Eine Täfelchen, auf welchen um ein "?" in der Mitte herum "Who,How, What, Why, Where, When" steht

Informationen zur Beratung 

Hier finden Sie unsere Angebote, die Ihnen im Umgang mit Diskriminierung Unterstützung bieten sollen.
Eine Täfelchen, auf welchen um ein "?" in der Mitte herum "Who,How, What, Why, Where, When" steht
Foto: Bilddatenbank Pixabay

Unser Beratungsangebot

Wir beraten Sie im Umgang mit erlebter oder beobachteter Diskriminierung:

  • in (digitalen) Lehrveranstaltungen bzw. im Lehrkontext
  • bei Prüfungen bzw. bei Prüfungsleistungen
  • im Forschungskontext oder
  • allgemein im Studien- oder Arbeitskontext der Universität Jena

Die Beratung ist für Ratsuchende selbstverständlich kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nicht rechtsbindend ist.

Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und setzen uns – falls erforderlich und nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis – bei den zuständigen Stellen für Sie ein. Wir beraten telefonisch, per Email, per Video-Dienst und nach Terminvereinbarung auch persönlich. Auf Wunsch auch gern anonym.

Besonders aufmerksam möchten wir auf das Angebot Walk and Talk machen. Während eines Spazierganges können Sie mit einer Person des Diversitäts-Büros Ihr Anliegen besprechen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns: 

unser Team

Wie verläuft eine Beratung?

  • Kontaktaufnahme / Erstgespräch
  • Klärung der Erwartungen und Ziele
  • Fallanalyse und weitere Abklärung
  • Information über Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten
  • Erörterung und Umsetzung der gemeinsamen Interventionsmöglichkeiten
  • (ggf.) Kooperation mit anderen Fachdiensten zur Bewältigung

Unser Beratungsverständnis

  • Personenzentrierung

    Im Beratungsprozess stehen wir auf der Seite der Ratsuchenden. Wir benennen und definieren in Absprache mit der beratenden Person die Parteilichkeit. Gemeinsam klären wir einen Auftrag.

  • Empowerment der Betroffenen von Diskriminierung

    Das Verständnis von Empowerment im Diversitätsbüro beruft sich im Kern auf die Selbstbestimmung von Menschen, die von ungleicher Macht- bzw. Herrschaftsverteilung betroffen sind. Im Zentrum steht die Adressierung von Problemen durch die von Diskriminierung Betroffenen selbst. Empowerment bedeutet, selbst über die eigene Lebensrealität und Perspektive zu sprechen. Es bedeutet, eigene Bedarfe zu benennen, um die Ungleichbehandlung zu überwinden.

  • Horizontaler Ansatz

    Der horizontale Ansatz beschreibt eine merkmals- und zielgruppenübergreifende Arbeitsperspektive, die die Vielzahl unterschiedlicher Diskriminierungsmerkmale im Blick hat und dafür sensibilisiert.

  • Zuständigkeit

    Alle Ihre Anliegen werden prinzipiell bei uns gehört. Für eine fachkompetente Beratung stehen wir in Kontakt mit weiteren beratenden Einrichtungen an der Universität Jena und lokalen Interessensvertretungen.

  • Freiwilligkeit und Unabhängigkeit

    Das Beratungsangebot ist jederzeit freiwillig und basiert auf der Unabhängigkeit der Beratenden. Wir agieren unabhängig von Parteien und jeglichen politischen Zuordnungen.

  • Transparenz

    Wir machen Ihnen unseren Beratungsprozess und Bedingungen transparent. Wenn Sie Fragen zur Nachvollziehbarkeit des Beratungsprozesses haben, sprechen Sie uns jederzeit an.

  • Vertraulichkeit

    Das Beratungsangebot ist ein geschützter Raum und unsere Verschwiegenheit ist fundamental für jegliche professionelle Beratung. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym.

  • Niedrigschwelligkeit

    Unsere Beratung ist unentgeltlich, zeit- und ortsnah. Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei Sprachbarrieren Dolmetscher*innen hinzuzuziehen.

  • Ergebnisoffenheit

    Ihr Anliegen steht im Zentrum der Beratung. Welche Schlüsse die ratsuchende Person aus der Beratung zieht, ist allein ihre Sache. Beratung versucht nicht, Ratsuchende in bestimmte sozial oder institutionell erwünschte Richtungen zu drängen.

  • Barrierefreiheit

    Wir möchten unsere Angebote barrierefrei zugänglich machen. Nennen Sie uns Ihre Unterstützungsbedarfe (bspw. rollstuhlgerechte Räume, Sprachbarrieren, Sinnesbehinderungen, kognitive Einschränkungen) für eine individuelle Lösung und angemessene Beratung.

     

Diskriminierung erkennen

Diskriminierung ist die Benachteiligung, Herabsetzung, Nichtbeachtung, Ausschluss oder Gewalt gegenüber  Personen  anhand von  tatsächlicher  oder  zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale bzw. sozialer Kategorien wie Geschlecht, sexuelle Identität, Herkunft, Behinderung/Krankheit, Religion/Weltanschauung und/oder Alter.

  • Entscheidend für die Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, Verwaltungspraxis etc.)
  • Mehrfachdiskriminierung bedeutet, dass es unterschiedliche Machtstrukturen gibt, die miteinander verwoben sind. Gemeint ist die Überschneidung und Wechselwirkungen von verschieden Diskriminierungsformen
  • Ebenen der Diskriminierung: Diskriminierung kann auf drei Ebenen stattfinden. Der individuellen, der institutionellen und der gesellschaftlichen.
    • Handlungen einzelner Menschen (Individuelle (interaktionale) Ebene)
    • Institutionen (diskriminierendes Verhalten oder Zustand) (Institutionelle Ebene)
    • sprachliche oder bildliche Darstellungen (Gesellschaftliche Ebene)
    • asymmetrische Chancen und Ressourcen (strukturelle Diskriminierung)

Gerne können Sie sich bei uns weiterführende Informationen zum Thema Diskriminierung erkennen einholen.

Handlungsmöglichkeiten im Fall von Diskriminierung

  • Unterstützung suchen

    Wo erhalte ich Unterstützung?

    ...im Arbeits- oder Studiumsumfeld 

    Ein erster Schritt kann das Gespräch mit einem Ihnen vertrauten Menschen sein. Für viele Menschen ist es eine hilfreiche Unterstützung sich mit anderen auszutauschen, Gefühle zu benennen und Erfahrungen zu teilen. Aber auch Beratungen wie die des Diversitätsbüros sind für Ihre Unterstützung da.

    Auch das Gespräch mit Kommiliton*innen oder Kolleg*innen kann entlastend sein. Gerade wenn Sie Ihre Erfahrung bestätigen können. Lassen Sie sich zu Gesprächen begleiten oder Ihre Erfahrungen bekräftigen, wenn Sie sich unsicher fühlen.

    Je nach Situation kann ein begleitetes Gespräch mit der Person, von der die Diskriminierung ausgeht hilfreich sein. Hierdurch kann die Person die sich diskriminierend verhalten hat das eigene Verhalten überdenken und Strukturen verändern.

    Ihnen steht jeder Zeit der Weg offen eine Beratung aufzusuchen. Wir beraten Sie auf Wunsch anonym und immer unentgeltlich.

    ... bei Beratungsstellen

    Innerhalb und außerhalb der FSU Jena gibt es neben dem Diversitätsbüro eine Vielzahl von Beratungsstellen, die sich Ihren persönlichen Anliegen widmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer für Sie angemessenen Beratungsstelle. 

  • Gedächtnisprotokoll erstellen

    Wie erstelle ich ein Gedächtnisprotokoll?

    Ein Gedächtnisprotokoll ist vor allem hilfreich, um selbst und in einer Beratung den Vorgang der Diskriminierung nachvollziehen zu können. Es stellt eine aufschlussreiche Quelle da, wenn rechtliche Schritte eingegangen werden.

    Beispielfragen für ein formloses Gedächtnisprotokoll:

    • Wo und wann ist die Situation entstanden?
    • Von wem ging die Diskriminierung aus?
    • Kurzbeschreibung der Situation: Was wurde gesagt? Wie wurde gehandelt? In welcher Reihenfolge hat wer was gesagt oder gemacht?
    • Woran machen Sie die Diskriminierung fest?
    • Wie ist die Situation zu Ende gegangen?
    • Gab es noch weitere Beteiligte oder Menschen die die Situation gesehen haben? Fragen Sie nach Kontaktdaten und bitten Sie die Person, ein eigenes Gedächtnisprotokoll zu schreiben
  • Über eigene Rechte informieren

    Es besteht ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahre 2006 und dem Thüringer Hochschulgesetz von 2018 besteht ein Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung.

    Doch das Antidiskriminierungsrecht ist mehr als das AGG. Je nach Situation, können auch das

    • Grundgesetz,
    • Strafgesetzbuch,
    • Behindertengleichstellungsgesetz,
    • Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Landes,
    • SGB IX
    • oder internationale und europäische Menschenrechtsabkommen

    gegen Diskriminierung von Relevanz sein.

  • Beschwerde erstellen

    Beschwerdebriefe können helfen, Situationen zu klären und/oder Rechte durchzusetzen.

    In einer Beratung können wir mit Ihnen erörtern, ob Sie diesen Schritt unternehmen möchten.

  • Hatespeech Beratungsstelle

    elly ist ein Projekt von ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Sie beraten, begleiten und unterstützen Menschen, die online angegriffen werden aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen oder aufgrund ihres Berufes (Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, politische Mandatsträger*innen) oder Ehrenamtes. 

    elly Kontakt: https://elly-beratung.de/kontakt/Externer Link

    ezra Kontakt: https://ezra.de/beratungsangebot/Externer Link

Weitere Angebote des Diversitätsbüros

  • Beratung bei erfahrender oder beobachteter Diskriminierung
  • Unterstützung zu Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung
  • Unterstützung bei Etablierung neuer Strukturen für ein diskriminierungsfreieres Studium
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien
  • Vermittlungshilfen zu Angeboten von Workshops zum Empowerment
Information

Weitere Unterstützungshilfen und Anlaufstellen: 

fair.miteinander

Angebote der Universität (einschließlich der Studierendenwerke)