Geänderte Kursentgelte ab 01.09.2024 für unser gesamtes Kursangebot.
Wir müssen Sie darüber informieren, dass es ab diesem Semester aufgrund der universitätsweiten Einführung der SAP-Software eine Änderung bei der Entrichtung des Entgelts für unsere Sprachkurse gibt: Sie werden eine RECHNUNG erhalten und nach der Platzvergabe in Friedolin ist eine Zahlung verpflichtend.
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Studierende der FSU und anderer deutscher Hochschulen (Zweithörer)
Wenn Sie an einer anderen deutschen Hochschule studieren, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Zweithörerschaft stellen.
Kursentgelt für einen Kurs mit
- 2 SWS insgesamt 40,- €
- 4 SWS insgesamt 80,- €
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Doktoranden/PhD-Studierende der FSU (mit Studierendenstatus)
Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA mit einer Matrikelnummer der Universität Jena, dann ist das Entgelt für einen Kurs mit
- 2 SWS insgesamt 40,- €
- 4 SWS insgesamt 80,- €
Bitte beachten Sie:
Sie promovieren und haben eine gültige THOSKA, aber keine Matrikelnummer, zählen Sie zu den Beschäftigten der FSU Jena und bezahlen das Gastentgelt.
Sie promovieren, haben aber keine gültige THOSKA? Dann zählen Sie zu den Gästen.
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Doktoranden/PhD-Studierende außerhalb der FSU (kein Studierendenstatus)
Wenn Sie außerhalb der FSU promovieren, stellen Sie zuerst einen Kursteilnehmerantrag.
Das Entgelt für einen Kurs mit
- 2 SWS ist insgesamt 150,- €
- 4 SWS ist insgesamt 300,- €
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Gäste
Bitte stellen Sie einen Kursteilnehmerantrag.
Das Entgelt ist für einen Kurs mit
- 2 SWS insgesamt 150,- €
- 4 SWS insgesamt 300,- €
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Befreiung von der Beitragspflicht
Fortbildung für Beschäftigte der FSU
Für Beschäftigte der Universität Jena kann es aus dienstlichen Gründen zu Fort- bzw. Weiterbildungszwecken notwendig sein, an Sprachkursen teilzunehmen. Gegebenenfalls werden die anfallenden Kursentgelte gänzlich oder teilweise aus dem Fortbildungsbudget Ihrer Einrichtung oder Ihres Instituts übernommen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ihnen vorgesetzten Stellen.
Wahlpflichtveranstaltungen/ ASQ-Module
Für Wahlpflichtveranstaltungen, d.h. Veranstaltungen, die Sie als Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ) anrechnen lassen können, besteht keine Beitragsbefreiung.