Unser Beratungsangebot
Wir beraten Sie im Umgang mit erlebter oder beobachteter Diskriminierung:
- in (digitalen) Lehrveranstaltungen bzw. im Lehrkontext
- bei Prüfungen bzw. bei Prüfungsleistungen
- im Forschungskontext oder
- allgemein im Studien- oder Arbeitskontext der Universität Jena
Die Beratung ist für Ratsuchende selbstverständlich kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beratung nicht rechtsbindend ist.
Wir hören Ihnen zu, beraten Sie und setzen uns – falls erforderlich und nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis – bei den zuständigen Stellen für Sie ein. Wir beraten telefonisch, per Email, per Video-Dienst und nach Terminvereinbarung auch persönlich. Auf Wunsch auch gern anonym.
Besonders aufmerksam möchten wir auf das Angebot Walk and Talk machen. Während eines Spazierganges können Sie mit einer Person des Diversitäts-Büros Ihr Anliegen besprechen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
Wie verläuft eine Beratung?
- Kontaktaufnahme / Erstgespräch
- Klärung der Erwartungen und Ziele
- Fallanalyse und weitere Abklärung
- Information über Unterstützungs- und Interventionsmöglichkeiten
- Erörterung und Umsetzung der gemeinsamen Interventionsmöglichkeiten
- (ggf.) Kooperation mit anderen Fachdiensten zur Bewältigung
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Personenzentrierung
Im Beratungsprozess stehen wir auf der Seite der Ratsuchenden. Wir benennen und definieren in Absprache mit der beratenden Person die Parteilichkeit. Gemeinsam klären wir einen Auftrag.
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Empowerment der Betroffenen von Diskriminierung
Das Verständnis von Empowerment im Diversitätsbüro beruft sich im Kern auf die Selbstbestimmung von Menschen, die von ungleicher Macht- bzw. Herrschaftsverteilung betroffen sind. Im Zentrum steht die Adressierung von Problemen durch die von Diskriminierung Betroffenen selbst. Empowerment bedeutet, selbst über die eigene Lebensrealität und Perspektive zu sprechen. Es bedeutet, eigene Bedarfe zu benennen, um die Ungleichbehandlung zu überwinden.
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Horizontaler Ansatz
Der horizontale Ansatz beschreibt eine merkmals- und zielgruppenübergreifende Arbeitsperspektive, die die Vielzahl unterschiedlicher Diskriminierungsmerkmale im Blick hat und dafür sensibilisiert.
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Zuständigkeit
Alle Ihre Anliegen werden prinzipiell bei uns gehört. Für eine fachkompetente Beratung stehen wir in Kontakt mit weiteren beratenden Einrichtungen an der Universität Jena und lokalen Interessensvertretungen.
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Freiwilligkeit und Unabhängigkeit
Das Beratungsangebot ist jederzeit freiwillig und basiert auf der Unabhängigkeit der Beratenden. Wir agieren unabhängig von Parteien und jeglichen politischen Zuordnungen.
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Transparenz
Wir machen Ihnen unseren Beratungsprozess und Bedingungen transparent. Wenn Sie Fragen zur Nachvollziehbarkeit des Beratungsprozesses haben, sprechen Sie uns jederzeit an.
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Vertraulichkeit
Das Beratungsangebot ist ein geschützter Raum und unsere Verschwiegenheit ist fundamental für jegliche professionelle Beratung. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym.
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Niedrigschwelligkeit
Unsere Beratung ist unentgeltlich, zeit- und ortsnah. Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei Sprachbarrieren Dolmetscher*innen hinzuzuziehen.
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Ergebnisoffenheit
Ihr Anliegen steht im Zentrum der Beratung. Welche Schlüsse die ratsuchende Person aus der Beratung zieht, ist allein ihre Sache. Beratung versucht nicht, Ratsuchende in bestimmte sozial oder institutionell erwünschte Richtungen zu drängen.
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Barrierefreiheit
Wir möchten unsere Angebote barrierefrei zugänglich machen. Nennen Sie uns Ihre Unterstützungsbedarfe (bspw. rollstuhlgerechte Räume, Sprachbarrieren, Sinnesbehinderungen, kognitive Einschränkungen) für eine individuelle Lösung und angemessene Beratung.
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Unterstützung suchen
Wo erhalte ich Unterstützung?
...im Arbeits- oder Studiumsumfeld
Ein erster Schritt kann das Gespräch mit einem Ihnen vertrauten Menschen sein. Für viele Menschen ist es eine hilfreiche Unterstützung sich mit anderen auszutauschen, Gefühle zu benennen und Erfahrungen zu teilen. Aber auch Beratungen wie die des Diversitätsbüros sind für Ihre Unterstützung da.
Auch das Gespräch mit Kommiliton*innen oder Kolleg*innen kann entlastend sein. Gerade wenn Sie Ihre Erfahrung bestätigen können. Lassen Sie sich zu Gesprächen begleiten oder Ihre Erfahrungen bekräftigen, wenn Sie sich unsicher fühlen.
Je nach Situation kann ein begleitetes Gespräch mit der Person, von der die Diskriminierung ausgeht hilfreich sein. Hierdurch kann die Person die sich diskriminierend verhalten hat das eigene Verhalten überdenken und Strukturen verändern.
Ihnen steht jeder Zeit der Weg offen eine Beratung aufzusuchen. Wir beraten Sie auf Wunsch anonym und immer unentgeltlich.
... bei Beratungsstellen
Innerhalb und außerhalb der FSU Jena gibt es neben dem Diversitätsbüro eine Vielzahl von Beratungsstellen, die sich Ihren persönlichen Anliegen widmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer für Sie angemessenen Beratungsstelle.
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Gedächtnisprotokoll erstellen
Wie erstelle ich ein Gedächtnisprotokoll?
Ein Gedächtnisprotokoll ist vor allem hilfreich, um selbst und in einer Beratung den Vorgang der Diskriminierung nachvollziehen zu können. Es stellt eine aufschlussreiche Quelle da, wenn rechtliche Schritte eingegangen werden.
Beispielfragen für ein formloses Gedächtnisprotokoll:
- Wo und wann ist die Situation entstanden?
- Von wem ging die Diskriminierung aus?
- Kurzbeschreibung der Situation: Was wurde gesagt? Wie wurde gehandelt? In welcher Reihenfolge hat wer was gesagt oder gemacht?
- Woran machen Sie die Diskriminierung fest?
- Wie ist die Situation zu Ende gegangen?
- Gab es noch weitere Beteiligte oder Menschen die die Situation gesehen haben? Fragen Sie nach Kontaktdaten und bitten Sie die Person, ein eigenes Gedächtnisprotokoll zu schreiben
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Über eigene Rechte informieren
Es besteht ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahre 2006 und dem Thüringer Hochschulgesetz von 2018 besteht ein Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung.
Doch das Antidiskriminierungsrecht ist mehr als das AGG. Je nach Situation, können auch das
- Grundgesetz,
- Strafgesetzbuch,
- Behindertengleichstellungsgesetz,
- Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Landes,
- SGB IX
- oder internationale und europäische Menschenrechtsabkommen
gegen Diskriminierung von Relevanz sein.
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Beschwerde erstellen
Beschwerdebriefe können helfen, Situationen zu klären und/oder Rechte durchzusetzen.
In einer Beratung können wir mit Ihnen erörtern, ob Sie diesen Schritt unternehmen möchten.
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Hatespeech Beratungsstelle
elly ist ein Projekt von ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Sie beraten, begleiten und unterstützen Menschen, die online angegriffen werden aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen oder aufgrund ihres Berufes (Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, politische Mandatsträger*innen) oder Ehrenamtes.
elly Kontakt: https://elly-beratung.de/kontakt/Externer Link
ezra Kontakt: https://ezra.de/beratungsangebot/Externer Link
Weitere Unterstützungshilfen und Anlaufstellen:
Angebote der Universität (einschließlich der Studierendenwerke)