepasst und dem Internationalen Büro zugesendet werden.
Der/die Betreuer/in bestätigt ein erfolgreich durchgeführtes Praktikum mit einer Praktikumsbescheinigung, in der Art, Inhalt, Dauer und Umfang des Praktikums dargestellt sind und die Leistung der/des Praktikantin/en evaluiert werden:
Eine Anrechnung eines Pflichtpraktikums auf das Heimat-Studium müssen Praktikant/innen selbst an der Heimathochschule beantragen.
Information
Bei Fragen zum Forschungspraktikum für internationale Gaststudierende schreiben Sie bitte an incoming@uni-jena.de.