Rollstuhlfahrerin

Promovieren mit Behinderung

Informationen zu Teilhabeleistungen und Ansprechpersonen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
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Promovierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit stehen bei ihrer Qualifizierung speziellen Herausforderungen gegenüber. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt Sie durch Informationen, Beratung sowie durch Vermittlung von Ansprechpartnerinnen und -partnern. Generell kann sich auch die Frage stellen, ob man diese Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz erwähnt oder nicht. Die Webseite "Sag ich's"Externer Link kann hier bei der Entscheidung helfen. 

  • Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe

    Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, die eine Promotion anstreben, stehen vor besonderen Herausforderungen. Das betrifft zum einen die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs, zum anderen aber auch die Promotionsdauer und die Anforderungen der Auswahlverfahren. Einen grundsätzlichen Überblick über die Situation von Menschen mit Behinderung, die eine Promotion anstreben, geben dieser Artikelpdf, 197 kb und diese Broschüre der Universität Dortmundpdf, 180 kb.

    Im Jahr 2016 änderte sich die gesetzliche Grundlage durch das BundesteilhabegesetzExterner Link, das seitdem ausdrücklich „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ vorsieht (§75). In den Fragen und Antworten zum GesetzExterner Link wird dies so formuliert: "Falls in begründeten Einzelfällen zum Erreichen des angestrebten Berufsziels erforderlich, können die Hilfen zu einer hochschulischen Weiterbildung für einen Beruf auch Hilfen für ein Promotionsstudium einschließen."

    Grundsätzlich unterscheidet sich die Förderung von Menschen mit Behinderungen nach der Form der Promotion:

    1. Bei einer Promotion im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses können Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geltend gemacht werden, z.B. Arbeitsplatzanpassungen oder Assistenzen. Die Finanzierung dieser behinderungsbedingten Mehrbedarfe erfolgt durch den Arbeitgeber. Wichtig hierfür ist, dass die Promotion als Qualifizierungsziel Teil des Beschäftigungsverhältnisses ist.
    2. Bei einer Promotion im Rahmen eines Stipendiums werden behinderungsbedingte Mehrbedarfe normalerweise nicht vom Stipendiengeber finanziert. Lediglich die Deutsche ForschungsgemeinschaftExterner Link bildet hier eine Ausnahme und übernimmt die Kosten, wenn keine andere Förderung möglich ist. Bei allen Stipendien von Begabtenförderungswerken kann die Förderdauer bei Vorliegen einer Behinderung um ein Jahr verlängert werden (vgl. RichtlinieExterner Link). Weitere grundsätzliche Informationen zu Stipendien für die Promotion und zur Stipendienbewerbung finden Sie hier. Die Initiative ApplicAidExterner Link bietet Promovierenden mit Behinderung zudem Unterstützung bei der Bewerbung für ein Stipendium.
    3. Bei einer Promotion ohne Arbeitsvertrag oder Stipendium werden behinderungsbedingte Mehrbedarfe bei einer Promotion nur „in begründeten Einzelfällen“ finanziert (siehe Formulierung oben). Die Sozialversicherungsträger, in diesem Fall das Sozialamt, entscheiden dann über die Finanzierung dieser Mehrbedarfe.

    Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde auch ein unentgeltliches Beratungsangebot über Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe geschaffen: die "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung". Diese wird vom Landesverband "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben" in Thüringen e.V. angeboten. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.

  • Beratung zur Planung einer Promotion

    Die Durchführung einer Promotion mit Behinderung kann einige unerwartete Schwierigkeiten mit sich bringen, beispielsweise bei der Zeitplanung oder der Finanzierung. Die Graduierten-Akademie berät Sie gerne zur individuellen Planung Ihrer Promotion. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins an Dr. Gunda Huskobla.

  • Förderung von Auslandsaufenthalten

    Promovierende mit Schwerbehinderung können zur Finanzierung eines Erasmus+-Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Sondermittel stellen. Diese werden bei Bewilligung zusätzlich zu den regulären Fördersätzen ausgezahlt. Einen Antrag für Sonderförderung erhalten Sie im Internationalen Büro der Universität Jena. Die Ansprechpersonen und Sprechzeiten finden Sie hier.

  • Barrierefreiheit an der Graduierten-Akademie

    Die Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs ist leider nicht barrierefrei erreichbar. Gerne stehen wir daher bei Bedarf auch für Beratungsgespräche außerhalb der Anlaufstelle zur Verfügung. Bitte schreiben Sie für die Terminvereinbarung eine E-Mail an graduierten.akademie@uni-jena.de.

    Die Graduierten-Akademie ist bemüht, allen Promovierenden die Teilnahme am QualifizierungsprogrammExterner Link zu ermöglichen. Leider sind nicht alle Räume an der Friedrich-Schiller-Universität Jena barrierefrei. Wenn Sie am Qualifizierungsprogramm teilnehmen wollen und besondere Bedürfnisse aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen haben (z. B. Hör-, Seh- und andere körperliche Beeinträchtigungen), schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an ga-qualifizierung@uni-jena.de. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass der entsprechende Raum für Sie zugänglich ist bzw. die Referentinnen und Referenten auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen können.

  • Barrierefrei erreichbare Räume an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Leider sind nicht alle Räume der Friedrich-Schiller-Universität Jena barrierefrei erreichbar. Eine Liste mit den barrierefrei erreichbaren Räumen finden Sie hierpdf, 126 kb (Stand 11/2020).

    Wenn Sie an einer Veranstaltung in einem Raum teilnehmen wollen, der nicht barrierefrei erreichbar ist, gibt es die Möglichkeit, einen Treppenlift für den Zugang zur Veranstaltung zu buchen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Raumverwaltung (raumverwaltung@uni-jena.de).

  • Vernetzung

    Virtueller Stammtisch

    Das Projekt PROMI – Promotion inklusiveExterner Link bietet einen virtuellen Stammtisch für Promotionsinteressierte, Promovierende und Promovierte mit Behinderungen/chronischen körperlichen/psychischen Erkrankungen. Der Stammtisch bietet Raum für Austausch über die Arbeit in der Wissenschaft, Herausforderungen des Promovierens, Finanzierungsmöglichkeiten, das Leben an der Hochschule, Jobperspektiven sowie weitere Fragen und Themen die Sie beschäftigen. Der Stammtisch findet alle zwei Monate über Zoom statt. Weitere Informationen und die genauen Termine finden Sie hierExterner Link

    Virtuelles Expert*innennetzwerk

    Das „Inklusive Expert*innen Netzwerk (iXNet)“ ist ein digitales Angebot für schwerbehinderte Akademiker*innen der Bundesagentur für Arbeit. Das Netzwerk unterstützt behinderte Akademiker*innen mit Netzwerkwissen, Info-Veranstaltungen und einem Beratungsteam bei der Karriereplanung. Außerdem bietet das Netzwerk verschiedene Vernetzungs- und AustauschformateExterner Link.

  • Ansprechpersonen

    Die Ansprechpartner für Promovierende mit Behinderung variieren danach, ob Sie immatrikuliert oder an der Universität Jena beschäftigt sind:

    Für immatrikulierte Promovierende
    Diversitätsbüro
    Tel.: 03641 9-400970
    diversitaet@uni-jena.de

    Für Beschäftigte der Friedrich-Schiller-Universität Jena
    Susanne Schoele
    Schwerbehindertenvertretung der Universität Jena
    Tel: 03641 9-400910
    sbv.mail@uni-jena.de

    Für Promovierende in Jena, die weder beschäftigt noch immatrikuliert sind
    Marcus Barth
    Behindertenbeauftragte der Stadt Jena
    Tel.: 03641 494303
    marcus.barth@jena.de

    Sie können sich bei allen Fragen und Anliegen auch an die Inklusionsbeauftragte oder an das Diversitätsbüro der Universität Jena wenden.

  • Weitere Informationen