Verschiedene Dokumente mit Klammern

Vor der Einreise: Wichtige Dokumente

Dokumente, die Sie zur Einstellung benötigen und aus dem Ausland mitbringen sollten
Verschiedene Dokumente mit Klammern
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Für die Vorbereitung Ihres Aufenthalts in Deutschland ist es erforderlich, dass Sie per­sönliche Dokumente zusammenstellen, die Sie auch im Original bei sich haben sollten.

Dies sind im Einzelnen:

  • Personenstandsdo­kumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Tenor des Scheidungsurteils)
  • Qualifikationsnachweise (Nachweise zur Schul- und Berufsausbildung sowie akademi­scher Grade)
  • Nachweise über bisherige Beschäftigungsverhältnisse

Im Folgenden finden Sie Informationen, um welche Dokumente es sich dabei handelt und in welcher Form Sie diese bei Ihrer Einstellung vorlegen müssen.

  • Personenstandsdokumente

    Die Personenstandsdokumente bescheinigen Ihren Familienstand und die Beziehungen zu Ihren Familienangehörigen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder). Es werden Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache verlangt. Urkunden, die in anderen Sprachen ausgestellt sind, müssen Sie im Vorfeld in Ihrem Heimatland von einem beei­digten Übersetzer in die deutsche oder eng­lische Sprache übersetzen lassen. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Sie die entspre­chenden Urkunden nach Ihrer Einreise in Deutschland übersetzen lassenExterner Link.

    Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie die Echtheit der Dokumente bereits in Ihrem Heimatland beglaubigen lassen müssen. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsver­tretung, ob die Bestätigung der Echtheit von Urkunden durch Legalisation oder Apostille erforderlich ist, da diese Prozesse zusätzlich viel Zeit in Anspruch nehmen können.

  • Qualifikationsnachweise

    Qualifikationsnachweise sind Zeugnisse über den Schulabschluss (Abitur / High School Diploma), den Abschluss einer Berufsausbil­dung sowie sämtliche Abschlusszeugnisse von Universitäten und Hochschulen (Diplome, Bachelor- oder Masterabschlüsse und Promo­tionsurkunden). Kopien Ihrer Qualifikations­nachweise liegen dem Personaldezernat der Universität ggf. bereits vor, wenn Sie diese beispielsweise im Rahmen des Bewerbungs­verfahrens eingereicht haben. Sollte Ihnen unklar sein, ob diesbezüglich noch etwas fehlt, klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrem/Ihrer zuständigen Personalsachbearbeiter/in.

    Sie müssen während des Einstellungspro­zesses außerdem die Originale der Qualifika­tionsnachweise vorlegen. Urkunden, die in englischer Sprache ausgestellt sind, werden anerkannt. Ansonsten ist – wie bei den Perso­nenstandsurkunden – die Übersetzung durch einen beeidigten ÜbersetzerExterner Link erforderlich.

  • Nachweise über bisherige Beschäftigungsverhältnisse

    Eine große Bedeutung haben die Nachweise über bisherige Beschäftigungsverhältnisse. Die Tarifverträge für öffentliche Arbeitgeber in Deutschland sehen die Festsetzung einer Erfahrungsstufe vor. Die Höhe der Erfahrungs­stufe richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die Sie in früheren Beschäftigungsverhältnissen absolviert haben. Diese müssen mit ihrer Tätigkeit in Jena vergleichbar sein. Frühere Stipendien, selbständige Beschäfti­gungen oder Ähnliches können leider nicht berücksichtigt werden.

    Als Nachweis für frühere Arbeitsverhältnisse akzeptiert das Personaldezernat Arbeitsver­träge, Arbeitszeugnisse oder auch Bestäti­gungsschreiben der früheren Arbeitgeber. Wichtig ist, dass aus den Unterlagen der Zeit­raum der Beschäftigung, die Art der Tätig­keit und der zeitliche Umfang hervorgehen müssen. Originale in englischer Sprache werden anerkannt, ansonsten ist eine entsprechende Übersetzung erforderlich.