Für die Vorbereitung Ihres Aufenthalts in Deutschland ist es erforderlich, dass Sie persönliche Dokumente zusammenstellen, die Sie auch im Original bei sich haben sollten.
Dies sind im Einzelnen:
- Personenstandsdokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Tenor des Scheidungsurteils)
- Qualifikationsnachweise (Nachweise zur Schul- und Berufsausbildung sowie akademischer Grade)
- Nachweise über bisherige Beschäftigungsverhältnisse
Im Folgenden finden Sie Informationen, um welche Dokumente es sich dabei handelt und in welcher Form Sie diese bei Ihrer Einstellung vorlegen müssen.
-
Personenstandsdokumente
Die Personenstandsdokumente bescheinigen Ihren Familienstand und die Beziehungen zu Ihren Familienangehörigen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder). Es werden Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache verlangt. Urkunden, die in anderen Sprachen ausgestellt sind, müssen Sie im Vorfeld in Ihrem Heimatland von einem beeidigten Übersetzer in die deutsche oder englische Sprache übersetzen lassen. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Sie die entsprechenden Urkunden nach Ihrer Einreise in Deutschland übersetzen lassenExterner Link.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie die Echtheit der Dokumente bereits in Ihrem Heimatland beglaubigen lassen müssen. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, ob die Bestätigung der Echtheit von Urkunden durch Legalisation oder Apostille erforderlich ist, da diese Prozesse zusätzlich viel Zeit in Anspruch nehmen können.
-
Qualifikationsnachweise
Qualifikationsnachweise sind Zeugnisse über den Schulabschluss (Abitur / High School Diploma), den Abschluss einer Berufsausbildung sowie sämtliche Abschlusszeugnisse von Universitäten und Hochschulen (Diplome, Bachelor- oder Masterabschlüsse und Promotionsurkunden). Kopien Ihrer Qualifikationsnachweise liegen dem Personaldezernat der Universität ggf. bereits vor, wenn Sie diese beispielsweise im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eingereicht haben. Sollte Ihnen unklar sein, ob diesbezüglich noch etwas fehlt, klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrem/Ihrer zuständigen Personalsachbearbeiter/in.
Sie müssen während des Einstellungsprozesses außerdem die Originale der Qualifikationsnachweise vorlegen. Urkunden, die in englischer Sprache ausgestellt sind, werden anerkannt. Ansonsten ist – wie bei den Personenstandsurkunden – die Übersetzung durch einen beeidigten ÜbersetzerExterner Link erforderlich.
-
Nachweise über bisherige Beschäftigungsverhältnisse
Eine große Bedeutung haben die Nachweise über bisherige Beschäftigungsverhältnisse. Die Tarifverträge für öffentliche Arbeitgeber in Deutschland sehen die Festsetzung einer Erfahrungsstufe vor. Die Höhe der Erfahrungsstufe richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die Sie in früheren Beschäftigungsverhältnissen absolviert haben. Diese müssen mit ihrer Tätigkeit in Jena vergleichbar sein. Frühere Stipendien, selbständige Beschäftigungen oder Ähnliches können leider nicht berücksichtigt werden.
Als Nachweis für frühere Arbeitsverhältnisse akzeptiert das Personaldezernat Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder auch Bestätigungsschreiben der früheren Arbeitgeber. Wichtig ist, dass aus den Unterlagen der Zeitraum der Beschäftigung, die Art der Tätigkeit und der zeitliche Umfang hervorgehen müssen. Originale in englischer Sprache werden anerkannt, ansonsten ist eine entsprechende Übersetzung erforderlich.