Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung ist ein Studium prinzipiell auch ohne Abitur oder Fachabitur möglich. Die genauen Zugangsvoraussetzungen für beruflich qualifizierte Studieninteressierte sind im Thüringer Hochschulgesetz geregelt.
Die Universitäten sind angehalten, die Möglichkeit des Hochschulzugangs auf dieser Grundlage in jedem Einzelfall zu prüfen. Vor einer Antragstellung auf Zulassung für ein Probestudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena findet zur Unterstützung der Studienwahl notwendigerweise ein persönliches Beratungsgespräch im Rahmen der Zentralen Studienberatung statt.
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Regelungen zu Hochschulzugangsberechtigungen und Probestudium
Die Informationsseite "Abitur & Co" des Dezernats Studierende bietet
- einen Überblick über die geltenden Bedingungen und Regelungen zu den Hochschulzugangsberechtigungen für verschiedene Arten der schulischen und beruflichen Qualifzierung
- Information zum Probestudium.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
- Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)Externer Link vom 10. Mai 2018, § 67, §70
- Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den HochschulzugangExterner Link vom 18. Juni 2009
- Immatrikulationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 16. September 2019, § 11, Abs.1, § 15 b
- Satzung über den besonderen Hochschulzugang beruflich Qualifizierter an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU-Probestudium-Satzung) Externer Linkvom 24. Februar 2015
Einen Gesamtüberblick zu den Rechtsgrundlagen sowie zum Vorgehen bei der Beantragung einer Überprüfung der Hochschulzugangsvoraussetzung bietet die Handreichung der Friedrich-Schiller-Universität Jena "Hochschulzugang ohne Abitur in Thüringen"pdf, 679 kb (März 2020).
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Berichte zum Probestudium
- Meldung der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 28.04.2015: "Vom Beruf ins Studium – auch ohne AbiturExterner Link"
- Meldung der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 18.05.2017: "Für mich der perfekte Weg"Externer Link
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Studienfinanzierung
Bei der Planung eines Studiums ist die Studienfinanzierung stets Thema. Neben den gängigen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für berufsqualifizierte Studierende noch weitere Möglichkeiten:
- Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“Externer Link: einmalige Unterstützung finanziell bedürftiger Studienanfängerinnen und Studienanfänger vor dem Studienstart zum ersten Hochschulsemester in Höhe von 500 Euro. Die Förderung gilt nur für eine erstmalige Zulassung für ein Studium in Präsenzform an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule.
- Das Aufstiegsstipendium des BundesExterner Link bietet speziell für berufsqualifizierte Studierende Vollzeit- und berufsbegleitende Studienförderung.
- Elternunabhängiges BAföGExterner Link des Bundes
- In verschiedenen Studiengängen der Friedrich-Schiller-Universität Jena besteht die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums. In diesen Studiengängen ist für Studierende mit Berufsausbildung auch eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilzeitstudium möglich. Eine zusätzliche Förderung über BAföG besteht nicht. Daraus kann sich ein Anspruch für Teilzeitstudierende auf ALGII, Wohngeld oder Kinderzuschlag ergeben. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme eines Teilzeitstudiums in der Allgemeinen Sozialberatung über Ihre Möglichkeiten.
- Berufungsbegleitend können zudem verschiedene Weiterbildungs- und Zertifikatsstudiengänge absolviert werden.
- Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und ForschungExterner Link finanziert Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.100 Euro, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildungszuschüsse umfassen auch berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.
- Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums, Bundesanzeiger vom 24.12.2020Externer Link
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Auslandsstudium - Erasmus+ -Sonderförderung für erwerbstätige Studierende
Erwerbstätige Studierende können zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Sondermittel (Top-Up) stellen. Diese werden bei Bewilligung zusätzlich zu den regulären Fördersätzen (nach Länderstaffelung) ausgezahlt.
Einen Antrag für Sonderförderung erhalten Sie im Internationalen Büro der Universität Jena. Die Ansprechpersonen und Sprechzeiten finden Sie hier.
Universitätshauptgebäude / SSZ, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 09:00 – 13:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch von 11:00 – 15:00 Uhr
Die Beratungen finden wahlweise als Telefonberatungen oder individuelle Video-Beratungen via Zoom statt.
Terminvereinbarungen erfolgen unter zsb@uni-jena.de oder telefonisch montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr unter +49 3641 9-41111
Raum 104
Zwätzengasse 3
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
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