Aktenschublade mit Aktenreitern zur Forschungsförderung

Chancengleichheit in der Forschungsförderung

Gleichstellung und Diversität in der Drittmittelförderung
Aktenschublade mit Aktenreitern zur Forschungsförderung
Foto: Oliver Le Moal, istock

Die Forschungsförderpolitiken der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Europäischen Kommission werten Gleichstellung und Diversität in der Forschung als Qualitätsmerkmale und ihre Förderung als Stellschrauben zur Erhöhung der Chancengleichheit und wissenschaftlichen Exzellenz.  Die Beachtung von Gleichstellung und Diversität in der Forschung bewirken eine verbesserte Ausschöpfung des gegebenen Innovations- und Talentpotenzials, eine vertiefte Auslotung von Forschungsfragen, eine angemessene Auseinandersetzung mit allen gesellschaftlich relevanten Bereichen und eine Erhöhung der internationalen Attraktivität des Wissenschaftsstandorts.

Im Förderhandeln von Interesse sind insbesondere die Gleichstellungssituation in Forschungsverbünden mit Blick auf die Zusammensetzung der Antragstellenden und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Kriterien einer gender- und diversitätsgerechten Begutachtung von Förderanträgen sowie die Integration themenrelevanter Gleichstellungs-, Gender- und Diversitätsaspekte in Forschungsfragen und -inhalte.

Grundsätzlich dürfen wissenschaftsfremde Kriterien wie beispielsweise absolutes Lebensalter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Erkrankung oder Behinderung bei Förderentscheidungen der DFG den Antragstellenden niemals zum Nachteil gereichen.

Symbolbild Sprechblasen
Neue Maßnahmen der DFG zur Förderung von Diversität in der WissenschaftExterner Link
Die DFG erweiterte dei „Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen“ und Antragsabschnitte zu Chancengleichheit in Koordinierten Verfahren um Diversitätsaspekte. Informationen bieten eine aktualisierte Webseite sowie eine Reihe von Online-Informationsveranstaltung.
  • Chancengleichheit in Forschungsteams und Nachwuchsförderung in Förderverfahren - Regelungen der DFG und EU

    Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Modul "Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen"

    Bei Antragstellungen für Koordinierte Programme, für das Emmy Noether-Programm sowie für Sachbeihilfen kann jeweils eine  "Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen" Externer Linkbeantragt werden. Die Mittel sind zweckgebunden und können für Maßnahmen zur Karriereförderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft eingesetzt werden. Die Höhe der in diesem Modul beantragbaren Mittel ist für die verschiedenen Förderprogramme unterschiedlich. Informationen dazu finden sich jeweils auf dem Programm-Merkblatt der einzelnen Verfahren.

    Konzept zur Förderung der Chancengleichheit in Koordinierten Programmen

    Bei Antragstellungen für Koordinierte Programme wird auch unabhängig von der Beantragung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen die Darlegung eines Konzepts zur Förderung der Chancengleichheit im Projektantrag erwartet.

    In diesem Rahmen ist das Geschlechterverhältnis im Kernteam des Forschungsvorhabens jeweils anzugeben. Weiterhin sind in den Projektanträgen die Geschlechterverhältnisse in den wissenschaftlichen Statusgruppen an der Universität und im konkreten Fachbereich zu listen.

    Zudem sind in der Antragstellung konkrete Maßnahmen zu benennen, die zur Förderung der Gleichstellung sowie der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit mit familiären Care-Aufgaben insbesondere für den wissenschaftlichen Nachwuchst eingesetzt werden sollen. Hierbei sind sowohl Maßnahmen der Universität, die den Forschenden offen stehen, sowie weitere ergänzende Maßnahmen, die auf die voraussichtlich besonderen Bedarfe der Forschenden im geplanten Projekt zugeschnitten sind, anzuführen.

    Bei Förderentscheidungen zwischen gleichwertigen Projektanträgen werden diese Informationen als  Bewertungskriterium herangezogen. Mehr erfahrenExterner Link

    EU Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe"

    Wie bereits im Horizon 2020 wird weiterhin im Falle gleichwertig bewerteter Anträge bei der Evaluation von Anträgen die Geschlechterverteilung unter den verantwortlichen Projektleitungen als zusätzliches Bewertungskriterium herangezogen.

    Im Rahmen des Querschnittsbereichs »Reforming and Enhancing the European Research and Innovation System« werden u.a. Gleichstellungsmaßnahmen zur Unterstützung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen fortgeführt. Mehr erfahrenExterner Link

    Impulse für Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie

    Best-Practice-Beispiele zur Förderung von Gleichstellung und Familienfreundlichkeit bietet die GESIS-Toolbox "INKA". Mehr erfahrenExterner Link

    Informationen und Beratung

    Zu den Gleichstellungsangeboten der Universität und möglichen Chancengleichheitsmaßnahmen der geplanten Projekte berät der Geschaftsbereich Gleichstellung im Büro des Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung. Projektanträge für Koordinierte Programme werden im Rahmen der Beratung im Vizepräsidium Forschung generell direkt weitergeleitet.

  • Grundlagen der Chancengleichheit und Diversität bei der DFG

    Diversität als Einbindung aller Potenziale im Wissenschaftssystem ist ein wichtiges qualitätsförderndes Merkmal von Forschung. Die DFG fördert sie daher aktiv auf struktureller Ebene. Dabei versteht die DFG die Diversität der Forscher*innen und die diskriminierungsfreie Teilhabe als Chance und Ressource im und für das Wissenschaftssystem und nicht schlicht im Sinne von individuellen Nachteilsausgleichen. Insgesamt will die DFG mit diesem Konzept und den daraus folgenden Maßnahmen Impulse für mehr Diversität und Chancengerechtigkeit im deutschen Wissenschaftssystem setzen.

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  • Umgang mit besonderen Lebenshintergründen der Forschenden in der DFG-Antragstellung (Option Nachteilsausgleich)

    Allgemeine Regelungen zur Chancengleichheit in Förderverfahren

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG hat für eine angemessene Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenshintergründe in der Forschungsförderung Chancengleichheitsmaßnahmen in ihren einzelnen DFG-Förderverfahren jeweils direkt integriert.

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    Antragsmöglichkeit für individuelle Nachteilsausgleiche

    Bei der Einzelbeurteilung wissenschaftlicher Leistungen werden unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang der antragstellenden Personen in Förderanträgen angemessen zu deren Gunsten berücksichtigt. Resultieren aus diesen Verzögerungen längere Qualifikationsphasen, Publikationslücken, verminderte Auslandsaufenthalte oder Lücken im Lebenslauf, können im Rahmen der Antragstellung für ein Forschungsvorhaben Nachteilsausgleiche im Rahmen von Härtefallanträgen zu besonderen persönlichen Situation(en) beantragt werden. Hierzu ist im Antrag, im Anschreiben und im Lebenslauf auf den jeweiligen Umstand hinzuweisen und gegebenenfalls (sofern dieser Umstand nicht selbsterklärend ist) eine kurze Erläuterung beizufügen. Eine Offenlegung ist für Antragstellende selbstredend optional und nicht verpflichtend. Mehr erfahrenExterner Link

    Für Antragstellende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bietet die DFG zusätzlich in Bezug auf mögliche Besonderheiten bei der Antragstellung individuelle Beratung. Mehr erfahrenExterner Link

    Sofern durch die Einstellung von behinderten Menschen in Forschungsvorhaben projektspezifische, zusätzliche Kosten anfallen, die nicht anderweitig (beispielsweise durch die Integrationsämter) erstattungsfähig sind, können im Wege einer Umdisposition (vergleiche Verwendungsrichtlinien des betroffenen Programms), gegebenenfalls auch im Wege eines Zusatzantrags die hierdurch notwendigen Mehrkosten bereit gestellt werden. Mehr erfahrenExterner Link

    Zur Einbindung geflüchteter Wissenschaftler/innen in Forschungsprojekte können alle Projektleitungen sowie die Hochschulen Anträge für zusätzliches Personal stellen. Mehr erfahrenExterner Link

    Zum Umgang mit familienbedingten Ausfallzeiten von Projektleitungen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden sieht die DFG mit Blick auf die verschiedenen Förderlinien diverse Regelungen und Möglichkeiten vor. Mehr erfahrenExterner Link

    Für DFG-Förderanträge gibt es grundsätzlich keine Altersbegrenzungen. Es gibt jedoch für Förderverfahren, die an bestimmte Karriereschritte anknüpfen, relative Fristen in Bezug auf den Karriereverlauf, z.B. soll bei einem Antrag im Emmy Noether-Programm die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang (s.o.) können zur Berücksichtigung von Nachteilsausgleichen angegeben werden. Mehr erfahrenExterner Link

  • Gleichstellungs-Fonds für Sprecherinnen und Sprecher in DFG-Forschungsverbünden

    Leitende Personen (Sprecher/innen) von Koordinierten DFG-Programmen können ein Budget in Höhe von 80.000 Euro pro Förderjahr beantragen, wenn sie dem in ihrer Disziplin auf Leitungsebene unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Bei interdisziplinären Programmen ist allein die Fachangehörigkeit der leitenden Person ausschlaggebend.

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  • Chancengleichheit in der Begutachtung - DFG-Informationen für Gutachtende und Gremienmitglieder

    Im Rahmen der Begutachtungsverfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG werden zur angemessenen Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen der Antragstellenden auch deren individuelle Lebensumstände beachtet. Unvermeidbare Verzögerungen im wissenschaftlichen Werdegang sind, soweit durch die Antragstellenden belegt, angemessen zu berücksichtigen.

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  • Pooling von Mitteln der Chancengleichheitspauschale in DFG-geförderten Forschungsverbünden

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt für Koordinierte Programme Pauschalen zur Förderung der Chancengleichheit in ihren Projekten zur Verfügung.

    Der Verbund „Wissenschaft­ler:innen und Karriere Jena“ ist ein Zusammenschluss von DFG-Forschungsverbünden mit der Aufgabe, die im Rahmen der Pauschalen für Chancengleichheit be­reitgestellten Mittel für die koordinierten Forschungsprogramme zu bündeln und sie für ziel- und passgenaue Maßnahmen einzusetzen. Von der zentralen Bündelung der Gelder profitieren alle Verbundmitglieder, denn durch den zielgerichteten Einsatz der Mittel können größere, gemeinsame Projekte realisiert werden. Insbesondere kleinere Mitgliedsinstitutionen können so von der Umsetzung größerer Maß­nahmen profitieren und daran teilnehmen. 

    Der Verbund steht allen DFG-geförderten Koordinierten Programmen offen.

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  • Integration von Gleichstellung, Gender und Diversität in wissenschaftliche Fragestellungen und Forschung

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstreicht auf Grundlage der Stellungnahme des DFG-Senats vom April 2020 die Bedeutung der Reflexion von Aspekten des Geschlechts und der Diversität bei der inhaltlichen Planung und Durchführung jedes Forschungsvorhabens. Die Berücksichtigung dieser Aspekte bei der Entwicklung der Forschungsfragen ist Teil guter wissenschaftlicher Praxis und im Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 2019 verankert.

    Anhand einer Checkliste können Antragstellende in der Planungsphase die Relevanz von Geschlechter- und/oder Vielfältigkeitsdimensionen für das Forschungsvorhaben prüfen. Bei negativem Ergebnis sind Angaben in der Antragstellung nicht zwingend. Eine Auseinandersetzung mit der Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit in Forschungsvorhaben ist Teil des Antragsleitfadens 2020.

    Informationsunterlagen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum Thema

    Im EU-Forschungsrahmenprogramm HORIZON EUROPE (2021-2027) wird die Integration von Gender- und Diversitätsdimensionen in Forschungsprojekten bei der Prüfung von Antragstellungen in ihrer Relevanz gleichermaßen bewertet und bei Antragstellungen berücksichtigt. Mehr erfahrenExterner Link

    Impulse zur Integration von Geschlecht und Vielfalt in Forschungsvorhaben

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  • Ausschreibungen zu Fördervorhaben mit Themenschwerpunkt Gleichstellung, Geschlecht, Gender und Diversität

    EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" (2021-2027)

    Förderung gleichstellungs- und diversitätsbezogener Forschungsfragen im Rahmen der Programmlinien

    • Global Challenges and European Industrial Competitiveness - mit Förderung zum Themenbereich Social Challenges, darunter "Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft"
    • Widening Participation and Strengthening the European Research Area mit Maßnahmen zur Förderung der europäischen Kooperation in Wissenschaft und Technologie (COST) und der Geschlechtergerechtigkeit.

    Weiterführende Information und Beratung bietet das Servicezentrum Forschung und Transfer der Universität Jena

    Servicezentrum Forschung und Transfer der Universität Jena

  • DFG-Chancengleichheitsmonitoring

    Chancengleichheit zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein wichtiges Anliegen. Jährlich berichtet die DFG daher über die Anzahl und den Anteil von Wissenschaftlerinnen an der Antragstellung bei der DFG, ihren Antragserfolg sowie ihrer Repräsentanz in den Gremien der DFG.

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  • Gender- und diversitätssensibler Sprachgebrauch in der DFG

    Die DFG verwendet die Kurzschreibweise mit Asterisk * (Genderstern) auf ihrer Website, in ihren Publikationen, Pressemitteilungen und anderen Veröffentlichungen. Sie tut dies in ihrem weiteren Engagement für einen geschlechts- und diversitätssensiblen Sprachgebrauch – und für ihre eigene Kommunikation.

    Antragsteller*innen oder Gutachter*innen können selbstverständlich weiterhin den Gepflogenheiten ihrer Einrichtungen und Fachkulturen oder ihren eigenen Präferenzen folgen.

Information und Beratung

Büro des Vizepräsidenten für Forschung

Universitätshauptgebäude, Raum 1.23
Fürstengraben 1
07743 Jena

Servicestelle Forschung und Transfer

Universitätshauptgebäude, Raum 2.06
Fürstengraben 1
07743 Jena

Büro des Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversität, Bereich Gleichstellung und Diversität

Universitätshauptgebäude, Raum 1.21
Fürstengraben 1
07743 Jena