Die Forschungsförderpolitiken der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Europäischen Kommission werten Gleichstellung und Diversität in der Forschung als Qualitätsmerkmale und ihre Förderung als Stellschrauben zur Erhöhung der Chancengleichheit und wissenschaftlichen Exzellenz. Die Beachtung von Gleichstellung und Diversität in der Forschung bewirken eine verbesserte Ausschöpfung des gegebenen Innovations- und Talentpotenzials, eine vertiefte Auslotung von Forschungsfragen, eine angemessene Auseinandersetzung mit allen gesellschaftlich relevanten Bereichen und eine Erhöhung der internationalen Attraktivität des Wissenschaftsstandorts.
Im Förderhandeln von Interesse sind insbesondere die Gleichstellungssituation in Forschungsverbünden mit Blick auf die Zusammensetzung der Antragstellenden und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Kriterien einer gender- und diversitätsgerechten Begutachtung von Förderanträgen sowie die Integration themenrelevanter Gleichstellungs-, Gender- und Diversitätsaspekte in Forschungsfragen und -inhalte.
Grundsätzlich dürfen wissenschaftsfremde Kriterien wie beispielsweise absolutes Lebensalter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Erkrankung oder Behinderung bei Förderentscheidungen der DFG den Antragstellenden niemals zum Nachteil gereichen.
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Chancengleichheit in Forschungsteams und Nachwuchsförderung in Förderverfahren - Regelungen der DFG und EU
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Modul "Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen"
Bei Antragstellungen für Koordinierte Programme, für das Emmy Noether-Programm sowie für Sachbeihilfen kann jeweils eine "Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen" Externer Linkbeantragt werden. Die Mittel sind zweckgebunden und können für Maßnahmen zur Karriereförderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft eingesetzt werden. Die Höhe der in diesem Modul beantragbaren Mittel ist für die verschiedenen Förderprogramme unterschiedlich. Informationen dazu finden sich jeweils auf dem Programm-Merkblatt der einzelnen Verfahren.
Konzept zur Förderung der Chancengleichheit in Koordinierten Programmen
Bei Antragstellungen für Koordinierte Programme wird auch unabhängig von der Beantragung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen die Darlegung eines Konzepts zur Förderung der Chancengleichheit im Projektantrag erwartet.
In diesem Rahmen ist das Geschlechterverhältnis im Kernteam des Forschungsvorhabens jeweils anzugeben. Weiterhin sind in den Projektanträgen die Geschlechterverhältnisse in den wissenschaftlichen Statusgruppen an der Universität und im konkreten Fachbereich zu listen.
Zudem sind in der Antragstellung konkrete Maßnahmen zu benennen, die zur Förderung der Gleichstellung sowie der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit mit familiären Care-Aufgaben insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchst eingesetzt werden sollen. Hierbei sind sowohl Maßnahmen der Universität, die den Forschenden offen stehen, sowie weitere ergänzende Maßnahmen, die auf die voraussichtlich besonderen Bedarfe der Forschenden im geplanten Projekt zugeschnitten sind, anzuführen.
Bei Förderentscheidungen zwischen gleichwertigen Projektanträgen werden diese Informationen als Bewertungskriterium herangezogen. Mehr erfahrenExterner Link
EU Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe"
Wie bereits im Horizon 2020 wird weiterhin im Falle gleichwertig bewerteter Anträge bei der Evaluation von Anträgen die Geschlechterverteilung unter den verantwortlichen Projektleitungen als zusätzliches Bewertungskriterium herangezogen.
Im Rahmen des Querschnittsbereichs »Reforming and Enhancing the European Research and Innovation System« werden u.a. Gleichstellungsmaßnahmen zur Unterstützung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen fortgeführt. Mehr erfahrenExterner Link
Impulse für Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie
Best-Practice-Beispiele zur Förderung von Gleichstellung und Familienfreundlichkeit bietet die GESIS-Toolbox "INKA". Mehr erfahrenExterner Link
Informationen und Beratung
Zu den Gleichstellungsangeboten der Universität und möglichen Chancengleichheitsmaßnahmen der geplanten Projekte berät der Geschaftsbereich Gleichstellung im Büro des Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung. Projektanträge für Koordinierte Programme werden im Rahmen der Beratung im Vizepräsidium Forschung generell direkt weitergeleitet.
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Grundlagen der Chancengleichheit und Diversität bei der DFG
Diversität als Einbindung aller Potenziale im Wissenschaftssystem ist ein wichtiges qualitätsförderndes Merkmal von Forschung. Die DFG fördert sie daher aktiv auf struktureller Ebene. Dabei versteht die DFG die Diversität der Forscher*innen und die diskriminierungsfreie Teilhabe als Chance und Ressource im und für das Wissenschaftssystem und nicht schlicht im Sinne von individuellen Nachteilsausgleichen. Insgesamt will die DFG mit diesem Konzept und den daraus folgenden Maßnahmen Impulse für mehr Diversität und Chancengerechtigkeit im deutschen Wissenschaftssystem setzen.
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Umgang mit besonderen Lebenshintergründen der Forschenden in der DFG-Antragstellung (Option Nachteilsausgleich)
Allgemeine Regelungen zur Chancengleichheit in Förderverfahren
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG hat für eine angemessene Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenshintergründe in der Forschungsförderung Chancengleichheitsmaßnahmen in ihren einzelnen DFG-Förderverfahren jeweils direkt integriert.
Antragsmöglichkeit für individuelle Nachteilsausgleiche
Bei der Einzelbeurteilung wissenschaftlicher Leistungen werden unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang der antragstellenden Personen in Förderanträgen angemessen zu deren Gunsten berücksichtigt. Resultieren aus diesen Verzögerungen längere Qualifikationsphasen, Publikationslücken, verminderte Auslandsaufenthalte oder Lücken im Lebenslauf, können im Rahmen der Antragstellung für ein Forschungsvorhaben Nachteilsausgleiche im Rahmen von Härtefallanträgen zu besonderen persönlichen Situation(en) beantragt werden. Hierzu ist im Antrag, im Anschreiben und im Lebenslauf auf den jeweiligen Umstand hinzuweisen und gegebenenfalls (sofern dieser Umstand nicht selbsterklärend ist) eine kurze Erläuterung beizufügen. Eine Offenlegung ist für Antragstellende selbstredend optional und nicht verpflichtend. Mehr erfahrenExterner Link
Für Antragstellende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bietet die DFG zusätzlich in Bezug auf mögliche Besonderheiten bei der Antragstellung individuelle Beratung. Mehr erfahrenExterner Link
Sofern durch die Einstellung von behinderten Menschen in Forschungsvorhaben projektspezifische, zusätzliche Kosten anfallen, die nicht anderweitig (beispielsweise durch die Integrationsämter) erstattungsfähig sind, können im Wege einer Umdisposition (vergleiche Verwendungsrichtlinien des betroffenen Programms), gegebenenfalls auch im Wege eines Zusatzantrags die hierdurch notwendigen Mehrkosten bereit gestellt werden. Mehr erfahrenExterner Link
Zur Einbindung geflüchteter Wissenschaftler/innen in Forschungsprojekte können alle Projektleitungen sowie die Hochschulen Anträge für zusätzliches Personal stellen. Mehr erfahrenExterner Link
Zum Umgang mit familienbedingten Ausfallzeiten von Projektleitungen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden sieht die DFG mit Blick auf die verschiedenen Förderlinien diverse Regelungen und Möglichkeiten vor. Mehr erfahrenExterner Link
Für DFG-Förderanträge gibt es grundsätzlich keine Altersbegrenzungen. Es gibt jedoch für Förderverfahren, die an bestimmte Karriereschritte anknüpfen, relative Fristen in Bezug auf den Karriereverlauf, z.B. soll bei einem Antrag im Emmy Noether-Programm die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang (s.o.) können zur Berücksichtigung von Nachteilsausgleichen angegeben werden. Mehr erfahrenExterner Link
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Gleichstellungs-Fonds für Sprecherinnen und Sprecher in DFG-Forschungsverbünden
Der Anteil der Sprecherinnen in DFG-geförderten Forschungsverbünden liegt aktuell bei rund 20 Prozent. Ziel des Budgets für Sprecher*innen ist es, mehr Sprecherinnen zu gewinnen und gleichzeitig Entlastungsmöglichkeiten für diese Tätigkeit zu bieten (beispielsweise durch die Finanzierung zusätzlichen Personals). Solche und weitere Tätigkeiten in der akademischen Selbstverwaltung kumulieren sich aufgrund der Unterrepräsentanz der Wissenschaftlerinnen häufig bei ihnen. Voraussetzung für die Beantragung des Budgets ist, dass die leitende Person des Verbundes dem in ihrer Disziplin auf Leitungsebene unterrepräsentierten Geschlecht angehört. Derzeit sind in allen Fachgebieten Professorinnen unterrepräsentiert, sodass Sprecherinnen von Forschungsverbünden aller Disziplinen das Budget im Rahmen von Neu- oder Fortsetzungsanträgen für Koordinierte Verfahren beantragen können.
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Chancengleichheit in der Begutachtung - DFG-Informationen für Gutachtende und Gremienmitglieder
Im Rahmen der Begutachtungsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG werden zur angemessenen Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen der Antragstellenden auch deren individuelle Lebensumstände beachtet. Unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang sind, soweit durch die Antragstellenden belegt, angemessen zu berücksichtigen.
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Pooling von Mitteln der Chancengleichheitspauschale in DFG-geförderten Forschungsverbünden
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt für Koordinierte Programme Pauschalen zur Förderung der Chancengleichheit in ihren Projekten zur Verfügung.
Der Verbund „Wissenschaftler:innen und Karriere Jena“ ist ein Zusammenschluss von DFG-Forschungsverbünden mit der Aufgabe, die im Rahmen der Pauschalen für Chancengleichheit bereitgestellten Mittel für die koordinierten Forschungsprogramme zu bündeln und sie für ziel- und passgenaue Maßnahmen einzusetzen. Von der zentralen Bündelung der Gelder profitieren alle Verbundmitglieder, denn durch den zielgerichteten Einsatz der Mittel können größere, gemeinsame Projekte realisiert werden. Insbesondere kleinere Mitgliedsinstitutionen können so von der Umsetzung größerer Maßnahmen profitieren und daran teilnehmen.
Der Verbund steht allen DFG-geförderten Koordinierten Programmen offen.
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Integration von Gleichstellung, Gender und Diversität in wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstreicht auf Grundlage der Stellungnahme des DFG-Senats vom April 2020 die Bedeutung der Reflexion von Aspekten des Geschlechts und der Diversität bei der inhaltlichen Planung und Durchführung jedes Forschungsvorhabens. Die Berücksichtigung dieser Aspekte bei der Entwicklung der Forschungsfragen ist Teil guter wissenschaftlicher Praxis und im Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 2019 verankert.
Anhand einer Checkliste können Antragstellende in der Planungsphase die Relevanz von Geschlechter- und/oder Vielfältigkeitsdimensionen für das Forschungsvorhaben prüfen. Bei negativem Ergebnis sind Angaben in der Antragstellung nicht zwingend. Eine Auseinandersetzung mit der Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit in Forschungsvorhaben ist Teil des Antragsleitfadens 2020.
Informationsunterlagen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum Thema
- Stellungnahme des DFG-Senats vom 23.04.2020: Geschlecht und Vielfältigkeit. Bedeutung für Forschungsvorhaben.Externer Link
- Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung - Checkliste für Antragstellende zur Planung von ForschungsvorhabenExterner Link
- DFG-Antragsleitfaden 2020 (s. S. 6, Abschnitt B 2.5)Externer Link
Im EU-Forschungsrahmenprogramm HORIZON EUROPE (2021-2027) wird die Integration von Gender- und Diversitätsdimensionen in Forschungsprojekten bei der Prüfung von Antragstellungen in ihrer Relevanz gleichermaßen bewertet und bei Antragstellungen berücksichtigt. Mehr erfahrenExterner Link
Impulse zur Integration von Geschlecht und Vielfalt in Forschungsvorhaben
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Ausschreibungen zu Fördervorhaben mit Themenschwerpunkt Gleichstellung, Geschlecht, Gender und Diversität
EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" (2021-2027)
Förderung gleichstellungs- und diversitätsbezogener Forschungsfragen im Rahmen der Programmlinien
- Global Challenges and European Industrial Competitiveness - mit Förderung zum Themenbereich Social Challenges, darunter "Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft"
- Widening Participation and Strengthening the European Research Area mit Maßnahmen zur Förderung der europäischen Kooperation in Wissenschaft und Technologie (COST) und der Geschlechtergerechtigkeit.
Weiterführende Information und Beratung bietet das Servicezentrum Forschung und Transfer der Universität Jena
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DFG-Chancengleichheitsmonitoring
Chancengleichheit zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein wichtiges Anliegen. Jährlich berichtet die DFG daher über die Anzahl und den Anteil von Wissenschaftlerinnen an der Antragstellung bei der DFG, ihren Antragserfolg sowie ihrer Repräsentanz in den Gremien der DFG.
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Gender- und diversitätssensibler Sprachgebrauch in der DFG
Die DFG verwendet die Kurzschreibweise mit Asterisk * (Genderstern) auf ihrer Website, in ihren Publikationen, Pressemitteilungen und anderen Veröffentlichungen. Sie tut dies in ihrem weiteren Engagement für einen geschlechts- und diversitätssensiblen Sprachgebrauch – und für ihre eigene Kommunikation.
Antragsteller*innen oder Gutachter*innen können selbstverständlich weiterhin den Gepflogenheiten ihrer Einrichtungen und Fachkulturen oder ihren eigenen Präferenzen folgen.
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Unterstützung für geflüchtete Forscher:innen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt Wissenschaftler:innen, die aus ihren Heimatländern geflüchtet sind, indem sie die Mitarbeit in Forschungsprojekten sowie die Beantragung von Personalstellen im Walter-Benjamin-Programm erleichtert.
- HORIZON EUROPE - Gender EqualityExterner Link
- Flyer "Gleiche Chancen in der Wissenschaft. Gleichstellung und Diversität im Förderhandeln der DFG.Externer Link
- Shi, W., & Wu, R. (2024). Women’s strength in science: exploring the influence of female participation on research impact and innovation. Scientometrics.Externer Link
Universitätshauptgebäude, Raum 1.23
Fürstengraben 1
07743 Jena
Universitätshauptgebäude, Raum 2.06
Fürstengraben 1
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Universitätshauptgebäude, Raum 1.21
Fürstengraben 1
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