Inklusion

an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Inklusion

Foto: KI-generiert

Das Recht auf Gleichberechtigung und Teilhabe ist ein grundlegendes Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich und gleichberechtigt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben. Ziel ist es, dass sie ihre Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gemeinschaft vollständig verwirklichen können.

Der Leitfaden der Universität zum Thema Inklusion basiert auf den Werten von Respekt und Toleranz als Grundlage der Zusammenarbeit. Ein zentraler Bestandteil ist der Abbau von gesundheitlich belastenden Arbeitsbedingungen und die Förderung der Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsalltag. So wird eine inklusive Arbeitsumgebung geschaffen, die allen Beschäftigten gleichermaßen Teilhabe und Chancengleichheit ermöglicht.

Menschen mit Behinderung erhalten besondere Leistung, um Benachteiligungen im Arbeitsleben möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden. Wir helfen gerne bei Themen wie:

  •  Beantragung von unterstützenden Leistungen bei den Leistungsträgern
  •  Organisation und Beantragung der optimierten Arbeitsplatzgestaltung
  •  Konfliktlösung im inklusiven Team und
  •  Organisation von Fortbildungen und Coachings

Mit diesem Link rufen Sie den Aktionsplan der Universität aufpdf, 690 kb

Information

Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Falls wir für Ihr Anliegen nicht zuständig sind, leiten wir Sie an die passende interne oder externe Stelle weiter.

Inklusionsbeauftragte Ingrid Weyrauch

Raum 204
Zwätzengasse 2 1
07743 Jena

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung