FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Was bedeutet Diversität?
Diversität bedeutet wörtlich Vielfalt und respektiert die Verschiedenheit von Menschen und ihren Lebensentwürfen.
Im Kontext der Hochschule bedeutet Diversität, die gleichberechtigte Teilhabe und -gabe aller Menschen, die an einer Hochschule tätig sind. Dies betrifft gleiche Arbeits-, Bildungs- und Teilhabechancen für alle Studierenden, Promovierenden, Studienberwerber:innen und Angestellte der Hochschule. Die gleichberechtigte Teilhabe und -gabe wird jedoch durch verschiedene Diskriminierungen verhindert. So hängen Bildungserfolge unter anderem immer noch stark von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung bzw. Identität, der Herkunft, der Hautfarbe, dem Glauben bzw. der Weltanschauung, körperlicher oder psychischer Gesundheit, dem Alter, dem Aussehen und pflegenden Aufgaben in der Familie ab. Allerdings genießen nicht alle der aufgezählten Merkmale den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
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Warum hat die Universität Jena ein Diversitätsbüro?
Um dem Auftrag zur Realisierung von Chancengleichheit für alle Angehörigen der Universität zu fördern und umzusetzen.
Zu den Aufgaben der Thüringischen Hochschulen gehört seit der Verabschiedung des Thüringer Hochschulgesetzes 2018 die Beauftragung für Diversität. Die Beauftragung sieht vor, dass die Teilhabe aller Mitglieder, Angehöriger, Promovierender und Studienbewerber:innen der Hochschule an Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung diskriminierungsfrei ermöglicht wird.
Die Bedürfnisse von Studienbewerber:innen, Studierenden und Promovierenden mit Behinderung, einer psychischen oder chronischen Erkrankung, Studierender mit Kindern und/oder pflegebedürftiger Angehöriger, ausländischen Studierenden und beruflich qualifizierten Studierender ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung werden durch die Arbeit des Diversitätsbüros bei der Studiengangsorganisation, bei Prüfungen und im Bereich des Sports und der Kultur geltend gemacht.
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Finde ich im Diversitätsbüro die richtige Ansprechperson für mich?
Allen Angehörigen der Universität steht das Diversitätsbüro für Beratungsfragen offen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen und erarbeiten eine Lösung. Es steht Ihnen frei von wem Sie beraten werden möchten.
Das Diversitätsbüro der Universität Jena ist Beratungsstelle für alle Studierenden, Mitglieder, Angehörige, Promovierende und Studienbewerber:innen der Hochschule, die von Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Sie können sich bei uns beraten oder beschweren, wenn Sie sich aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 1 AGG) benachteiligt fühlen. Dementsprechend können Sie sich bei Bedarf eines Nachteilsausgleichs für Hochschulprüfungen gerne an uns wenden. Des Weiteren haben wir die Pflicht Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren (§ 12 AGG).
In Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragten setzen wir uns für die Beseitigung bestehender Nachteile und Barrieren bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule ein.
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Informationen zum Verfahren der Registrierung einer Namensänderung von Studierenden
Namens- und Geschlechterregistrierungsänderung ab 2025
Ab dem Jahr 2025 orientiert sich die Universität Jena an den neuen gesetzlichen Regelungen zur Namens- und Geschlechterregistrierung. Aufgrund der Vereinfachung, die das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bietet, wird für Änderungen in der Studierendendatenbank künftig die Vorlage offizieller/amtlicher Änderungsdokumente erforderlich sein.
Dies bedeutet:
- Für die Änderung des Vornamens ist die Vorlage eines Personalausweisdokuments (z. B. Personalausweis) erforderlich.
- Für die Änderung des Geschlechtseintrags (die nicht immer im Personalausweis erscheint) ist die Vorlage eines Reisepasses oder eines anderen offiziellen Dokuments notwendig, auf dem die Geschlechtsangabe vermerkt ist.
Sollten amtliche Dokumente, die beide Angaben (Name und Geschlecht) beinhalten, verfügbar sein, sind diese sehr nützlich und sollten zur Unterstützung des Änderungsprozesses eingereicht werden.
Da die bisherige Praxis der Anerkennung des dgti-Ergänzungsausweises ab 2025 nicht mehr fortgeführt wird, ist dieser künftig nicht mehr allein ausreichend, um Änderungen in der Studierendendatenbank vorzunehmen. Gleichwohl behält der dgti-Ergänzungsausweis seine Bedeutung als hilfreiches Dokument im Alltag, insbesondere bis die entsprechenden offiziellen Änderungen abgeschlossen sind.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Externer Link
Verfahren zur Änderung der Namens- und/oder Geschlechterregistrierung
(1) Änderung in der Studierendendatenbank: Verwenden Sie das Formular "Veränderungsmeldungpdf, 172 kb" im Studierenden-Service-Zentrum, um Ihren Vornamen und/oder Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Bitte fügen Sie eine Kopie des aktualisierten Personalausweises (für die Namensänderung) und/oder des Reisepasses (für die Geschlechtsangabe) bei.
(2) Änderung der Uni-Mail-Adresse: Nach der erfolgreichen Änderung in der Studierendendatenbank beantragen Sie die Anpassung Ihrer Uni-Mail-Adresse über den URZ Service DeskExterner Link.
(3) Neuausstellung der thoska-Karte: Wenn die Änderung Auswirkungen auf den Aufdruck Ihrer thoska-Karte hat, können Sie diese während der Öffnungszeiten des thoska-Büros neu ausstellen lassen.