Im Laufe eines Studiums können sich individuelle Lebenslagen ergeben, in denen eine Fortsetzung unter regulären Bedingungen schwierig werden kann. Dies kann beispielsweise beim Eintreten einer längeren Krankheitsphase, studienbegleitender Erwerbstätigkeit, veränderten familiären Verpflichtungen, Leistungssport, auftretenden Finanzierungsschwierigkeiten oder einem geplanten Auslandsstudium der Fall sein. In diesen Situationen können verschiedene Angebote zur Flexibilisierung der Studienorganisation hiflreich sein.
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Mutterschutz und Elternzeit
Sie werden Eltern? Informationen zu Mutterschutzregelungen, Studium und Studienfinanzierung mit Kind und das Beratungsangebot finden Sie hier:
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Studienfinanzierung
Die Universität Jena erhebt keine Studiengebühren. Dennoch gilt es, die Semesterbeiträge und den Lebensunterhalt während des Studiums zu bestreiten. Dabei können in besonderen Lebenslagen unvorhergesehene Finanzierungsengpässe auftreten.
Eine Übersicht zu Möglichkeiten der Studienfinanzierung bietet die Informationsplattform studis online.Externer Link
Persönliche Information und Beratung zur Studienfinanzierung, insbesondere in besonderen Lebenslagen, bietet das Studierendenwerk ThüringenExterner Link im Rahmen seiner Allgemeinen Sozialberatung, der Finanzberatung und der Rechtsberatung.
Grundsätzliche Überlegungen zum Vorgehen und zu weitergehenden Beratungsangeboten finden Sie hier auf der Informationsseite des Dezernats 1 - Studierende.
NEU: Studienstarthilfe des Bundes: Seit dem 05.09.2024 können Studierende die Studienstarthilfe des Bundes beantragen. Studierende können dabei 1.000 Euro Förderung erhalten, um alles Notwendige für ihren Studienstart zu finanzieren. Dies kann z.B. ein Laptop, Bücher oder die Kaution für die Unterkunft sein. Förderungsberechtigt sind finanziell besonders bedürftige Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich erstmals und für ein Vollzeitstudium immatrikulieren und im Monat vor dem Beginn ihres Hochschulstudiums bestimmte Arten von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist (max. 2 Monate nach Studienstart).
Die Studienstarthilfe kann ausschließlich online über www.bafoeg-digital.deExterner Link beantragt werden. Fragen zur Studienstarthilfe beantwortet gerne das Serviceteam des Studierendenwerks Thüringen unter 03641-5546390. -
Teilzeitstudium
Ob in Ihrem Studiengang ein Teilzeitstudium möglich ist, können Sie den Informationen zu Ihrem Studiengang unter dem Stichwort "Studienart" entnehmen.
Ein Teilzeitstudium ist ein Studium "in halber Geschwindigkeit", das eine größere zeitliche Flexibilität für eine Vereinbarung von Studium mit Familienaufgaben, Nebenerwerb, Erkrankung etc. ermöglicht, jedoch nicht über BAföG gefördert wird. Daraus kann sich ein Anspruch für Teilzeitstudierende auf ALGII, Wohngeld oder Kinderzuschlag ergeben. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme eines Teilzeitstudiums in der Allgemeinen Sozialberatung über Ihre Möglichkeiten.
Im Teilzeitstudium werden die normalen Lehrveranstaltungen belegt, allerdings in geringerer Zahl pro Semester als im Vollzeitstudium. Hierzu werden mit der Studienfachberatung individuelle Studienpläne entwickelt.
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Beurlaubung
Wenn Sie in einem Semester mindestens 6 Wochen der Vorlesungszeit versäumen, bietet sich die Beantragung eines Urlaubsemesters an.
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Langzeitstudiengebühren
Bei Überschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester eines ersten berufsqualifizierenden Studiengangs oder bei konsekutiven aus Bachelor und Master bestehenden Studienangeboten fallen Langzeitstudiengebühren in Höhe von zusätzlich 500 Euro pro Semester an. Es gibt hierfür jedoch einige Ausnahmen, zu denen Anträge gestellt werden können.
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Zweifel im Studium
Zweifel sind ein zutiefst menschliches Phänomen, die in ihren vielen Facetten in besonderen Lebenslagen häufig auch besonders virulent werden können.
Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 09:00 – 13:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch von 11:00 – 15:00 Uhr
Raum 104
Zwätzengasse 3
07743 Jena
Öffnungszeiten:
Telefonsprechzeiten:
nach Vereinbarung per E-Mail
Wir weisen darauf hin, dass unser Büro (1. OG) in der Zwätzengasse 3 nicht barrierefrei ist (kein Fahrstuhl).
Daher bitten wir Sie uns ihren Bedarf mitzuteilen, um angemessene Räumlichkeiten anzubieten. Vielen Dank.