Habilitation, Buch

Habilitation und äquivalente Leistungen

Informationen zu den Voraussetzungen und den zu erbringenden Leistungen
Habilitation, Buch

Die Habilitation dient als Nachweis der Befähigung zu selbständiger Forschung und Lehre in einem Fachgebiet. Traditionell dient sie in Deutschland als formale Qualifikation für eine Universitätsprofessur. Mit der Habilitation ist die Zuerkennung der Lehrbefähigung und (auf Antrag) der Lehrbefugnis verbunden. Um eine Professur an einer Fachhochschule zu erhalten, ist eine Habilitation nicht erforderlich.

Neben der Habilitation gibt es andere Möglichkeiten, sich für eine Universitätsprofessur zu qualifizieren, die oft als habilitationsäquivalente oder gleichwertige Leistungen bezeichnet werden (siehe unter Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur W2 oder W3). Wenn Sie eine Universitätsprofessur anstreben, müssen Sie wissen, welchen Stellenwert die Habilitation in Ihrem Fachgebiet hat. Nur so können Sie sich für oder gegen eine Habilitation entscheiden.

Wenn Sie sich habilitieren wollen, sollten Sie eine Professorin oder einen Professor haben, der oder die Ihr Vorhaben unterstützt. Das Betreuungsverhältnis ist in der Regel weniger eng als während der Promotionszeit.

Für die Habilitation müssen Sie schriftliche Leistungen (Habilitationsschrift, u.U. auch kumulativ) und mündliche Leistungen (Wissenschaftlicher Vortrag mit Kolloquium, öffentliche Vorlesung) erbringen. Die genauen Regelungen zur Habilitation finden sie mit fakultätsspezifischen Ergänzungen in der Habilitationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität JenaExterner Link.