Bei einem Cotutelle wird das Promotionsprojekt von zwei Professorinnen/Professoren an zwei Hochschulen in unterschiedlichen Ländern gemeinsam betreut. Die Forschung findet abwechselnd an diesen beiden Hochschulen statt. Die Partnereinrichtungen führen ein gemeinsames Promotionsverfahren durch und verleihen einen gemeinsamen Doktortitel.
Alle Bedingungen, die für den Ablauf der Promotion wichtig sind, werden in einer individuellen Kooperationsvereinbarung festgehalten, die vom dem/der Promovierenden, den Betreuerinnen und Betreuern, den beiden Dekaninnen bzw. Dekanen und den Präsidentinnen bzw. Präsidenten der beiden Hochschulen unterschrieben wird.
Grundsätzlich sollte eine Cotutelle-Promotion mit allen Ländern möglich sein. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen können sich jedoch Besonderheiten ergeben, z.B. bezüglich der maximalen Promotionsdauer, der Begutachtung, des Notensystems und des Aussehens der Promotionsurkunde.
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Allgemeine Grundsätze
- Es wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Hochschulen geschlossen
- Sie werden an beiden Hochschulen / in beiden Ländern zur Promotion angenommen und haben an beiden Einrichtungen einen Promovierendenstatus.
- Die Betreuung Ihrer Promotion erfolgt gemeinsam durch Betreuer/innen beider Hochschulen
- Sie halten sich während der Promotion wechselnd an beiden Hochschulen / in beiden Ländern auf. Die Dauer der Aufenthalte sollte ausgewogen sein, mindestens jedoch 1 Jahr an jeder Hochschule
- Das Promotionsverfahren wird gemeinsam durchgeführt (gemeinsame Promotionskommission), es findet eine mündliche Prüfung statt, die von beiden Hochschulen anerkannt wird.
- Es wird ein gemeinsamer Doktortitel verliehen, entweder durch eine gemeinsame Urkunde oder zwei miteinander verbundene Urkunden
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Wann kommt ein Cotutelle in Frage?
- Sie haben bereits wissenschaftliche Kontakte in beide Länder oder streben diese an
- Ihr Forschungsthema ist stark mit der Partnerhochschule verknüpft
- Sie planen bzw. sind bereit, einen signifikanten Anteil Ihrer Promotionszeit (mindestens ein Jahr) an der FSU bzw. einer Hochschule im Ausland zu verbringen
- Ihr Promotionsthema liegt im Forschungsinteresse beider Hochschulen
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Ablauf eines Cotutelle Verfahrens
- Betreuungsvereinbarung oder Betreuungszusage durch Hochschullehrer/innen beider Universitäten (Partneruniversität und FSU) und der/dem Promovierenden:
Der wesentliche Kern einer Cotutelle-Promotion ist die Co-Betreuung. Als ersten Schritt benötigen Sie also eine Betreuungszusage an der jeweils anderen Hochschule. Wir empfehlen den Abschluss einer gemeinsamen Betreuungsvereinbarung zwischen Ihnen und den Betreuer/innen an beiden Hochschulen. - Etablierung eines Kontakts zur Partneruniversität
- Ggf. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Vor der Erstellung einer Kooperationsvereinbarung muss geprüft werden, ob Sie an beiden Hochschulen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. - Erstellung und Abschluss der individuellen Kooperationsvereinbarung:
Die Graduierten-Akademie nimmt mit der Partnerhochschule Kontakt auf und erstellt in mehreren Schritten die Kooperationsvereinbarung. Dabei werden Sie und Ihre Betreuer/innen, sowie Ihre Fakultät eingebunden. Für die Erstellung der Vereinbarung sollten mindestens sechs Monate eingeplant werden. - Antrag auf Annahme:
Spätestens nach Abschluss der Cotutelle-Vereinbarung sollten Sie die Annahme als Doktorand/in an der Partnerhochschule beantragen.
Nach dem Einreichen der Dissertation:
- Durchführung des gemeinsamen Promotionsverfahrens
- Gemeinsame Verleihung des Doktorgrades durch die beiden Partneruniversitäten
- Betreuungsvereinbarung oder Betreuungszusage durch Hochschullehrer/innen beider Universitäten (Partneruniversität und FSU) und der/dem Promovierenden:
Ausgedehnte Forschungsaufenthalte im Ausland oder die Co-Betreuung durch Hochschullehrer/innen im Ausland sind auch ohne ein Cotutelle möglich. Die Graduierten-Akademie berät Sie gern, um den für Sie passenden Weg zu finden.
Johannisstr. 13
07743 Jena