Ein Bücherstapel vor einer Tafel, auf welche die Frage "Did you know?" geschrieben ist

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Hier finden Sie Informationen, die für Diskriminierung sensibilisieren und ihr entgegenwirken sollen.
Ein Bücherstapel vor einer Tafel, auf welche die Frage "Did you know?" geschrieben ist
Foto: Bilddatenbank Pixabay

Diskriminierung erkennen

Diskriminierung ist die Benachteiligung, Herabsetzung, Nichtbeachtung, Ausschluss oder Gewalt gegenüber  Personen  anhand von  tatsächlicher  oder  zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale bzw. sozialer Kategorien wie Geschlecht, sexuelle Identität, Herkunft, Behinderung/Krankheit, Religion/Weltanschauung und/oder Alter.

  • Entscheidend für die Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, Verwaltungspraxis etc.)
  • Mehrfachdiskriminierung bedeutet, dass es unterschiedliche Machtstrukturen gibt, die miteinander verwoben sind. Gemeint ist die Überschneidung und Wechselwirkungen von verschieden Diskriminierungsformen
  • Ebenen der Diskriminierung: Diskriminierung kann auf drei Ebenen stattfinden. Der individuellen, der institutionellen und der gesellschaftlichen.
    • Handlungen einzelner Menschen (Individuelle (interaktionale) Ebene)
    • Institutionen (diskriminierendes Verhalten oder Zustand) (Institutionelle Ebene)
    • sprachliche oder bildliche Darstellungen (Gesellschaftliche Ebene)
    • asymmetrische Chancen und Ressourcen (strukturelle Diskriminierung)

Gerne können Sie sich bei uns weiterführende Informationen zum Thema Diskriminierung erkennen einholen.

Handlungsmöglichkeiten im Fall von Diskriminierung

  • Unterstützung suchen

    Wo erhalte ich Unterstützung?

    ...im Arbeits- oder Studiumsumfeld 

    Ein erster Schritt kann das Gespräch mit einem Ihnen vertrauten Menschen sein. Für viele Menschen ist es eine hilfreiche Unterstützung sich mit anderen auszutauschen, Gefühle zu benennen und Erfahrungen zu teilen. Aber auch Beratungen wie die des Diversitätsbüros sind für Ihre Unterstützung da.

    Auch das Gespräch mit Kommiliton*innen oder Kolleg*innen kann entlastend sein. Gerade wenn Sie Ihre Erfahrung bestätigen können. Lassen Sie sich zu Gesprächen begleiten oder Ihre Erfahrungen bekräftigen, wenn Sie sich unsicher fühlen.

    Je nach Situation kann ein begleitetes Gespräch mit der Person, von der die Diskriminierung ausgeht hilfreich sein. Hierdurch kann die Person die sich diskriminierend verhalten hat das eigene Verhalten überdenken und Strukturen verändern.

    Ihnen steht jeder Zeit der Weg offen eine Beratung aufzusuchen. Wir beraten Sie auf Wunsch anonym und immer unentgeltlich.

    ... bei Beratungsstellen

    Innerhalb und außerhalb der FSU Jena gibt es neben dem Diversitätsbüro eine Vielzahl von Beratungsstellen, die sich Ihren persönlichen Anliegen widmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer für Sie angemessenen Beratungsstelle. 

  • Gedächtnisprotokoll erstellen

    Wie erstelle ich ein Gedächtnisprotokoll?

    Ein Gedächtnisprotokoll ist vor allem hilfreich, um selbst und in einer Beratung den Vorgang der Diskriminierung nachvollziehen zu können. Es stellt eine aufschlussreiche Quelle da, wenn rechtliche Schritte eingegangen werden.

    Beispielfragen für ein formloses Gedächtnisprotokoll:

    • Wo und wann ist die Situation entstanden?
    • Von wem ging die Diskriminierung aus?
    • Kurzbeschreibung der Situation: Was wurde gesagt? Wie wurde gehandelt? In welcher Reihenfolge hat wer was gesagt oder gemacht?
    • Woran machen Sie die Diskriminierung fest?
    • Wie ist die Situation zu Ende gegangen?
    • Gab es noch weitere Beteiligte oder Menschen die die Situation gesehen haben? Fragen Sie nach Kontaktdaten und bitten Sie die Person, ein eigenes Gedächtnisprotokoll zu schreiben
  • Über eigene Rechte informieren

    Es besteht ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahre 2006 und dem Thüringer Hochschulgesetz von 2018 besteht ein Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung.

    Doch das Antidiskriminierungsrecht ist mehr als das AGG. Je nach Situation, können auch das

    • Grundgesetz,
    • Strafgesetzbuch,
    • Behindertengleichstellungsgesetz,
    • Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Landes,
    • SGB IX
    • oder internationale und europäische Menschenrechtsabkommen

    gegen Diskriminierung von Relevanz sein.

  • Beschwerde erstellen

    Beschwerdebriefe können helfen, Situationen zu klären und/oder Rechte durchzusetzen.

    In einer Beratung können wir mit Ihnen erörtern, ob Sie diesen Schritt unternehmen möchten.

  • Hatespeech Beratungsstelle

    elly ist ein Projekt von ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Sie beraten, begleiten und unterstützen Menschen, die online angegriffen werden aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen oder aufgrund ihres Berufes (Journalist*innen, Wissenschaftler*innen, politische Mandatsträger*innen) oder Ehrenamtes. 

    elly Kontakt: https://elly-beratung.de/kontakt/Externer Link 

    ezra Kontakt: https://ezra.de/beratungsangebot/Externer Link 

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