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Einzureichende Unterlagen
Spätestens nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland sollten Sie alle noch ausstehenden Unterlagen und Nachweise über den Auslandsaufenthalt im Internationalen Büro einreichen und einen Erfahrungsbericht schreiben (unabhängig vom Programm mit dem Sie im Ausland waren).
Die Erfahrungsberichte von Ihnen sind wichtig, sowohl für Sie als Auswertung Ihres Auslandsaufenthalts als auch für die Studierenden, die in den kommenden Semestern den gleichen Aufenthalt planen. Hilfreiche Tipps und Hinweise erleichtern die aufregende Phase der Vorbereitung für diese Studierenden.
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Rückmeldung
Da Sie zum kommenden Semester Ihr Studium an der Universität Jena fortsetzen werden, denken Sie bitte rechtzeitig an die Rückmeldung und die Überweisung des Semesterbeitrags.
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Zurück in Jena
Der Auslandsaufenthalt hat Sie geprägt, Sie mit neuem Wissen und sozialer Kompetenz bereichert. Diese neugewonnenen Eigenschaften können Sie in die Betreuung ausländischer Studierender an der Universität Jena einbringen. Das Internationale Büro stellt neuankommenden ausländischen Studierenden eine*n Mentor*in zur Seite, der*die sie in allen Fragen rund um den Semesterstart unterstützt. Hierfür eignen sich die Studierenden besonders, die gerade selbst einen Auslandsaufenthalt hinter sich haben und wissen, wie sich solch eine Situation anfühlt. Sie können Ihre Erfahrungen und Kenntnisse anwenden, weitergeben und gleichzeitig verarbeiten. Wenn Sie Interesse haben, Mentorin oder Mentor zu werden, dann wenden Sie sich bitte an uns: ib_mentoren@uni-jena.de. Wir würden uns freuen!
Eine weitere Möglichkeit, Ihre neugewonnenen Erfahrungen in das studentische Leben an der Universität Jena einzubringen, ist die Mitwirkung in einer der internationalen Studentischen Gruppen, die sich im International Room (IntRo, Internationales Centrum, Haus auf der Mauer) regelmäßig treffen.
Für einige Zielregionen gibt es regelmäßig einen Stammtisch, wo sich ausländische und deutsche Studierende mischen und ihre Erfahrungen und Erlebnisse austauschen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des IntRo.Externer Link
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Anerkennung von Studienleistungen
Studienleistungen, die innerhalb eines Studienaufenthalts im Ausland erbracht wurden, können an der Universität Jena anerkannt werden. Die Anerkennung von Studienleistungen ist im Sinne der Lissabon-Konvention in den Prüfungsordnungen verankert und wird durch die Vereinbarung von Learning Agreements erleichtert. Bewertungsgrundlage sind die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Anerkennung, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu den im Studium an der Universität Jena zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Dabei erfolgt kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung. Die für eine angemessene Beurteilung erforderlichen Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Grundsätzlich sollten Sie die Wahl Ihrer Kurse vor Abreise mit den für das Fach zuständigen Dozierenden absprechen und in einem Studienvertrag/Learning Agreement dokumentieren.
Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie sich umgehend um die Anerkennung Ihrer Studienleistungen kümmern. Absprachen, die man mit dem Fachbereich im Vorfeld getroffen hat, zahlen sich jetzt aus. Eine Anerkennung kann nur auf der Grundlage eines gültigen Learning Agreements in Verbindung mit dem von der Gastuniversität ausgestellten Transcript of Records erfolgen. Ebenso sollten dem Fachbereich möglichst genaue Beschreibungen des Inhalts der Kurse zur Verfügung gestellt werden. Gegebenfalls legen Sie den Dozierenden des betreffenden Studienfaches alle im Kurs erstellten Dokumente vor, sodass eine Einschätzung des Kurses und Ihrer Leistungen durch den Dozierenden erfolgen kann.
Zur Anerkennung von Studienleistungen innerhalb Europas wird ECTS, das European Credit Transfer and Accumulation System, angewandt.
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ECTS
ECTS, das European Credit Transfer and Accumulation System, ist ein europaweites Leistungspunktesystem, das ein formales Instrument zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwands darstellt. Ziel des ECTS ist eine erleichterte und vereinheitlichte Anerkennung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen zwischen verschiedenen (europäischen) Universitäten. Bei ECTS können Lernleistungen in Form von Noten und Anrechnungspunkten (auch "Credits" oder Leistungspunkte genannt) bewertet, verglichen und von einer Universität zu einer anderen übertragen werden.
Das ECTS-Leistungspunktesystem basiert auf der studentischen Arbeitsleistung. Diese umfasst den gesamten studentischen Arbeitsaufwand, der zum Bestehen einer Prüfung notwendig ist, d.h. ECTS werden nur für erbrachte Leistungen vergeben. Der Arbeitsaufwand für ein akademisches Jahr beträgt ECTS zufolge 60 Credits. Dementsprechend müssen Studierende normalerweise in einem Semester 30 Credits nachweisen.
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Studienvertrag/ Learning Agreement
Der Studienvertrag (Learning Agreement) wird zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Hochschule sowie dem Studierenden vereinbart. Er dokumentiert das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm und stellt die Anerkennung der erforderlichen Studienleistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen der Gastuniversität an der Heimatuniversität sicher. Aus diesem Grund ist eine genaue Absprache des Studienvertrags die wichtigste Voraussetzung für die spätere Anerkennung der erbrachten Studienleistungen.
Studierende wählen die gewünschten Lehrveranstaltungen aus und stimmen diese mit dem*der Koordinator*in des jeweiligen Institutes oder Fachbereichs ab. Diese Vereinbarung wird vom Studierenden, den Fachkoordinator*innen der Gast- und Heimatuniversität und den Internationalen Büros beider Universitäten unterzeichnet. Falls notwendig, können die im Studienvertrag vereinbarten Lehrveranstaltungen später in einem neuen Vertrag bzw. einer Vertragsergänzung geändert oder angepasst werden.
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Datenabschrift/ Transcript of Records
Die Anerkennung der erbrachten akademischen Leistungen wird durch eine Erstellung einer Datenabschrift (Transcripts of Records) vereinfacht. Nach Abschluss des Semesters werden in dieser Datenabschrift alle erfolgreich absolvierten Module bzw. Lehrveranstaltungen mit Note entsprechend des lokalen Bewertungssystems, erworbenen ECTS-Credits und ECTS-Noten (Grades) aufgeführt.
Das Transcript of Records wird vom Internationalen Büro der jeweiligen Gasthochschule erstellt, jedoch nicht unbedingt automatisch. Daher sollten Sie vor Ihrer Rückkehr dieses unbedingt im Internationalen Büro der Gasthochschule anfordern. Bei Rückkehr an die Heimatuniversität wird das Transcript of Records dem*der verantwortlichen ECTS-Koordinator*in bzw. Prüfungsamt vorgelegt, damit die Anerkennung der Studienleistungen erfolgen kann.
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Anerkennung des Auslandsaufenthaltes im Diploma Supplement
Diploma Supplement:
Das Diploma Supplement oder Diplomzusatz (DS) ist ein Dokument, das einem Hochschulabschluss beigefügt wird und die internationale Transparenz verbessern sowie die akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) erleichtern soll. Es beschreibt den Studiengang (Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status), den die im zugehörigen Original-Befähigungsnachweis genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat. Das DS wird von den nationalen Einrichtungen anhand einer Vorlage erstellt, die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Europäischer Kommission, Europarat und UNESCO erprobt und überarbeitet wurde. Die DS-Vorlage steht in den derzeit bestehenden Amtssprachen der EU zur Verfügung. Das DS besteht aus acht Punkten mit Angaben zur Person des Qualifikationsinhabenden, zur Qualifikation, zum Niveau der Qualifikation, zum Inhalt der Qualifikation und zu den erzielten Ergebnissen sowie zum Zweck der Qualifikation, zur Beurkundung des Zusatzes und zum jeweiligen nationalen Hochschulsystem.
Sie können Ihr Auslandsstudium mit Nennung der Gasthochschule und dem Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Diploma Supplement (Diplomzusatz, verfügbar für alle Abschlüsse) dokumentieren lassen - ganz unabhängig von der Anrechnung von Leistungspunkten.
Dazu benötigen Sie:
- das vollständige Learning Agreement/Studienvereinbarung sowie das Transcript of Records der ausländischen Gasthochschule.
- eine Immatrikulations- und Exmatrikulationsbescheinigung oder eine Aufenthaltsbescheinigung der Gasthochschule, falls Sie ein anderes Programm für Ihren Auslandsaufenthalt genutzt haben.
Mit diesen Dokumenten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden im zuständigen Prüfungsamt.