Minerva von Rodin

Kommissionsmitglieder

Von der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber bis zur Erarbeitung eines Listenvorschlags übernimmt die Berufungskommission eine zentrale Rolle innerhalb eines Berufungsverfahrens.
Minerva von Rodin
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Hinweis

Der Berufungsleitfaden der Universität bündelt alle für Berufungen an der Universität Jena relevanten Gesetze und Satzungen sowie Standardabläufe in einem Dokument und soll als Nachschlagewerk und Arbeitshilfe dienen. Er wird ergänzt durch einen Leitfaden für Tenure-Track-Verfahren. 

Sie finden den Berufungsleitfaden hierpdf, 4 mb  und den Tenure-Track-Leitfaden hierpdf, 878 kb. Beide sind auch im Verwaltungshandbuch HanFRIED verzeichnet.

Bei Fragen zum Berufungsleitfaden oder zu Berufungsverfahren nutzen Sie bitte die Mail-Adresse berufung@uni-jena.de. Vielen Dank.

FAQ

  • Wie wird eine Berufungskommission zusammengesetzt?

    Eine kleine Berufungskommission setzt sich aus fünf Professorinnen und Professoren – davon mindestens eine Externe oder ein Externer –, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zwei Studierenden zusammen.

    Eine große Berufungskommission besteht aus sieben Professorinnen und Professoren – davon mindestens zwei, die nicht der Fakultät angehören, davon mindestens eine Externe oder ein Externer –, drei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie drei Studierenden.

    Ist die zu besetzende Professur für einen fakultätsübergreifenden Forschungsschwerpunkt oder für das Lehrangebot anderer Fakultäten von Bedeutung, sollen die beteiligten Fakultäten in der Kommission vertreten sein; insbesondere in diesem Fall soll eine große Berufungskommission gebildet werden.

    Bei der Besetzung einer Professur mit erziehungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung ist ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Lehrerbildungsausschusses in die Berufungskommission aufzunehmen.

    Mindestens vierzig Prozent der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder sollen Frauen sein; mit Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten kann diese Quote aus sachlichen Gründen unterschritten werden.

    Mit beratender Stimme gehören der Kommission an:

    • die Dekanin oder der Dekan der Fakultät, soweit nicht stimmberechtigtes Mitglied der Kommission,
    • die Gleichstellungsbeauftragte, die sich durch die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät vertreten lassen kann,
    • die oder der Beauftragte für Diversität, der sich durch einen Abwesenheitsvertreter vertreten lassen kann, sowie
    • die Schwerbehindertenvertretung, sofern eine Bewerberin oder ein Bewerber eine Schwerbehinderung geltend macht.
    Mehr erfahrenpdf, 494 kb
  • Wie wird Befangenheit im Rahmen des Verfahrens definiert?

    Personen, die im Sinne von § 20 Abs. 1 und 5 Thüringer VerwaltungsverfahrensgesetzExterner Link befangen sind oder bei denen unter Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)Externer Link ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen in die unparteiliche und unbefangene Amtsausübung zu rechtfertigen (Besorgnis der Befangenheit), sind von der Mitwirkung in der Berufungskommission auszuschließen.

    Dies gilt sowohl für Mitglieder der Kommission als auch für Gutachterinnen und Gutachter.

    Die DFG-Empfehlungen unterscheiden zwischen „Ausschluss“ und „Einzelfallentscheidung“.

  • Welche Angaben muss der Bericht der Berufungskommission enthalten?

    Folgende Gliederung kann als Muster für den Bericht der Berufungskommission genutzt werden:

    1. Ausschreibung

    • Datum Ausschreibungsbeginn und -ende
    • Ort/e der Ausschreibung

    2. Sitzungen der Berufungskommission

    • Termine der Sitzungen mit Hinweis auf die jeweilige Agenda

    3. Berufungskommission

    • Namen der stimmberechtigten Mitglieder der Berufungskommission zzgl. Hochschul- bzw. Einrichtungs- und Fakultätszugehörigkeit gegliedert nach Statusgruppen
    • Namen der beratenden Mitglieder der Berufungskommission zzgl. Amts- bzw. Funktionsbezeichnung
    • Anzeige personeller Austausche unter Angabe von Zeitpunkt und Grund sowie erfolgte Zustimmung des Fakultätsrats bzw. des Dekans oder der Dekanin

    4. Befangenheiten

    • Anzeige und Prüfung des Anscheins von Befangenheit seitens der Mitglieder der Berufungskommission bzw. Fehlanzeige
    • Personelle und verfahrenstechnische Konsequenzen bei Vorliegen von Befangenheitsgründen

    5. Bewerberinnen und Bewerber

    • Anzahl der eingegangenen Bewerbungen insgesamt, Anzahl der Bewerberinnen
    • Anzahl der Bewerbungen, in denen eine anerkannte Behinderung geltend gemacht wird, oder Fehlanzeige

    6. Aktive Rekrutierung

    • Anteil der Bewerberinnen im Verhältnis zu den im ersten Vorgespräch festgelegten Korridorwerten
    • Darstellung der Maßnahmen zur Aktiven Rekrutierung und zum Headhunting sowie Anzahl und Namen der zusätzlichen Bewerberinnen und Bewerber

    7. Kriterien der Bewerbungsauswahl

    • Muss-Auswahlkriterien gemäß Ausschreibung; ggf. nähere Definition und Gewichtung
    • Kann-Auswahlkriterien gemäß Ausschreibung; ggf. nähere Definition und Gewichtung

    8. Bewerbungsvorauswahl

    • Namentliche Nennung der Bewerberinnen und Bewerber mit stichwortartiger fachlicher Begründung für die Auswahl bzw. Nichtberücksichtigung ggfls. zu Gruppen zusammengefasst; ggfls. Aussage zum Vorhandensein habilitationsäquivalenter Leistungen
    • Bei W1-Professuren: Prüfung der Einhaltung der 6-Jahres-Frist der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber; Dokumentation der Festlegungen zum weiteren Umgang mit der 6-Jahres-Frist
    • Bei Professuren mit erziehungswissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung: Prüfung einer 3-jährigen Schulpraxis; Dokumentation der Festlegungen zum weiteren Umgang mit dem Kriterium der Schulpraxis
    • Ergebnisse einer zweiten Vorauswahlrunde auf der Basis von Schriftenreferaten o.ä.

    9. Berufungsvorträge und Gespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern

    • Modus der persönlichen Vorstellung
    • Darstellung der Vorstellungsvorträge, Lehrproben und Gespräche sowie Begründung der Auswahl der zu begutachtenden Bewerber und Bewerberinnen
    • Eindrücke der Berufungskommission aus der persönlichen Vorstellung
    • Beschluss über die Begutachtung der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten

    10. Begutachtung

    • Name und institutionelle Zugehörigkeit von Gutachterinnen und Gutachtern
    • Fachliche Begründung der Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter
    • Feststellen der Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter, sofern nicht in den Gutachten selbst dokumentiert
    • Zentrale Argumente der Gutachten und jeweilige Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten
    • Auseinandersetzung der Berufungskommission mit den Gutachten, insbesondere mit kritischen Aussagen

    11. Listenvorschlag

    • Begründete Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten; Aufnahme einer Begründung im Fall der Abweichung von einer Dreierliste
    • Abstimmungsergebnis der Berufungskommission
    • Hinweis auf Sondervoten

    12. Laudationes/Würdigung

    • Name und Listenplatzierung der Kandidatinnen und Kandidaten
    • Leistungen in Forschung und Lehre
    • Aussagen zur Passfähigkeit
  • Welche Unterlagen werden für das Vorgespräch mit dem Präsidium (Vorgespräch II) benötigt?

    Bitte reichen Sie bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Termin des Vorgesprächs folgende Unterlagen per Mail an praesident@uni-jena.de und berufung@uni-jena.de ein.

    1. Ausschreibungstext mit Bewerbungsschluss

    2. Bericht der Berufungskommission

    3. Stellungnahme der studentischen Vertreterinnen und Vertreter

    4. Stellungnahme der oder des Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät

    5. Falls zutreffend: Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung

    6. Vergleichende Gutachten der externen Gutachterinnen und Gutachter

    7. Bei gemeinsamer Berufung: Zustimmung der außeruniversitären Forschungseinrichtung 

    8. Liste aller Bewerberinnen und Bewerber (mit Vor- und Nachnamen, Angaben von Promotionsdatum und -ort sowie – wenn vorhanden – Habilitationsdatum und -ort)

    9. Kurzprofile der Listenplatzierten 

    10. Protokolle der Berufungskommission

    11. Antrag auf Stellenfreigabe

    12. Formblatt zur Dokumentation der Aktiven Rekrutierung

  • Welche Unterlagen werden für die Diskussion im Senat benötigt?

    1. Deckblatt Senat

    2. Anschreiben der Dekanin oder des Dekans über den Beschluss des Fakultätsrates (kann nachgereicht werden, sofern die Fakultätsratssitzung später stattfindet)

    3. Ausschreibungstext mit Bewerbungsschluss

    4. Bericht der Berufungskommission

    5. Stellungnahme der studentischen Vertreterinnen und Vertreter 

    6. Stellungnahme der oder des Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät

    7. Falls zutreffend: Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung

    8. Vergleichende Gutachten der externen Gutachterinnen und Gutachter

    9. Bei gemeinsamen Berufungen: Zustimmung der außeruniversitären Forschungseinrichtung

    10. Liste aller Bewerberinnen und Bewerber (mit Vor- und Nachnamen, Angaben von Promotionsdatum und -ort sowie – wenn vorhanden – Habilitationsdatum und -ort)

    11. Kurzprofile der Listenplatzierten

    12. Formblatt zur Dokumentation der Aktiven Rekrutierung

Ihre Ansprechpartnerin

Stabsstelle Berufungsmanagement

Universitätshauptgebäude, Raum 2.25b und 2.27b
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link