Schnellzugriff
- 1. Zuständigkeit
- 2. Prüfungsanmeldephase
- 3. Prüfungsphase
- 4. Nach der Prüfung / Anerkennung von Prüfungsleistungen
- 5. Hochschulwechsel und Wiederaufnahme des Studiums / Fachwechsel
- 6. Bachelor-/ Masterarbeit
- 7. Abschlusszeugnis
- 8. Fristen für die Beendigung des Studiums
- 9. Sonstiges
- 10. Zweithörer
- 11. Nachteilsausgleich
- 12. Beratungsangebote / Workshops
-
1. Wer ist für mich zuständig?
Für welche Studiengänge ist das ASPA zuständig?
- Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor of Arts im Kern- und Ergänzungsfach und Master of Arts an der Theologischen Fakultät, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Philosophischen Fakultät
- Lehramt Gymnasium und Regelschule
- Erweiterungsstudium für Lehramt Gymnasium und Regelschule
Für folgende Studiengänge ist das ASPA nicht zuständig:
- Lehramt:
- Geographie und Chemie
- SportExterner Link
- Biologie
- Mathematik und Informatik
- Physik und Astronomie
- Wirtschaftslehre / Recht
- ab Vorbereitungsmodulen für das Staatsexamen: Landesprüfungsamt
- Praxissemester im LehramtExterner Link
- Bachelor:
- Sportwissenschaft (120)
- Wirtschaft & Sprachen
- Master
- Weiterbildung und Personalentwicklung
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2. Ich habe Fragen zur Veranstaltungsbelegung. An wen kann ich mich wenden?
- an jeweilige/n Prüfer*in/Dozent*in
- an die zuständige Studienfachberatung
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3. Wie kann ich mich äußern bzw. etwas einreichen?
- online per Anfrage über das Servicedesk Portal (bevorzugt bei Anträgen, offiziellen Anfragen, Dokumentenübermittlung)
- über die Telefonhotline (bevorzugt bei allgemeinen Anfragen, Auskünften)
- Anfragen und Anträge sollten immer zeitnah und, soweit erforderlich, unbedingt fristgemäß gestellt werden
- wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte telefonisch oder über das Servicedesk Portal beim Prüfungsamt, um Unklarheiten im Vorfeld klären zu können
- verspätete Anträge oder die Nichteinhaltung von Fristen kann zu Nachteilen für Ihr Studium führen
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1. Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung? Was muss ich beachten?
- die Prüfungsanmeldung erfolgt über Friedolin
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgen?
- innerhalb der ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit über Friedolin
- Anmeldefrist WiSe 2023/2024: bis 25.12.2023 (beginnend ab 16.10.2023)
- Anmeldefrist SoSe 2024: bis 11.06.2024 (beginnend ab 02.04.2024)
- Anmeldefrist WiSe 2024/2025: bis 23.12.2024 (beginnend ab 14.10.2024)
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich; Die Fristen sind bindend!
Wie sehe ich, ob die Prüfungsanmeldung erfolgreich war?
- Sie erhalten bei erfolgreicher Prüfungsanmeldung eine automatische Bestätigungsmail von Friedolin
- bitte kontrollieren Sie jede Ihrer Prüfungsanmeldungen auf Richtigkeit und heben Sie diese Mails sorgfältig auf
- alle angemeldeten Prüfungen sehen Sie in Ihrem Friedolin-Konto unter "Meine Prüfungen"
Was muss ich beachten?
- mit der Prüfungsanmeldung besteht Prüfungsverpflichtung und gilt damit als verbindlich - auch für den zweiten Versuch, sofern der erste Versuch nicht bestanden wurde oder ein Rücktritt erfolgt ist
- erfolgt nach der verbindlichen Anmeldung keine Teilnahme am 1./2. Prüfungsversuch, ohne dass ein Rücktritt erklärt und anerkannt wurde, wird die betreffende Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet
Link:
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2. Meine Prüfungsanmeldung über Friedolin funktioniert nicht. Was muss ich tun?
- wenn eine Anmeldung einer Prüfung über Friedolin nicht möglich ist,
- prüfen Sie bitte im Modulkatalog Ihres Fachs, ob Voraussetzungen für diese Modulprüfung festgelegt sind. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt haben, können Sie die Prüfung nicht anmelden bzw. absolvieren.
- setzen Sie sich bitte umgehend mit dem ASPA in Verbindung (während der Anmeldefristen!)
- über den Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsanmeldung")
- telefonisch (über die Telefonhotline)
- wenn eine Anmeldung einer Prüfung über Friedolin nicht möglich ist,
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3. Kann ich mich nachträglich (nach Ablauf der Anmeldefrist) zu Prüfungen anmelden?
- nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich; die Fristen sind bindend.
- Ausnahme: Für Modulprüfungen der Philosophischen Fakultät ist gemäß Fakultätsratsbeschluss (nach den 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn) eine nachträgliche Prüfungsanmeldung bis 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin möglich
Link:
-
4. Ich habe an einer Prüfung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?
- eine Anerkennung der Prüfungsleistung ist nicht möglich
- Prüfungsleistungen können nur abgelegt werden, wenn eine Anmeldung zu dieser erfolgt ist
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5. Was passiert, wenn ich trotz Prüfungsanmeldung nicht an der Prüfung teilnehme?
- der Prüfungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden")
- sofern triftige Gründe für die Nichtteilnahme geltend gemacht werden, sind diese unverzüglich (noch am Prüfungstag) im Prüfungsamt anzuzeigen und innerhalb von 3 Arbeitstagen (Mo-Sa) nachzuweisen (siehe auch Prüfungsrücktritt)
Hinweis:
- Eine Prüfungsabmeldung ist bis zu den genannten Fristen (siehe Prüfungsabmeldung) möglich. Eine Abmeldung gilt dann auch für alle Wiederholungstermine des Semesters.
-
6. Ich habe den 1. Versuch nicht bestanden. Wie geht es weiter?
- i.d.R. werden Sie durch den Prüfenden oder das Prüfungsamt automatisch zum 2. Versuch innerhalb des Semesters angemeldet (es besteht Prüfungsverpflichtung - siehe oben)
- sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester/Turnus stattfindet – melden Sie sich eigenständig über Friedolin zum 2. Versuch an oder setzen Sie sich umgehend mit dem ASPA in Verbindung
-
7. Wann und wie kann ich mich von Prüfungen abmelden?
- innerhalb der ersten 10 Wochen der Vorlesungszeit ohne Angabe von Gründen in Friedolin
- schriftlich bis 14 Tage vor Vorlesungsende über das ASPA aufgrund eines Sonderbeschlusses der 3 zuständigen Fakultäten
- Abmeldefrist WiSe 2023/2024: 26.01.2024 (beginnend ab 16.10.2023)
- Abmeldefrist SoSe 2024: 22.06.2024 (beginnend ab 02.04.2024)
Nach Ablauf der Fristen ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sie sind in der Prüfungsverpflichtung.
Wie kann ich mich beim ASPA von Prüfungen abmelden?
- Ticket über Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsabmeldung")
Link:
-
8. Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsabmeldung und Prüfungsrücktritt?
- Prüfungsabmeldung: Abmeldung betrifft den 1. und 2. Versuch im Semester
- Prüfungsrücktritt: betrifft den jeweiligen Prüfungstermin, es besteht weiterhin Prüfungsverpflichtung für die weiteren Versuche und Prüfungstermine
Link:
-
9. Muss ich mein Praktikum anmelden?
- i.d.R. ist eine Anmeldung über Friedolin nicht erforderlich
- eine Anmeldung erfolgt beim Praktikumsbeauftragen des Kernfachs
- in Einzelfällen über Friedolin (B. A. Kernfächern Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Erziehungswissenschaft und Germanistik, M. A. Internationaler Master Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache)
Bis wann muss ich meinen Praktikumsbericht beim Praktikumsverantwortlichen spätestens abgegeben haben?
- für die im Friedolin angemeldeten Praktika zum jeweiligen hinterlegten Prüfungstermin
- für alle nicht angemeldeten Praktika gemäß den Vorgaben des Faches
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10. Wie melde ich Zusatzmodule an?
Bitte lesen Sie das Informationsblatt Zusatzmodule!
- für folgende Fächer werden keine Zusatzmodule angeboten: EF Psychologie, KF/EF Erziehungswissenschaft, KF/EF Anglistik und Amerikanistik und EF Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Wo melde ich ein Zusatzmodule an?
- Formular zur Anmeldung von Zusatzmodulen über das Servicedesk Portal einreichen (Anfrageart "Prüfungsanmeldung")
Links:
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11. Friedolin zeigt mir an, dass meine Sprachkenntnisse nicht zur Prüfungsanmeldung ausreichen. Was muss ich tun?
Bitte reichen Sie über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "ASQ-Sprachen-Praktikum" Ihr Abiturzeugnis und ggf. Ihre anderen Sprachnachweise ein.
Hinweis:
Das ASPA hat keinen Zugriff auf Ihre Immatrikulationsunterlagen, somit liegen uns die Nachweise nicht vor.
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1. Was muss ich tun, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
- Erklärung des Prüfungsrücktritts gegenüber dem ASPA, spätestens am Prüfungstag vor der Prüfung (telefonisch oder per Servicedesk Anfrage)
- Nachweis hierzu (grundsätzlich Prüfungsunfähigkeitsattest) innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Rücktrittserklärung schriftlich an das ASPA schicken
- Achtung: keine Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen!
Wo?
- über den Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsrücktritt")
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass ab sofort ein neues Formular zum Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit zur Verfügung steht und möglichst von Ihnen zu verwenden ist! Dieses Formular oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch Ihr Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschuss ist ab sofort fristgerecht in Ihrem Prüfungsamt einzureichen.
Ein ärztliches Attest wird ab sofort nur noch dann akzeptiert, wenn es ein Mindestmaß an Angaben (ärztliche Einschätzung der Prüfungsunfähigkeit mit erkennbarem Bezug zur konkreten Prüfungsart (Klausur, mündliche Prüfung etc.)) aufweist. Ohne derartige Angaben auf dem Attest ist Ihr Prüfungsamt verpflichtet, ärztliche Angaben nachzufordern, verbunden mit dem Risiko für Sie, dass Ihr Rücktritt abgelehnt wird.
Links:
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2. Kann ich trotz Krankschreibung an einer Klausur teilnehmen? Was muss ich beachten?
- mit der Teilnahme an der Prüfung erklären Sie sich für prüfungsfähig und können damit an der Prüfung teilnehmen
- Sie benötigen eine neue ärztliche Bescheinigung für den erneuten Rücktritt an einer anderen Prüfungsleistung
- sollten Sie z.B. Montag und Freitag Klausuren in Präsenz haben und an diesen wegen Prüfungsunfähigkeit nicht teilnehmen können, jedoch Mittwoch eine Onlineklausur haben und diese schreiben können, benötigen wir eine neue Bescheinigung vom Arzt für die Klausur am Freitag, es sei denn, aus dem ärztlichen Attest ergibt sich von vornherein eine Prüfungsunfähigkeit nur für eine bestimmte Prüfungsform (hier: Klausuren in Präsenz)
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3. Kann ich einen Rücktritt verlangen, wenn ich mehrere Prüfungen an einem Tag habe?
- mehrere aufeinanderfolgende Prüfungen an einem Tag sind kein Rücktrittsgrund
- lediglich bei zeitlicher Überschneidung von Prüfungen ist ein Rücktritt möglich
- eine Prüfungsunfähigkeit gilt grundsätzlich für alle Prüfungen an diesem Tag
- bis zu 4 Prüfungen an einem Tag sind möglich, wenn keine zeitliche Überschneidung vorliegt
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4. Was mache ich, wenn sich zwei Prüfungen zeitlich überschneiden?
- Voraussetzungen: Prüfungen müssen angemeldet sein
- Anfrage an ASPA vor den betreffenden Prüfungen schreiben
- Nachweis über die Überschneidung der Prüfungen (Auszug Friedolin, Bestätigung der Prüfer*innen, Moodle-Auszüge, Nachweis über Wegezeit bei Präsenz- und Onlineklausur) mitschicken
Wo?
- über den Servicedesk (Anfrageart "Prüfungsrücktritt")
Link:
Wiki - PrüfungsrücktrittExterner Link
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5. Wie bekomme ich eine Schreibzeitverlängerung für meine Hausarbeit?
- unverzügliche schriftliche Anfrage für eine Schreibzeitverlängerung ab Kenntnisnahme der Erkrankung oder des wichtigen, unverschuldeten Hinderungsgrundes und Nachreichung von Nachweisen innerhalb von 3 Arbeitstagen
- spätestens jedoch am Abgabetag inkl. der Nachweise (z.B. ärztliche Bescheinigung für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit)
Wo?
- über den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverlängerung")
Hinweise:
Es ist eine maximale Verlängerung von 4 Wochen möglich.
Eine für den 1. Versuch genehmigte Schreibzeitverlängerung ist nicht auf den 2. Versuch übertragbar!
Link:
-
6. Was mache ich bei technischen Problemen in einer Onlineprüfung?
- dokumentieren Sie zunächst die technischen Probleme während der Onlineprüfung durch Screenshots o.ä.
- unverzügliche Meldung während der Prüfung bei dem/der Prüfer*in oder einer Aufsichtsperson (der/ die Prüfer*in entscheidet bei einer unverzüglich durch Sie vorgebrachten Rüge, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen oder ein Abbruch der Prüfung erforderlich ist) UND
- direkt nach der Prüfung beim Prüfungsamt ASPA melden
- Nachweise (Screenshots o.ä.) beifügen
Wo?
- die unverzügliche Rüge während der Prüfung bei einer Aufsichtsperson - in Präsenzprüfungen direkt/persönlich, bei Onlineklausuren über Mail/Chat/Telefon/Moodle - die Prüfer*innen geben dies in der Regel in der Belehrung bekannt
- für die Mitteilung beim Prüfungsamt über das Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstige/Allgemeine Anfrage") oder telefonisch in der Hotline
-
7. Was mache ich, wenn eine Störung (z.B. Lärm) während der Klausur auftritt?
- für den Fall, dass sich ein Prüfling während des Prüfungsablaufs gestört fühlt und und diese Störung als derart erheblich empfindet, dass er in seiner Chancengleichheit verletzt ist, etwa durch äußere Einflüsse wie z. B. Baulärm in benachbarten Gebäuden, muss der Prüfling dies rechtzeitig rügen.
→ Die Rüge ist rechtzeitig, wenn sie unverzüglich zum frühestmöglichen Zeitpunkt (hier: während bzw. unmittelbar nach der Prüfung), in jedem Fall aber noch vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erhoben wird
- die Rüge müsste also bei schriftlichen Prüfungen unverzüglich bei der Aufsichtsperson erfolgen, sodass diese Abhilfe schaffen kann
- sollte der Prüfer keine Abhilfe schaffen können, so muss sich unverzüglich beim Prüfungsamt gemeldet werden
-
1. Was mache ich, wenn ich in Modul zweimalig nicht bestanden haben?
- bei zweimaligem Nichtbestehen des Moduls haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Prüfungsversuch anzuzeigen bzw. zu beantragen (siehe hierzu Drittversuch)
- hierfür kommen 2 Möglichkeiten in Betracht:
unbegründeter weiterer Versuch - gem. Senatsbeschluss aus Juli 2018:
- pro Studienfach gibt es einmalig eine zweite Wiederholung (Drittversuch) einer nicht bestandenen Prüfung ohne Angabe von Gründen
- dieser muss innerhalb eines Monats nach Notenbekanntgabe des 2. Versuchs in Friedolin beim ASPA angezeigt werden (Servicedesk - Anfrageart "weiterer Prüfungsversuch")
als Härtefall begründeter weiterer Prüfungsversuch - gem. Prüfungsordnung:
- alle weiteren Drittversuche müssen beantragt und begründet werden - es müssen triftige Ausnahmegründe vorliegen
- innerhalb von 3 Monaten nach Notenbekanntgabe in Friedolin muss ein Antrag beim ASPA gestellt werden (Servicedesk - Anfrageart "weiterer Prüfungsversuch")
- umfangreiche Begründung (es müssen triftige Gründe vorliegen - individuelle Situationsbegründung) und vollständige Nachweisführung/ Tatsachenbelege (z. B. ärztliche Bescheinigung, behördliche Bestätigungen etc.)
- sollten Sie auch zusätzlich gewährte Prüfungsversuche nicht bestehen, prüfen Sie bitte, ob es sich um ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul handelt (siehe weitere Fragen)
Links:
Wiki - weiterer PrüfungsversuchExterner Link
Hinweisblatt: Informationen zum Antrag auf 3. Versuchpdf, 117 kb
-
2. Was passiert, wenn ich ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden habe?
- wenn Sie den weiteren Prüfungsversuch nicht fristgerecht beantragt haben, dieser nicht gewährt wurde oder Sie auch diesen nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen Bescheid über das Endgültige Nichtbestehen des Moduls
- Sie können dann einen Fachwechsel beantragen oder sich exmatrikulieren lassen (andernfalls werden Sie nach Ablauf der im Bescheid genannten Frist von Amts wegen exmatrikuliert)
Links:
-
3. Ich habe ein Wahlpflichtmodul nicht bestanden. Kann ich es austauschen?
- Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, Master of Arts und Lehramt Jenaer Modell
- ein nicht bestandenes Wahlpflichtmodul kann pro Fach einmalig durch ein anderes absolviertes oder noch zu absolvierendes Wahlpflichtmodul ersetzt werden
Wie?
- über den Servicedesk (Anfrageart "Austausch nicht bestandenes Wahlpflichtmodul")
Link:
Wiki - Austausch eines nicht bestandenen WahlpflichtmodulsExterner Link
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4. Mein Prüfer hat noch keine Note verbucht. Was kann ich tun?
- Hausarbeiten sollten innerhalb des Semesters bzw. innerhalb von acht Wochen nach Abgabe kontrolliert werden
- bei Klausuren ist die Note spätestens zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin bekannt zu geben
- bitte machen Sie Ihren Dozenten/in bzw. Prüfer/in direkt auf das Fehlen der Note aufmerksam und erinnern an das Eintragen
-
5. Kann ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen?
- über die Studienfachberatung die Anerkennung vornehmen lassen
- und diese dann beim ASPA einreichen
Was muss ich einreichen?
- Anerkennung der Studienfachberatung: es muss ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland für das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
- Leistungsübersicht aus dem Ausland (Transcript of Records)
- ggf. Learning Agreement
Wo?
- über das Servicedesk Portal (Anfrageart "Auslandsanerkennung")
Link:
-
6. Ich habe an einer Prüfung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?
siehe Ausführungen unter Prüfungsanmeldung
-
1. Wer muss einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Hochschulwechsel stellen? Was muss beachtet werden?
- alle Studierenden, die bereits ein Studium an einer anderen Universität begonnen oder bereits abgeschlossen haben und nun an der Universität Jena weiter studieren möchten
- alle Studierenden, die bereits ein Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena teilweise oder vollständig absolviert haben und exmatrikuliert sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie über den ServiceDesk (Anfrageart "HS-Wechsel") folgende Unterlagen (möglichst in deutscher Sprache, alternativ in englischer Sprache) ein:
- Antrag auf Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums
- aktuelle Studienbescheinigung bzw. Studienverlaufsbescheinigung
- aktuelle Leistungsübersicht
- Übersicht ggf. noch zu erwartender Leistungen
- Link zu bisherigen Modulkatalogen bzw. Modulbeschreibungen der erbrachten Module
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Uni
- Sprachnachweise (Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis, Latinum, Graecum, Sonstiges)
- Lebenslauf
Wie ist der Prozess? Wie lange dauert der Einstufungsbescheid?
- nachdem die Unterlagen beim ASPA eingegangen sind, werden diese auf Vollständigkeit geprüft
- im Anschluss werden die Unterlagen an die Studienfachberater der jeweiligen Fächer gesendet
- sobald wir Rückmeldung von den Studienfachberatungen haben, wird durch das ASPA der Einstufungsbescheid erstellt und an Sie übermittelt, dies kann ca. 6 Wochen dauern
- den Einstufungsbescheid reichen Sie dann bitte im SSZ ein
- die Anerkennung der Leistungen im Friedolin erfolgt, sobald das Semester begonnen hat
Links:
-
2. Ich möchte einen Fachwechsel vornehmen. Was muss beachtet werden?
- bitte lesen Sie zuerst die Informationsseite des SSZ
- reichen Sie den Fachwechselantrag über das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Fach-/Abschlusswechsel" bei uns ein
- die Einstufung/ Bestätigung der Einstufung in das jeweilige Fachsemester wird durch das ASPA vorgenommen
- hierbei wird geprüft, welche Leistungen für das neue Fach anerkannt werden können
Wann wird die Anerkennung von Leistungen vorgenommen?
- werden Leistungen anerkannt, so werden diese innerhalb der ersten Wochen des neuen Semesters eingebucht und werden dann im Friedolin für Sie sichtbar
Link:
Antrag auf Fachwechsel/ Abschlusswechsel/ Doppelstudiumpdf, 239 kb
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1. Wie melde ich meine Bachelor-/Masterarbeit an?
Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung meiner Abschlussarbeit erfüllt sein?
- Bachelorarbeit: mind. 140 ECTS
- Masterarbeit: mind. 60 ECTS
- Studienfachabhängig: ggf. müssen Sprachvoraussetzungen erfüllt oder bestimmte Module bereits abgeschlossen sein - hierüber informiert die Studienordnung und der jeweilige Modulkatalog
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?
- jeweils bis zum 10. eines Monats
- Zulassungstermin durch das Prüfungsamt ist immer der 15. des jeweiligen Monats
- Bsp.: Anmeldetermin 01. - 10.12.; Zulassungstermin 15.12.
Wie melde ich meine Abschlussarbeit an und welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Servicedesk Anfrageart "Anmeldung Abschlussarbeit"
- Anmeldeformular mit allen Unterschriften zur Bachelor- bzw. Masterarbeit
- gesonderte Mitteilung bei einer Gruppenarbeit
- gesonderte Mitteilung, wenn die Abschlussarbeit nicht auf Deutsch verfasst wird (Ausnahme Master IOCM und BA/MA Anglistik) sowie Zustimmung des Erstgutachters, dass Arbeit in einer anderen Sprache verfasst wird
- Nachweis über erfüllte Sprachanforderungen, falls diese im Laufe des Studiums noch nicht im ASPA eingereicht wurden (Nachweis über Abiturzeugnis oder absolvierte Sprachkurse)
- in einigen Bachelor-Fächern der Nachweis über spezielle FSQ (z. B. Referate, Exkursionsscheine, etc.) → siehe Studienordnung
- sollte ein/e externe/r Zweitgutachter*in (in Ausnahmefällen) gewünscht / notwendig sein - informieren Sie sich bitte vorher beim ASPA über das Vorgehen
Links
-
2. Wie erfahre ich, ob ich zur Abschlussarbeit zugelassen bin?
- Sie erhalten vom Allgemeinen Prüfungsausschuss einen Zulassungsbescheid mit allen notwendigen Informationen (in der Regel zwischen dem 15. und 20. des Monats)
- bei Fragen oder fehlenden Informationen wird sich das ASPA mit Ihnen in Verbindung setzen
- die Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie in Ihrer Leistungsübersicht in Ihrem Friedolinkonto (nicht unter "Meine Prüfungen")
-
3. Ich studiere in Teilzeit. Verlängert sich die Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit?
Bitte weisen Sie bei der Anmeldung auf Ihren Teilzeitstatus hin. Die Bearbeitungszeit verlängert sich anteilig um 50% der Gesamtlaufzeit der Arbeit.
-
4. Bis wann muss ich meine Abschlussarbeit angemeldet haben?
siehe Fristen für die Beendigung des Studiums
-
5. Ich benötige eine Schreibzeitverlängerung für meine Abschlussarbeit. Was muss ich tun?
- unverzügliche schriftliche Anfrage für eine Schreibzeitverlängerung mit Kenntnis der Erkrankung oder eines sonstigen triftigen Hinderungsgrundes
- über den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverlängerung")
- Begründung sowie Nachweise der Erkrankung o.ä. sind innerhalb von 3 Arbeitstagen (Mo-Sa) einzureichen
Hinweis:
Es ist eine maximale Verlängerung von 4 Wochen möglich.
Eine gewährte Schreibzeitverlängerung für den 1. Versuch verlängert nicht automatisch auch die Bearbeitungszeit für einen möglichen 2. Versuch
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6. Wann und wie gebe ich meine Abschlussarbeit fristgerecht ab?
- spätestens am Abgabetag - dieser ist im Zulassungsbescheid aufgeführt! (bitte beachten Sie, dass eine 12-wöchige Bearbeitungszeit bei der Bachelorarbeit nicht 3 Monaten entspricht!)
- eine frühere Abgabe ist möglich
Bitte an die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung in den Exemplaren der Abschlussarbeit denken, andernfalls erfolgt keine Bewertung.
https://www.hanfried.uni-jena.de/?block=body-1&dir=25927&trail=1-207#block_body_1
Wie reiche ich meine Abschlussarbeit ein?
- per Post schicken
→ fristgerechte Abgabe muss nachweisbar (Einlieferungsbeleg der Post) sein
→ Datum des Poststempels = Abgabedatum- im Fristenbriefkasten einwerfen
→ Fristenbriefkasten befindet sich am Uni-Hauptgebäude (Eingang Schlossgasse)
Bitte immer die Adresse des ASPA vermerken!
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7. Muss ich mich nach der Zulassung meiner Abschlussarbeit zurückmelden?
- falls alle Modulprüfungen absolviert wurden (klären Sie das ggf. mit der Studienfachberatung oder dem Prüfungsamt rechtzeitig vorher ab), ist nach der Anmeldung der Abschlussarbeit die Exmatrikulation möglich
- für die Abgabe der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation notwendig
- Sie können jedoch immatrikuliert bleiben, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben
Links
-
8. Wie erhalte ich meine Note für die Abschlussarbeit?
- das ASPA leitet die Abschlussarbeit an die Gutachter/innen weiter
- Dauer der Begutachtung: gemäß Prüfungsordnungen 6 Wochen (Ausnahme M.A. Gesellschaftstheorie)
- sollte die Begutachtung länger dauern, empfehlen wir, sich regelmäßig bei den Gutachtern/innen zu melden ODER beim ASPA nach der Note zu fragen
- das ASPA trägt die Note in Friedolin ein, wenn beide Gutachten vorliegen
-
9. Bis wann kann ich den Titel meiner Abschlussarbeit ändern?
- eine redaktionelle Titeländerung der Bachelorarbeit ist bis 6 Wochen vor Abgabe möglich
- bei der Masterarbeit kann der Titel bis 2 Monate vor der Abgabe redaktionell angepasst werden
- sollte sich der Titel sehr stark vom angemeldeten Titel unterscheiden, benötigt das ASPA die Zustimmung des Erstgutachters, dass es sich nicht um eine Themenänderung handelt
- über Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstiges/Allgemeine Anfrage", Betreff: Titeländerung Bachelorarbeit/Masterarbeit)
-
10. Kann ich das Thema meiner Abschlussarbeit ändern?
siehe Prüfungsordnung für den Bachelor of Arts, § 11(6):
- Das Thema der Bachelor-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die bis zur Rückgabe verstrichene Zeit wird auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet.
siehe Prüfungsordnung für den Master of Arts, § 11 (6):
- Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. 2 Die bis zur Rückgabe verstrichene Zeit wird auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet.
-
1. Wer ist für mein Abschlusszeugnis zuständig?
Für Bachelor- und Masterstudierende wird das Zeugnis durch das ASPA erstellt.
Lehramtsstudierende wenden sich bei Fragen zur Zeugnisausstellung bitte an das Landesprüfungsamt.
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2. Wie erhalte ich mein Abschlusszeugnis? Was erhalte ich alles?
- sofern alle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden, wird nach der Verbuchung der Noten Ihrer Abschlussarbeit das Zeugnis erstellt
- das Zeugnis wird von unterschiedlichen Stellen unterschrieben und gesiegelt
- Dauer: in der Regel 4 Wochen
- Ihre Abschlussunterlagen werden vom ASPA verschickt, wenn Sie einen frankierten Rückumschlag eingereicht haben
- für die Zusendung: hinterlegen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie selbst adressierten Rückumschlag im ASPA
- Bachelorzeugnis und evtl. 3. Exemplar der BA-Arbeit: Mindestgröße DIN-B4 (Versandtasche, Maxibriefumschlag mit Faltkante), Mindestfrankierung 2,90 €
- Masterzeugnis: Mindestgröße DIN-C4 ( Maxibriefumschlag), Mindestfrankierung 1,80 €
- nutzen Sie bitte eine herkömmliche Briefmarke (QR Code usw. sind nur für eine begrenzte Zeit gültig)
Was erhalte ich alles?
- Abschlussurkunde
- Abschlusszeugnis
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
- Diploma Supplement (Erklärung zum Studium) in Deutsch und in Englisch
- Transcript of Records in Englisch
Link
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3. Mein Abschlusszeugnis ist verloren gegangen. Wie bekomme ich eine weitere Ausfertigung?
- mit einem Ticket über den ServiceDesk, hier laden Sie den entsprechenden Antrag hoch
- die Gebühr von 25€ je auszustellendem Dokument auf das im Antrag angegebene Konto ist vorab zu zahlen
- den Beleg über die Zahlung fügen Sie bitte dem Antrag bei
Links
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4. Wie kann ich eine Beglaubigung von einem Zeugnis oder der Urkunde erhalten?
- Sofern das Zeugnis/die Urkunde vom ASPA ausgestellt wurde, kann eine einfache Beglaubigung durch uns erfolgen. Dafür benötigen wir Ihre Originaldokumente, entweder postalisch oder durch Einwurf in einen unserer Hausbriefkästen (frankierten und adressierten Rückumschlag für die Rücksendung der Originale und der Beglaubigung nicht vergessen)
- bei Bedarf setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung
-
1. Bis wann muss ich spätestens alle Modulprüfungen absolviert haben?
Grundsätzlich regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen der Abschlüsse Bachelor of Arts und Master of Arts Fristen, bis zu denen sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen absolviert sein müssen (siehe: Link Hanfried einbinden). Die in den Prüfungsordnungen festgelegten Fristen widersprechen jedoch teilweise (insbesondere Master of Arts) dem Thüringer Hochschulgesetz, sodass die Fristenregelungen durch Beschluss des Senats vom 19.02.2019 konkretisiert bzw. geändert wurden. Generell gilt:
Alle Studien- und Prüfungsleistungen müssen bis zum Ende des dritten Semesters nach der festgesetzten Regelstudienzeit absolviert werden, ansonsten gelten sie als endgültig nicht bestanden.
Für alle, die Ihr Studium im aktuellen Studiengang ab dem Wintersemester 2022/2023 im 1. Fachsemester aufgenommen haben, gilt:
- Bachelor of Arts: Absolvierung aller Modulprüfungen bis spätestens Ende des 8. Fachsemesters - die Anmeldung muss jeweils innerhalb der ersten 10 Wochen ab Vorlesungsbeginn des Semesters erfolgen,
- Master of Arts: Absolvierung aller Modulprüfungen bis spätestens Ende des 6. Fachsemesters - die Anmeldung muss jeweils innerhalb der ersten 10 Wochen ab Vorlesungsbeginn des Semesters erfolgen,
- die Nichteinhaltung der Fristen führt zum erstmaligen Nichtbestehen der Modulprüfungen, Sie haben dann ein weiteres Semester (Bachelor of Arts: 9. Fachsemester; Master of Arts: 7. Fachsemester) Zeit, den 2. Versuch zu absolvieren
- bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Fristen - das Prüfungsamt berät Sie hierzu gern
- über den Ablauf der Fristen werden Sie in der Regel 2 Semester vorher vom Prüfungsamt informiert, so dass noch genügend Zeit ist, die Modulprüfungen anzumelden und zu absolvieren
- sollten Sie die Modulprüfungen bis drei Semester nach der festgesetzten Regelstudienzeit nicht absolviert oder bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid vom Prüfungsamt über das endgültige Nichtbestehen
Sofern Sie Ihr Studium an der Uni Jena im aktuellen Studiengang im Sommersemester 2022 oder früher im 1. Fachsemester begonnen haben, sind die Fristen für die Beendigung des Studiums gemäß Sonderbeschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses und Beschluss der Fakultätsräte der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Theologischen Fakultät aufgrund der Corona-Situation ausgesetzt. Bei Fragen hierzu wird Sie das Prüfungsamt gern beraten.
Link
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2. Bis wann muss ich meine Abschlussarbeit spätestens angemeldet haben?
- Die Fristenregelung wird derzeit überarbeitet. In Kürze werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.
- Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Anmeldefristen für die Abschlussarbeiten (jeweils zum 10. des Monats).
- Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Fristen - das Prüfungsamt berät Sie hierzu gern.
- über den Ablauf der Fristen werden Sie in der Regel 2 Semester vorher vom Prüfungsamt informiert, so dass noch genügend Zeit ist, die Abschlussarbeit anzumelden und zu verfassen
- die Nichteinhaltung der Fristen führt zum erstmaligen Nichtbestehen der Abschlussarbeit, Sie erhalten dann einen Bescheid vom Prüfungsamt
Sofern Sie Ihr Studium an der Uni Jena im aktuellen Studiengang im Sommersemester 2022 oder früher im 1. Fachsemester begonnen haben, sind die Fristen für die Beendigung des Studiums gemäß Sonderbeschluss des Allgemeinen Prüfungsausschusses und Beschluss der Fakultätsräte der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Theologischen Fakultät aufgrund der Corona-Situation ausgesetzt. Bei Fragen hierzu wird Sie das Prüfungsamt gern beraten.
Link
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1. Fristgerechte Antragsstellung
Anträge reichen Sie bitte digital über den Servicedesk ein. Hierfür senden Sie uns - falls nötig - bitte das entsprechende Antragsformular und evtl. Nachweise als Scan im Anhang zu.
Weitere Informationen finden Sie im Wiki: Übersicht Anfragen im WikiExterner Link
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2. Antragsbearbeitung
Wann wird mein Antrag bearbeitet?
Anträge werden i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet, zum Beispiel Fachwechselanträge, Studienbescheinigung für die Ausländerbehörde, Formblatt 5 (BAföG), Rücktritte, Schreibzeitverlängerungen.
Für die Bearbeitung von Einstufungsanträgen kalkulieren Sie bitte eine längere Gesamtbearbeitungszeit von ca. 6 Wochen ein.
Beachten Sie bitte, dass abhängig vom Anliegen des Antrages und der hierfür ggf. notwendigen Recherchen, Rückfragen oder Entscheidung durch den Allgemeinen Prüfungsausschuss die abschließende Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen kann (siehe Sitzungstermine unter Allgemeiner PrüfungsausschussExterner Link).
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung in Friedolin zu kontrollieren. Bitte sehen Sie davon ab, in der ersten Woche nach Antragstellung nach dem Bearbeitungsstand nachzufragen.
Bekomme ich eine Rückmeldung?
Eine Rückmeldung an die/den Studierende/n erfolgt i.d.R. über ein Ticket bzw. einen schriftlichen Bescheid. Sie erhalten immer eine Rückmeldung!
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3. Ich habe einen BAföG-Antrag gestellt und soll eine Leistungsbescheinigung vom Prüfungsamt einreichen. Was muss ich beachten?
- Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG im ASPA über das Servicedesk Portal (Anfrageart "Bescheinigung") einreichen
- durch ASPA erfolgt die Bestätigung der bereits erreichten Leistungspunkte
- nur vollständig absolvierte Module werden einberechnet (keine Teilmodule)
- Im Bachelor- wie auch im Lehramtsstudium werden nach dem 4. Fachsemester 100 ECTS benötigt
- es werden nur die Prüfungen bzw. Leistungspunkte eingerechnet, die innerhalb der ersten 4 Fachsemester tatsächlich erbracht wurden
- Wiederholungsprüfungen, die im Zeitraum des 5. Fachsemesters liegen, dürfen nicht mitgezählt werden (BAföG-Recht)
Links
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4. Ich erhalte BAföG und brauche eine Weiterförderung. Was muss ich tun, wenn ich eine Bescheinigung über die Förderungshöchstdauer benötige?
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular von der Homepage des BAföG-Amts im ASPA (über ServiceDesk unter der Anfrageart "Bescheinigung") einreichen
- mit Begründung und Nachweisen
- durch ASPA erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Bestätigung und eine Prognose
Link
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5. Kann ich während der Beurlaubung Prüfungen ablegen?
- gemäß §17 der Immatrikulationsordnung dürfen während der Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden
Gibt es von dieser Regel Ausnahmen?
- Prüfungsverfahren, die vor einem Urlaubssemester begonnen wurden, sowie Wiederholungsprüfungen, die in das folgende Urlaubssemester fallen, dürfen auf Antrag im Prüfungsamt abgeschlossen werden
- Beurlaubung wegen Krankheit: Prüfungsleistungen, die außerhalb der Dauer der Erkrankung erbracht wurden, bleiben bestehen
- Beurlaubung wegen Praktika: Leistungen, aufgrund der Ableistung des Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikums werden anerkannt
- Beurlaubung wegen Elternzeit bzw. Pflege von nahen Angehörigen: es dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt erbracht werden
- Beurlaubung im Rahmen eines Kooperationsstudiengangs: erbrachte Leistungen werden anerkannt, wenn laut Kooperationsvertrag Prüfungsleistungen vorgesehen sind
- setzen Sie sich bitte in diesen Fällen rechtzeitig mit dem Prüfungsamt in Verbindung
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6. Was muss ich beachten, wenn ich schwanger bin?
- Schwangerschaft muss dem Studierenden-Service-Zentrum gemeldet werden
- ebenfalls melden Sie sich bitte beim ASPA zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Anfrageart "Mutterschutz" im Servicedesk Portal)
Was ist mit meinen Prüfungen während der Schwangerschaft?
- bei Beurlaubung wegen Elternzeit dürfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt erbracht werden
- das ASPA wird Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung umfassend hierzu informieren
→ siehe Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 01.01.2018
Links
- Informationsblatt zum Mutterschutzpdf, 260 kb
- Ergänzende Informationen zum Mutterschutzpdf, 160 kb
- Formular zur Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf, 171 kb
- Formular zum Widerruf der Erklärung über den Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf, 218 kb
- Merkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfristpdf, 146 kb
- Mitteilung über die Schwangerschaft für das SSZpdf, 267 kb
- Informationsseite des SSZ zum Mutterschutz
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1. Ich studiere an einer Hochschule in Weimar und belege ein Fach in Jena. Wie melde ich mich zur Prüfung an? (Gilt nur für die Fächer BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)
- das jeweilige Prüfungsanmeldeformular wird zu Beginn des Semester auf der Homepage des ASPA zur Verfügung gestellt
- füllen Sie das Prüfungsanmeldeformular aus und laden es gemeinsam mit Ihrem Zweithörerschein bzw. bei einer Haupthörerschaft an der Uni Jena eine Studienbescheinigung des Nebenfaches im ServiceDesk des ASPA hoch
- die Prüfungsanmeldung wird durch das ASPA an die Prüfer*innen gesendet
- die Prüfungsergebnisse wird durch die Prüfer*innen an das ASPA gesendet, die Noten werden gesammelt
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2. Wie bekomme ich meine Leistungsübersicht, von meinen in Jena abgelegten Modulen als Zweithörer aus Weimar (Fächer BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)?
- da Sie als Zweithörer keinen Zugriff auf Friedolin haben, stellen Sie bitte eine Anfrage über den Servicedesk an das ASPA
- das ASPA stellt Ihnen dann eine Leistungsübersicht zur Verfügung, die Sie an Ihrer Hochschule einreichen können
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3. Ich bin Zweithörer aus dem Uni-Verbund Jena-Leipzig-Halle. Wie melde ich mich für Prüfungen an?
- Prüfungsanmeldung erfolgt direkt beim Prüfer/Dozenten
- Prüfungsprotokoll/Teilnahmenachweis wird direkt an Studierenden ausgehändigt
- die Nachweise reichen Sie bitte an Ihrer jeweiligen Hochschule ein
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1. Ich habe eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
- Grundsätzlich kann jeder Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich beantragen
- Ihr Prüfungsamt, das Diversitätsbüro oder auch Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende des Studierenden Service Zentrums berät sie in diesen Fragen gern
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2. Bin ich anspruchsberechtigt für einen Nachteilsausgleich in Prüfungsverfahren?
- Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Studierenden, denen aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung tatsächlich Nachteile im Studium entstehen, die nicht die Leistungsfähigkeit (sprich: die in den jeweiligen Prüfungen zu ermittelnden und nachzuweisenden Fähigkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsfähigkeit (Artikulation, Übermitteln des erlernten Wissens) liegen.
- Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch zu prüfen.
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3. Wie kann ich einen Nachteilsausgleich für Prüfungsverfahren beantragen?
- Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte so früh wie möglich, damit ausreichend Zeit zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags bleibt. Der Nachteilsausgleich muss erst durch den Allgemeinen Prüfungsausschuss genehmigt werden, bevor Maßnahmen eingeleitet werden können. Beachten Sie das bitte bezüglich Prüfungen, wenn Sie dafür einen Nachteilsausgleich wünschen.
- erstellen Sie eine Anfrage über den ServiceDesk (Anfrageart "Sonstiges") möglich; laden Sie bitte unbedingt den Antrag auf Nachteilsausgleich als Dokument in Ihrer Anfrage mit hoch
- Bitte fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise, Atteste, Stellungnahmen o.ä. von Ärzten, Fachärzten, Therapeuten über Ihre Behinderung oder Erkrankung bei.
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4. Was muss ich tun, wenn mein Antrag auf Nachteilsausgleich befürwortet wurde?
- Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie in Form eines Bescheides vom Prüfungsamt zugesandt
- Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, setzen Sie sich bitte zeitnah mit den jeweiligen Instituten und Prüfern in Verbindung, um die Modalitäten der Prüfungserbringung konkret abzusprechen. Weitere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid.
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1. Gibt es einen Workshop zur Prüfungsphase vom ASPA?
Das ASPA bietet jedes Semester in der Prüfungsanmeldephase eine Veranstaltung zum Thema Prüfungen an. Diese Veranstaltung nennt sich "Fit durch den Prüfungsdschungel" und wird auf der Startseite des ASPA angekündigt und ist unter den Veranstaltungen im Friedolin zur Anmeldung verfügbar.
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2. Gibt es allgemeine Beratungsangebote an der Uni Jena?
Die Zentrale Studienberatung bietet Beratungsgespräche zur Studienwahl, zum Fach- oder Hochschulwechsel, zu Problemen im Studium und vielen anderen Themen an. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage "Im Studium" und "Zweifel im Studium".
Sollte ein offenes Ohr für Studierende für jegliche Probleme benötigt werden, gibt es die "CampusCouch".
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3. Bietet die Uni Jena Workshops an?
Die Uni Jena bietet unterschiedliche Workshops z. B. zu Methoden, Tipps & Lernstrategien sowie zum Gesundheitsmanagement an.
Alle Veranstaltungen und Vorträge finden SIe in der "Studier:bar".
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4. Gibt es auch externe Beratungsangebote?
Sollte eine unabhägige Beratung zur Uni Jena gesucht bzw. benötigt werden, bietet das Studierendenwerk Thüringen mit der Psychosozialen Beratungsstelle eine Möglichkeit.
Auf der Homepage der Psychosozialen Beratungsstelle Externer Linkfinden Sie eine Übersicht über die Beratungsangebote.Die Psychosoziale Beratungsstelle bietet ebenfalls verschiedene GruppenangeboteExterner Link z.B. zur Hilfe beim Studienabschluss oder zum gemeinsamen Probleme lösen an.