Inklusion
Inklusion
Foto: KI-generiertDas Recht auf Gleichberechtigung und Teilhabe ist ein grundlegendes Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich und gleichberechtigt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben. Ziel ist es, dass sie ihre Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gemeinschaft vollständig verwirklichen können.
Der Leitfaden der Universität zum Thema Inklusion basiert auf den Werten von Respekt und Toleranz als Grundlage der Zusammenarbeit. Ein zentraler Bestandteil ist der Abbau von gesundheitlich belastenden Arbeitsbedingungen und die Förderung der Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsalltag. So wird eine inklusive Arbeitsumgebung geschaffen, die allen Beschäftigten gleichermaßen Teilhabe und Chancengleichheit ermöglicht.
Menschen mit Behinderung erhalten besondere Leistung, um Benachteiligungen im Arbeitsleben möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen oder sie so schnell wie möglich zu überwinden. Wir helfen gerne bei Themen wie:
- Beantragung von unterstützenden Leistungen bei den Leistungsträgern
- Organisation und Beantragung der optimierten Arbeitsplatzgestaltung
- Konfliktlösung im inklusiven Team und
- Organisation von Fortbildungen und Coachings
Mit diesem Link rufen Sie den Aktionsplan der Universität aufpdf, 690 kb
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Aufgaben und Angebot der Inklusionsbeauftragten
Die Inklusionsbeauftragte vertritt die Universität Jena als Arbeitgeberin in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Beschäftigter. Ihre Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Inklusion und Teilhabe erfüllt werden. Als zentrale Akteurin setzt sie sich für die Umsetzung des Schwerbehindertenrechts ein, überwacht die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und ist Verhandlungspartnerin der Schwerbehindertenvertretung.
Sie arbeitet eng mit verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb der Universität zusammen, darunter:
- die Führungskräfte der Universität
- der Personalrat
- die Schwerbehindertenvertretung
- das Sachgebiet Technische Sicherheit
- die Agentur für Arbeit
- das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst.
Gemeinsam tragen sie dazu bei, eine barrierefreie und chancengerechte Arbeitsumgebung zu gestalten.
Auf der externen Seite von "einfach-teilhaben.de" finden Sie Informationen zum Ablauf und Antrag des Schwerbehindertenausweises.Externer Link
Die Bundesagentur für Arbeit hat außerdem Informationen für Menschen, deren Grad der Behinderung nicht für einen Schwerbehindertenausweis ausreicht. Hier finden Sie Informationen zum Gleichstellungsantrag und der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.Externer Link
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Rechtsgrundlage
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 gilt, sichert ihnen unter anderem Chancengleichheit, Barrierefreiheit und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu. Auch die EU-Grundrechtecharta garantiert den Schutz vor Diskriminierung und fördert die Inklusion.
In Deutschland bildet das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die zentrale gesetzliche Grundlage für die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter. Es legt unter anderem fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, geeignete Arbeitsbedingungen zu schaffen und Menschen mit Behinderungen aktiv zu unterstützen. Ergänzend dazu verpflichtet die Verfassung des Freistaats Thüringen öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Diese rechtlichen Vorgaben bilden die Basis für die Arbeit der Inklusionsbeauftragten, die darauf hinwirkt, dass sie an der Universität Jena konsequent umgesetzt werden.
Die erwähnten Quellen finden Sie in den folgenden Links:
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit BehinderungenExterner Link
Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit BehinderungenExterner Link
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Weitere Kontakte
Folgende Kontakte können Ihnen zusätzlich weiterhelfen
Kontakte innerhalb der Universtiät:
Schwerbehindertenvertretung der Universität Jena
Personenübersicht der Schwerbehindertenvertretung
Diversitätsbüro der Universität Jena
Gleichstellungsbüro der Universität Jena
Kontakte außerhalb der Universität:https://selbstvertretung-thueringen.de/landesverband-interessenvertretung-selbstbestimmt-leben-in-thueringen-e-v-isl/Externer Link
Hilfe in Krisen für ErwachseneExterner Link
Berufsförderungswerk ThüringenExterner Link
REHADAT das zentrale unabhängige InformationsangebotExterner Link
Landesverband "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" in Thüringen e. V. - ISLExterner Link
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