Die Friedrich-Schiller-Universität Jena fördert promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Ausrichtung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Dies geschieht durch eine Sachkostenförderung von bis zu 1.500€ pro Veranstaltung. Die Veranstaltung muss von Nachwuchswissenschaftlern oder -wissenschaftlerinnen eigenständig konzipiert und durchgeführt werden.
Das Programm wird zweimal im Jahr ausgeschrieben - im Frühjahr und im Herbst. Den Ausschreibungsbeginn finden Sie auf unserer Webseite. Eine Bewerbung wird dann über das Bewerbungsportal der Universität JenaExterner Link möglich sein.
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Ziele des Förderprogramms
Mit dem Programm „Wissenschaftliche Veranstaltungen ausrichten“ soll diefrühe Selbständigkeit von Postdocs gefördert werden. Unabhängig von Vorgesetzten oder Betreuer/innen können Postdocs zu selbst gewählten Themen einen Gastvortrag, einen Workshop, ein Netzwerktreffen oder eine Tagung veranstalten. Die Ausrichtung dieser wissenschaftlichen Veranstaltung soll den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern insbesondere ermöglichen, eigenständige Forschungsinteressen zu verfolgen und unabhängige Forschungsschwerpunktezu vertiefen, die eigene Sichtbarkeit in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu verbessern, eigene wissenschaftliche Kontakte und Netzwerke auszubauen, sowie Erfahrung bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung einer wissenschaftlichen Veranstaltung und einer eventuell folgenden Tagungspublikation zu sammeln.
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Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Gastvorträge, Workshops, Netzwerktreffen oder Tagungen, die von Nachwuchsforschenden der FSU im Team veranstaltet werden (Hinweise zum Veranstalterteam siehe unter „Wer kann sich bewerben?“).
Finanzielle Förderung: Pro Veranstaltung können maximal 1.500 EUR im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung beantragt werden. Übernommen werden Sachkosten, zum Beispiel für Gastreferentinnen und -referenten, Hilfskräfte oder Werbematerialien. Kosten für Verpflegung (Essen/Getränke) können nur in geringem Umfang und nach vorheriger Absprache übernommen werden.
Organisatorische Förderung (Räume und Werbung): Die Veranstaltung kann nach Absprache in den Räumen des Hauses für den Wissenschaftlichen Nachwuchs „Zur Rosen“ (Auditorium, Bohlenstube) durchgeführt werden, sofern die Terminabstimmung frühzeitig erfolgt. Die Graduierten-Akademie der FSU bewirbt außerdem auf Wunsch die geförderte Veranstaltung über ihre medialen Kanäle (Website, Newsletter, Facebook).
Nach Abschluss der Veranstaltung kann außerdem innerhalb von 9 Monaten die Förderung einer Veranstaltungspublikation (Tagungsband o.ä.) beantragt werden. Die Postdocs und ggf. Promovierenden, die gemeinsam die Veranstaltung ausgerichtet haben, treten als Autorenteam oder Herausgeberteam auf. Für die Veranstaltungspublikation ist ein Druckkostenzuschuss von max. 1.000€ möglich. Der Druckkostenzuschuss muss im Falle der Bewilligung innerhalb eines Jahres nach Bewilligung abgerufen werden.
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Zeitraum der Förderung
Bei erfolgreicher Bewerbung kann die finanzielle Förderung frühestens eine Woche nach Erhalt des Förderbescheids beginnen. Davor entstandene Kosten können nicht übernommen werden. Die Veranstaltung und alle damit verbunden Ausgaben müssen innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Förderbescheids abgeschlossen und abgerechnet sein. Bei Unsicherheiten und Verschiebungen aufgrund der Corona-Epidemie kann diese Frist nach Absprache verlängert werden.
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Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich ein Team von mindestens zwei Nachwuchsforschenden, die gemeinsam eine wissenschaftliche Veranstaltung planen. Zum Team muss mindestens eine Person gehören, die aktuell als Postdoc an der Friedrich-Schiller-Universität arbeitet und über kein eigenes Budget verfügt. Weitere Teammitglieder können Postdocs der FSU, Promovierende der FSU oder Postdocs anderer Universitäten/Wissenschaftseinrichtungen sein. Wenn Postdocs von anderen Universitäten/Wissenschaftseinrichtungen zum Team gehören, wird erwartet, dass deren Einrichtung ebenfalls einen Teil der Veranstaltungskosten übernimmt oder dass gemeinsam weitere Drittmittel eingeworben werden. Die Beteiligung der Partnereinrichtung oder die Einwerbung weiterer Drittmittel muss im Kostenfinanzierungsplan dargelegt werden.
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Was muss ich für die Bewerbung einreichen?
Zur Bewerbung sind folgende Angaben und Unterlagen über das Bewerbungsportal einzureichen:
- Angaben zum Veranstaltungsteam ( = Antragsteller/innen) und zur geplanten Veranstaltung
- Kalkulation der Kosten mit geplanten Ausgaben und ggf. Einnahmen (Formular „Kosten- und Finanzierungsplan“)
- Projektskizze: Darstellung der Veranstaltung (Format, Thema, Zielgruppe, geplantes Datum und geplanter Ort, zeitliche Ablaufskizze, geplante Referentinnen und Referenten, ggf. unterschiedliche Funktionen/Aufgaben der Antragstellenden) und Begründung des Veranstaltungskonzepts mit Bezug zu den Zielen des Förderprogramms; unterschrieben von den Antragsteller/innen
- Vorstellung der beteiligten Antragstellenden inklusive tabellarischem Lebenslauf.
Bei Fragen zur Bewerbung und zu den Programminhalten kontaktieren Sie uns gern.
Johannisstraße 13
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link
Dienstag 10 – 12 Uhr (Postdoc-Fördersprechstunde)