Postdoc hält Vortrag vor großem Publikum

Berufungsphase

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich erfolgversprechend auf eine Professur bewerben zu können?
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Foto: istockphoto.com/kasto80

Wenn Sie Professorin oder Professor werden wollen, müssen Sie einerseits bestimmte formale Einstellungsvoraussetzungen erfüllen (siehe unten). Andererseits sind es Ihre individuellen Leistungen in Forschung, Lehre und Drittmitteleinwerbung, die Sie zu einer attraktiven Kandidation oder einem attraktiven Kandidaten für Ihr Fachgebiet machen. Was zu einem guten Profil für eine Professur gehört und auf welche Punkte Berufungskommissionen achten, erfahren Sie auf den Seiten zum wissenschaftlichen Profil.

Sobald Sie die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur erfüllen, können Sie sich auf passende Ausschreibungen bewerben. Wenn eine Ausschreibung besonders gut zu Ihrem Forschungsprofil passt, Sie aber die Einstellungsvoraussetzungen noch nicht zu 100 Prozent erfüllen, könnte eine Bewerbung trotzdem erfolgreich sein – lassen Sie sich von Ihren Mentor/innen beraten und probieren Sie es ruhig aus!

Während Sie in der Bewerbungs- bzw. Berufungsphase sind, qualifizieren Sie sich gleichzeitig als fortgeschrittene/r Postdoc weiter und verbessern Ihr wissenschaftliches Profil.

  • Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur

    Es gibt unterschiedliche Arten von Professuren mit unterschiedlichen Einstellungsvoraussetzungen: Die Juniorprofessur oder Qualifikationsprofessur (W1), für die Sie sich schon bald nach Abschluss der Promotion bewerben können; die Universitätsprofessur (W2 oder W3), für die Sie weitere wissenschaftliche Leistungen zusätzlich zur Promotion vorweisen müssen (Habilitation oder vergleichbare Leistungen); und die Fachhochschulprofessur bzw. Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, für die Sie zusätzlich zur Promotion Berufserfahrung außerhalb der Hochschule benötigen.

    Die rechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für Professuren sind in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt. Die Hochschulgesetze finden Sie hierExterner Link. Eine erste Orientierung für Professuren (außer Juniorprofessuren) bietet §44 des Hochschulrahmengesetzes.Externer Link

    Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Stellenausschreibungen für eine Professur. Einen Überblick über aktuelle Stellenausschreibungen bekommen Sie zum Beispiel hierExterner Link.

    Weitere allgemeine Infos über die verschiedenen Wege zur Professur finden Sie bei AcademicsExterner Link und beim Deutschen HochschulverbandExterner Link.

  • W1-Professur: Juniorprofessur mit und ohne Tenure Track

    Auf eine Juniorprofessur oder Qualifikationsprofessur können Sie sich bereits in den ersten Jahren nach der Promotion bewerben. Sie müssen eine sehr gute Promotion vorweisen, jedoch keine Habilitation oder vergleichbare Leistungen. Je nach Fachgebiet können auch Erfahrungen in der Lehre und/oder in der Drittmitteleinwerbung gefordert werden.

    Eine Juniorprofessur ist immer befristet (Laufzeit in der Regel insgesamt sechs Jahre). Wenn sie in der Ausschreibung den Zusatz "mit Tenure Track" trägt, wird sie nach erfolgreicher Zwischen- und Tenure-Evaluation des Stelleninhabers in eine unbefristete W2- oder W3-Professur umgewandelt.

    Informationen zum Tenure Track finden Sie hier.

  • Universitätsprofessur (W2 und W3)

    Um auf eine Universitätsprofessur (W2 oder W3) berufen werden zu können, müssen in der Regel laut Hochschulrahmengesetz "zusätzliche wissenschaftliche Leistungen" (zusätzlich zur Promotion) nachgewiesen werden. Traditionell geschah das in Deutschland durch eine Habilitation. Inzwischen hat es sich etabliert, dass als Alternative zur Habilitation auch "habilitationsadäquate" oder "gleichwertige Leistungen" vorgewiesen werden können. Auch eine Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung wird manchmal als Möglichkeit gesehen, um die "zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen" nachzuweisen.

    Als habilitationsadäquate oder gleichwertige Leistungen können weitere wissenschaftliche Publikationen nach der Promotion anerkannt werden. Im strengen Sinn sind darunter Publikationen zu verstehen, mit denen man die schriftlichen Leistungen nach der jeweils geltenden Habilitationsordnung der Zielfakultät erbringen könnte. In der Praxis wird das Kriterium der Habilitationsadäquanz jedoch zum Teil weicher gehandhabt. Ob die eigenen Leistungen als habilitationsadäquat anerkannt werden, entscheidet in einem Berufungsverfahren jeweils die Berufungskommission, die Ihre Bewerbung auf eine Professur begutachtet.

    Bei der Entscheidung für oder gegen eine Habilitation müssen Sie nicht nur berücksichtigen, ob Sie die formalen Berufungsvoraussetzungen erfüllen, sondern auch, wie Sie sich im Bewerberfeld möglichst gut platzieren können. Das gleiche gilt, wenn Sie die Möglichkeit einer Bewerbung um eine Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung erwägen.

    Es gibt je nach Fachkultur unterschiedliche Gepflogenheiten, die Sie am besten von Fachvertretern erfahren. Zusätzlich gibt es durch die Hochschulgesetze der Länder und die Handhabung vor Ort lokale Standards. Wenn Sie Mitglied im Deutschen HochschulverbandExterner Link sind, können Sie sich dort dazu beraten lassen.

  • Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften

    Professuren an Fachhochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind nicht nur in technischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Fächern eine Möglichkeit, dauerhaft in Lehre und Forschung zu arbeiten. Für alle wissenschaftlichen Themen, die in anwendungsorientierten Studiengängen gelehrt werden, kann es Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften geben.

    Wer gern Lehre macht, Forschung und Lehre miteinander verbindet und einen Anwendungsbezug in seiner Forschung sieht, für den könnte dieser Karriereweg attraktiv sein. Die Bewerberzahlen auf diese Professuren sind meist nicht so hoch wie bei Universitätsprofessuren.

    Zur Erlangung einer Fachhochschulprofessur müssen Sie in der Regel promoviert sein und 5 Jahre Arbeitserfahrung (mindestens 3 Jahre außerhalb der Hochschule) in der "Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden" vorweisen können (vgl. HRG §44.1.4c und die Hochschulgesetze der Länder).

Michael Wutzler, Dr.
Beratung für Postdocs
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Graduierten-Akademie
Dr. Michael Wutzler
Foto: Norbert Krause
Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs - Zur Rosen
Johannisstraße 13
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link
Baustellenschild Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt die Anstellungsmöglichkeiten in der Postdoc-Phase auf Haushalts- und Drittmittelstellen.