Maßnahme des Bundesministerium für Bildung und Forschung Juristische Erstberatung für eine erfolgreiche wissenschaftliche Kooperation mit China
Ab dem 15. Januar 2025 wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine „Juristische Erstberatung für eine erfolgreiche wissenschaftliche Kooperation mit China“ angeboten.
Die juristische Hilfestellung dürfen die Verwaltungen deutscher, staatlicher Hochschulen sowie die Verwaltungen der Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft sowie der Leibniz-Gemeinschaft (Zielinstitutionen) in Anspruch nehmen.
Das BMBF ermöglicht den Zielinstitutionen eine kostenlose juristische Erstberatung durch eine spezialisierte Kanzlei. Die Erstberatungen finden virtuell statt und dauern maximal zwei Stunden. Ziel ist es, rechtliche Fragestellungen bei Wissenschaftskooperationen mit chinesischen Partnern (im nichtwirtschaftlichen Bereich) zu klären.