Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit der Webseiten der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.uni-jena.de veröffentlichte Webseite der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.  

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2025 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0). 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei: 

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Nicht für alle stummen Videos und Audiodateien gibt es eine Medienalternative.
  • Nicht für alle Videos gibt es eine verständliche Untertitelung.
  • Nicht für alle Videos gibt es eine Audiodeskription oder eine Volltext-Alternative.
  • Es gibt visuell erkennbare Überschriften, die nicht als Überschriften ausgezeichnet sind.
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
  • In Datentabellen wurden teilweise keine Überschriften ausgezeichnet.
  • Nicht alle Formularfelder haben eine programmatisch ermittelbare Beschriftung.
  • In der mobilen Ansicht sind nicht alle Informationen in der Navigation mit Screenreader in einer sinnvollen Reihenfolge erreichbar.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Bei einer Ansicht von 320 CSS-Pixel sind nicht mehr alle Inhalte der Vorlesesoftware (ReadSpeaker) erreichbar.
  • Nicht alle Inhalte und Funktionen sind mit Tastatur erreichbar.
  • Nicht alle Hauptbereiche der Seiten sind mit HTML-Regionen ausgezeichnet, etwa der Suchbereich.
  • Die Fokus-Reihenfolge ist nicht durchgängig verständlich.
  • Der Tastaturfokus ist nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen.
  • Nicht alle anderssprachigen Wörter sind in HTML ausgezeichnet.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Bei benutzerdefinierten Einstellungen haben einige Bedienelemente nicht mehr ausreichend Kontrast.

Begründung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. 

Datum der Erstellung 

Diese Erklärung wurde am 22.01.2023 erstellt. 

Kontakt und Feedback-Möglichkeit 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

Sie können uns per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Friedrich-Schiller-Universität Jena 

Schlichtungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.deExterner Link

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: 

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen – Landesdurchsetzungsstelle Thüringen