FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Was bedeutet Diversität?

    Diversität bedeutet wörtlich Vielfalt und respektiert die Verschiedenheit von Menschen und ihren Lebensentwürfen.

    Im Kontext der Hochschule bedeutet Diversität, die gleichberechtigte Teilhabe und -gabe aller Menschen, die an einer Hochschule tätig sind. Dies betrifft gleiche Arbeits-, Bildungs- und Teilhabechancen für alle Studierenden, Promovierenden, Studienberwerber:innen und Angestellte der Hochschule.  Die gleichberechtigte Teilhabe und -gabe wird jedoch durch verschiedene Diskriminierungen verhindert. So hängen Bildungserfolge unter anderem immer noch stark von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung bzw. Identität, der Herkunft, der Hautfarbe, dem Glauben bzw. der Weltanschauung, körperlicher oder psychischer Gesundheit, dem Alter, dem Aussehen und pflegenden Aufgaben in der Familie ab. Allerdings genießen nicht alle der aufgezählten Merkmale den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

  • Warum hat die Universität Jena ein Diversitätsbüro?

    Um dem Auftrag zur Realisierung von Chancengleichheit für alle Angehörigen der Universität zu fördern und umzusetzen. 

    Zu den Aufgaben der Thüringischen Hochschulen gehört seit der Verabschiedung des Thüringer Hochschulgesetzes 2018 die Beauftragung für Diversität. Die Beauftragung sieht vor, dass die Teilhabe aller Mitglieder, Angehöriger, Promovierender und Studienbewerber:innen der Hochschule an Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung diskriminierungsfrei ermöglicht wird.

    Die Bedürfnisse von Studienbewerber:innen, Studierenden und Promovierenden mit Behinderung, einer psychischen oder chronischen Erkrankung, Studierender mit Kindern und/oder pflegebedürftiger Angehöriger, ausländischen Studierenden und beruflich qualifizierten Studierender ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung werden durch die Arbeit des Diversitätsbüros bei der Studiengangsorganisation, bei Prüfungen und im Bereich des Sports und der Kultur geltend gemacht.

  • Finde ich im Diversitätsbüro die richtige Ansprechperson für mich?

    Allen Angehörigen der Universität steht das Diversitätsbüro für Beratungsfragen offen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen und erarbeiten eine Lösung. Es steht Ihnen frei von wem Sie beraten werden möchten.

    Das Diversitätsbüro der Universität Jena ist Beratungsstelle für alle Studierenden, Mitglieder, Angehörige, Promovierende und Studienbewerber:innen der Hochschule, die von Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Sie können sich bei uns beraten oder beschweren, wenn Sie sich aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG) benachteiligt fühlen. Dementsprechend können Sie sich bei Bedarf eines Nachteilsausgleichs für Hochschulprüfungen gerne an uns wenden. Des Weiteren haben wir die Pflicht Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren (§ 12 AGG).

    In Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragten setzen wir uns für die Beseitigung bestehender Nachteile und Barrieren bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule ein.

  • Informationen zum Verfahren der Registrierung einer Namensänderung von Studierenden

    Um Diskriminierungserfahrungen zu mindern, erkennt die Universität Jena den dgti-Ergänzungsausweis von Studierenden an.
    Grundsätzlich kann der eigene Vorname nicht geändert werden. Er wird von den Sorgeberechtigten im Zusammenhang mit der Geburt ausgesucht und ist das individuelle Erkennungszeichen eines Menschen. Trotzdem gibt es wichtige Gründe für die Namensänderung, bei denen von dem Grundsatz abgewichen werden kann. Dazu zählt u.a. auch die Tatsache, dass der urkundliche Vorname nicht die geschlechtliche Identität der namenstragenden Person widerspiegelt.

    Verfahren der Namens- und/oder Personenstandsänderung

    (1) Die Änderung der in der Studierendendatenbank registrierten personsezifischen Daten nehmen Sie bitte mit dem Formular "Veränderungsmeldung" im Studierenden-Service-Zentrum vor. Bitte fügen Sie hierbei auch die im Formular benannten Dokumente (z.B. eine des dgti-Ergänzungsausweises) bei. 
    Veränderungsmeldungpdf, 172 kb 

    (2) Die Änderung der Uni-Mail-Adresse beantragen Sie bitte über den URZ Service Desk (die Registrierungsänderung in der Studierendenverwaltung unter (1) sollte hierbei bereits abgeschlossen sein)
    Antrag für E-Mail-AdressenänderungExterner Link

    (3) Während der Öffnungszeit des thoska-Büros können Sie vor Ort die Änderung der thoska (Neuausstellung) vornehmen lassen, wenn die unter (1) veranlasste Änderung auch Auswirkungen auf den thoska-Aufdruck haben sollte. 
    Thoska Kontakt (uni-jena.de)