Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Coronalage an der Universität Jena sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die von allgemeinem Interesse sind. Zu den FAQ-Seiten für einzelne Zielgruppen gelangen Sie über die Navigation im Kopf und am Ende dieser Seite.
Corona-Update vom 20.01.2022
Die Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2022/23 werden überwiegend in Präsenz stattfinden, digitale Lehr- und Lernformate werden dort eingesetzt werden, wo sie Lehre bereichern und didaktisch sinnvoll sind.
Die Semestertermine, einschließlich der Vorlesungsunterbrechung zum Jahreswechsel (19. bis 30. Dezember 2022), bleiben unverändert.
Aktuell gelten für den Zutritt zu den Gebäuden und Räumen der Universität keine Beschränkungen – bitte beachten Sie abweichende Regelungen in der Medizin. Es wird weiterhin die Einhaltung der üblichen Infektionsschutz-Regeln empfohlen. Ebenso wird dringend empfohlen, innerhalb der Universität – vor allem in größeren Gruppen und wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – einen qualifizierten Mund-Nasen-Schutz (medizinische/FFP2-Maske) zu tragen. Die Universitätsleitung appelliert an alle, sich selbst und andere so gut wie möglich zu schützen. Sollte die Infektionslage es erforderlich machen, werden die an der Universität geltenden Corona-Regeln angepasst.
Bitte beachten Sie das aktuelle Betriebliche Hygienekonzept der Universität JenaExterner Link.
Für Studierende der Human- und Zahnmedizin gelten ggf. andere Regelungen. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Website des UniversitätsklinikumsExterner Link.
Weitere regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie im Uni-BlogExterner Link.
Ihre Fragen sind trotzdem noch nicht beantwortet? Dann schreiben Sie an corona@uni-jena.de.
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1. Welche Regelungen sind derzeit zu beachten?
Seit dem 20. März 2022 gibt es für Hochschulen keine Zugangsbeschränkungen mehr. Um Gebäude der Universität zu betreten, muss kein 3-G-Nachweis mehr erbracht werden. Auch die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz entfällt. Eine Ausnahme gilt seit 16. März 2022 für Beschäftigte, die in Bereichen mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht tätig sind und von denen die Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises verlangt werden muss. Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung entfällt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt weiterhin die Einhaltung der AHA+A+L-Regeln. Es gilt keine Maskenpflicht mehr an der Friedrich-Schiller-Universität. Es wird jedoch weiterhin dringend empfohlen, innerhalb der Universität – vor allem in größeren Gruppen und wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – einen qualifizierten Mund-Nasen-Schutz (medizinische/FFP2-Maske) zu tragen.
Ein Video zum optimalen Tragen und dem Umgang mit FFP2-Masken finden Sie hierExterner Link.
Lehrveranstaltungen können ohne Abstand in Präsenz durchgeführt werden. Es gibt mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät keine vorgeschriebenen Obergrenzen für Teilnehmende mehr.
Achten Sie auf Hygiene (z. B. Husten- und Niesetikette) und nutzen Sie die Corona-Warn-App der BundesregierungExterner Link. Wenn diese von allen genutzt wird, ist sie ein sehr wirksames Instrument zur frühzeitigen Unterbrechung von Infektionsketten.
In Räumen ohne maschinelle Lüftung ist manuelles Lüften verpflichtend. Als Faustregel für Büroräume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (im Winter) und 10 Minuten (im Sommer) lüften; Besprechungs- und Seminarräume, sowie Hörsäle ohne maschinelle Lüftung sollten alle 20 Minuten gelüftet werden. Zusätzlich ist nach jeder Lehrveranstaltung 15 Minuten lang zu lüften (spätestens jedoch alle 90 Minuten).
Größere Veranstaltungen, Kongresse und Tagungen sind wieder durchführbar.
Bitte beachten Sie das aktuelle Betriebliche Hygienekonzept der Universität JenaExterner Link.
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2. Muss ich in der Uni eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?
Seit Montag, 9. Mai 2022, gilt keine Maskenpflicht mehr an der Friedrich-Schiller-Universität. Es wird jedoch weiterhin dringend empfohlen, innerhalb der Universität – vor allem in größeren Gruppen und wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – einen qualifizierten Mund-Nasen-Schutz (medizinische/FFP2-Maske) zu tragen.
Ein Video zum optimalen Tragen und dem Umgang mit FFP2-Masken finden Sie hierExterner Link.
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3. Welche Regeln sind in Gebäuden und auf Freiflächen der Universität zu beachten?
In Gebäuden und auf Flächen der Universität sind folgende Regeln zu beachten:
- Personen, die COVID-19-Symptome aufweisen (Anzeichen einer Erkältung oder Grippe, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Fieber, Husten, Atemnot) sollten sicherheitshalber zu Hause bleiben. Ihnen wird empfohlen, die Universität nicht zu betreten.
- Personen, die aus einem Virusvariantengebiet im Ausland einreisen (derzeit keine ausgewiesenen Gebiete), unterliegen einer Quarantänepflicht (s. Frage 2 im Block "Allgemeine Fragen zur Corona-Pandemie"). Ihnen ist das Betreten der Universität nicht gestattet.
- Das Lernen und Arbeiten an der Universität erfolgt unter Einhaltung der Hygieneregeln der Universität, verankert im Betrieblichen HygienekonzeptExterner Link.
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4. Haben die ThULB und ihre Teilbibliotheken geöffnet?
Die Teilbibliotheken der ThULB haben geöffnet. Auch hier wird das Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes (medizinische/FFP2-Maske) dringend empfohlen. Die ausgewiesenen Hygiene- und Infektionsschutzregeln sind zu beachten.
Arbeitsplätze können sowohl mit als auch ohne Reservierung genutzt werden. Gruppenarbeitsplätze sowie Carrels müssen im Voraus gebucht werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website der ThULBExterner Link.
Einführungen in die BibliotheksnutzungExterner Link finden sowohl in Präsenz als auch online statt.
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5. Welche Mensen und Cafeterien haben geöffnet?
Bis auf die Cafeteria vegeTable haben alle Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Thüringen für Studierende und Beschäftigte wieder geöffnet. Ein Inhouseverzehr ist genauso möglich wie das Mitnehmen von Speisen. Eine Bargeldzahlung ist nicht möglich. Der vergünstigte Preis für Studierende und Beschäftigte gilt nur bei Bezahlung mit der thoska.
Die genauen Öffnungszeiten und aktuelle Informationen gibt es auf den Webseiten des StudierendenwerksExterner Link.
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1. Kontaktnachverfolgung via QRoniton und mithilfe der Corona-Warn-App
Die Kontaktnachverfolgung via QRoniton ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Corona-Warn-App der BundesregierungExterner Link zu nutzen. Wenn diese von allen genutzt wird, ist sie ein sehr wirksames Instrument zur frühzeitigen Unterbrechung von Infektionsketten.
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2. Ich hatte in Lehrveranstaltungen Kontakt zu einer positiv getesten Person
Bitte beachten Sie die Vorgaben der Stadt Jena sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-InstitutsExterner Link zur Quarantäne für Kontaktpersonen.
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3. Ich habe Erkältungssymptome
Bei Erkältungssymptomen (auch ganz leichten) bleiben Sie sicherheitshalber zu Hause. Gehen Sie nicht in ein Testzentrum, sondern nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihrer hausärztlichen Praxis, dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon: 116 117) auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
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4. Ich wurde positiv auf das Coronavirus getestet
Begeben Sie sich umgehend in Selbstisolation und informieren Sie so schnell wie möglich:
- das Gesundheitsamt der Stadt JenaExterner Link
- Ihre Lehrenden bzw. Studierenden, falls Sie innerhalb der letzten zwei Tage vor dem Abstrich bzw. vor dem Auftreten der ersten Symptome in Präsenz Lehrveranstaltungen besucht bzw. durchgeführt haben
- enge Kontaktpersonen
Bitte beachten Sie die Vorgaben der Stadt Jena sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur IsolationExterner Link.
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1. Wo kann ich mich über die Corona-Situation in Jena informieren?
Fragen zur aktuellen Situation in Jena, zu Fallzahlen (7-Tage-Inzidenz), Allgemeinverfügungen sowie Beratungs- und Informationsmöglichkeiten der Stadt Jena sind zu finden unter: https://gesundheit.jena.de/de/infektionskrankheitenExterner Link
Aktuelle Informationen speziell zur Situation an der Universität finden Sie in dieser FAQ-Übersicht und auch in unserem BlogExterner Link.
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2. Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Virusvariantengebiet nach Jena komme?
Eine Übersicht der Einreiseregeln des Gesundheitsministeriums finden Sie hierExterner Link. Bitte informieren Sie sich über weitere Regelungen und Ausnahmen stets aktuell beim Robert-Koch-InstitutExterner Link, beim Auswärtigen AmtExterner Link und beim Gesundheitsamt JenaExterner Link.
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3. Was mache ich, wenn die Corona-Warn-App einen Risikokontakt (rot) meldet?
Der Hinweis "Erhöhtes Risiko" der Corona-Warn-App informiert allein darüber, dass aufgrund der Nähe und der Dauer einer Begegnung mit einer Person, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat, ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und empfiehlt dem Nutzer die telefonische Kontaktaufnahme mit der hausärztlichen Praxis, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder dem Gesundheitsamt. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft das ärztliche Fachpersonal bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung.
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4. Was kann ich tun, um eine Ausbreitung von Corona-Infektionen im Arbeitsumfeld zu vermeiden?
Halten Sie sich an die geltenden Hygieneregeln, die im Betrieblichen Hygienekonzept der UniversitätExterner Link verankert sind.
Beachten Sie die „AHA-A-L-Regeln“: Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske tragen; Corona-Warn-App nutzen; Lüften.
Vermeiden Sie die drei "G":
- Geschlossene Räume mit schlechter Belüftung
- Große Menschenansammlungen
- Gespräche mit engem Kontakt zu anderen Personen
Eine Grafik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dazu finden Sie hierpng, 94 kb.
Tätigkeiten können, wo immer möglich und geeignet, mit Zustimmung der vorgesetzten Personen im Homeoffice erbracht werden.
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5. Wo finde ich weitere allgemeine Informationen?
Stets aktuell können Sie sich bei diesen Institutionen informieren:
Robert-Koch-InstitutExterner Link
Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungExterner Link
Bundesministerium für GesundheitExterner Link
Paul-Ehrlich-InstitutExterner Link
Gesundheitsamt JenaExterner Link -
6. Wie kann ich helfen?
Die Corona-Pandemie führt in einigen, v. a. sozialen, Bereichen zu einer solchen Arbeitsüberlastung, dass man dort auf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer angewiesen ist. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, findet hier eine Auswahl unterstützungswürdiger Möglichkeiten.
- Die FreiwilligenagenturExterner Link der Bürgerstiftung Jena freut sich immer über neue Mitglieder. Ansprechpartnerin ist Heidi Scheller (Tel. 03641 6392923, E-Mail: scheller@buergerstiftung-jena.de).
- Medizinstudierende oder Personen mit medizinischer Vorbildung, die sich engagieren möchten, können sich an Karsten Krohn vom Universitätsklinikum Jena wenden (krohn@med.uni-jena.de). Er koordiniert die Einsätze dieser Freiwilligen mit medizinischer Ausbildung.
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7. Die Corona-Pandemie belastet mich psychisch. Wo kann ich Hilfe finden?
Die Situation ist für niemanden einfach. Sorgen um die Gesundheit, finanzielle Schwierigkeiten oder Einsamkeit durch weniger soziale und physische Kontakte können sehr belastend sein.
Die Seelsorge der Theologischen Fakultät bietet Hilfe und Beratung an. Sie erreichen sie montags bis freitags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 03641 9-42666 und darüber hinaus über das Kontaktformular oder eine Mail an: seelsorge@uni-jena.de. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung und einen persönlichen Kontakt.
Studierende können sich außerdem an die Psychosoziale BeratungExterner Link des Studierendenwerks Thüringen wenden.
Weitere Hinweise für Hilfsangebote und Beratungen sind auf dem Blog der Uni JenaExterner Link zu finden. -
8. Wo kann ich mich in Jena auf COVID-19 testen lassen?
Die Stadt Jena veröffentlicht auf ihrer Website alle Testmöglichkeiten in Jena. Dort sind zudem aktuelle Informationen und die Öffnungszeiten der Schnelltestzentren aufgelistet.
Die Schnelltests sind nicht geeignet für symptomatische Personen (Hausarzt kontaktieren!), Unternehmen oder Einrichtungen mit einem eigenen Testregime (z. B. Senioreneinrichtungen). Auch ein Freitest zur Beendigung einer Quarantäne kann nicht im Schnelltestzentrum durchgeführt werden. Nur das Team des Gesundheitsamtes kann eine Quarantäne für beendet erklären.
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9. Wie bzw. wo kann ich mich gegen das Coronavirus impfen lassen?
Impftermin in einem Impfzentrum
Online-Buchung unter: www.impfen-thueringen.deExterner Link
Telefon-Buchung: 03643 - 49 50 49 0 (Mo, Di, Do jeweils 8-17 Uhr, Mi, Fr jeweils 8-12 Uhr)Impfung in einer hausärztlichen Praxis
Die Terminvergabe erfolgt direkt über die Praxen.
Impftermin über Online-Portal buchen
Praxen sowie Impfzentren in Thüringen können übrig gebliebenen Impfstoff auf dem Internetportal impfrettung.de Externer Linkmelden. Impfwillige können sich dort registrieren und einen Impftermin buchen.