Europa

Visa- und Versicherungsbestimmungen

Denn Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Europa
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Visa

Erkundigen Sie sich frühzeitig über das für Ihr Gastland notwendige Visa-Verfahren. Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie bei den entsprechenden Botschaften und Generalkonsulaten. Die Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf den Länderinformationsseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.deExterner Link 

Versicherung

Wir empfehlen dringend, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts zu achten. Sie benötigen eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Ausland. Achten Sie dabei darauf, dass Sie auch auf der Reise schon versichert sind.

Falls Sie schon die nötigen Versicherungen haben, prüfen Sie, ob damit auch Schadensfälle im Ausland abgedeckt sind und die Deckungssumme hoch genug ist. 

  • Gesetzliche Krankenkassen

    Sie benötigen während Ihres Auslandsaufenthaltes einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art Ihrer inländischen Krankenversicherung und der Dauer Ihres Aufenthaltes sollten Sie sich zusätzlich privat versichern.

    Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich die Europäische Versichertenkarte (EHIC) ausstellen lassen. Sie gilt in allen EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Mit der EHIC haben Sie während vorübergehenden Auslandsaufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens - zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

    Beachten Sie bitte weiterhin die "Medizinischen Hinweise" des Auswärtigen AmtesExterner Link sowie das Gruppenversicherungsangebot des DAAD.Externer Link

    ERASMUS+

    Mit dem ERASMUS+ Stipendium ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn) haftet nicht für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem ERASMUS+ Auslandsaufenthalt entstehen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen!

  • Private Krankenkassen

    Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz und den im Ausland geltenden, individuellen Leistungskatalog Ihrer Krankenversicherung!

  • Zusatzversicherungen

    Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung ggf. inklusive Reiserücktransportversicherung ist optional, jedoch in manchen Ländern anzuraten. Eine Restkostenversicherung ist beispielsweise über den Gruppenvertrag mit der DKV möglich (s. unten).

  • DKV Gruppenversicherung

    Die Friedrich-Schiller-Universität Jena hat mit der DKV Krankenversicherung AG einen Gruppenversicherungsvertrag im Bereich der Auslandreise-Krankenversicherung abgeschlossen.
    Dieser ermöglicht allen Studierenden, Promovierenden und Professor*innen der Universität Jena, sowie deren Angehörigen, eine Gruppen-Auslandsreise-Krankenversicherung (Voll- und Restkostenversicherung) zu besonders günstigen Beiträgen abzuschließen.

    Weitere Informationen finden Sie hier: Website DKVExterner Link

  • DAAD Gruppenversicherung

    Der DAAD bietet deutschen Studierenden, Praktikant*innen und Wissenschaftler*innen für Ihren Auslandsaufenthalt eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. 

    Weiterführende Informationen finden Sie hierExterner Link. Dort können Sie sich auch direkt über das DAAD-Portal für die Versicherung anmelden.