Medizinstudierende stehen gemeinsam in einem Flur

Bundesweite Zulassungsbeschränkungen

Vergabeverfahren für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Medizinstudierende stehen gemeinsam in einem Flur
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Studienplatzvergabe für bundesweit beschränkte Studiengänge

Studierende im Hörsaal

Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)

Bei sehr beliebten Studienfächern gibt es oft viel mehr Interessierte als Studienplätze überhaupt vorhanden sind. Also werden Zulassungsbeschränkungen eingeführt. In den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie besteht eine bundesweite Beschränkung (Numerus clausus = NC).

Es gibt ein Auswahl- und Vergabeverfahren nach verschiedenen Kriterien. Wie dieses funktioniert und was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Hinweis

Die Vergaberegeln haben sich geändert. Der Einfluss schulnotenunabhängiger Eignungskriterien hat sich dabei deutlich erhöht, der Einfluss von Wartezeit ist weggefallen. Welche Kriterien zählen, erfahren Sie hier.

Zudem sollen voraussichtlich ab dem Wintersemester 2025/26 Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin teilweise über die Landarztquote (Vorabquote) vergeben werden. Hierbei verpflichten sich die Studienwilligen künftig für mindestens zehn Jahre, nach dem Studium als Haus- oder Zahnarzt in ländlichen Regionen zu praktizieren. Mehr Informationen zum aktuellen Stand gibt es hierExterner Link

Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?

Die an der Universität Jena zur Verfügung stehenden Studienplätze werden mit Ausnahme der Plätze aus der Quote für ausländische Studienbewerber und der Quote für beruflich Qualifizierte (Probestudium) vollständig über HochschulstartExterner Link vergeben. Dies beinhaltet auch die Studienplatzvergabe im Rahmen des Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Vor dem hier erklärten Verfahren wird eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z. B. Zweitstudienbewerber/-innen (3%), Härtefälle (2%) etc.) vergeben. 

Grafik

Grafik: Sophie Bartholome

Die restlichen Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (1. Fachsemester) werden wie folgt vergeben:

  • 30 % der Plätze nach der Durchschnittsnote (Abiturbestenquote)
  • 10 % der Plätze nach der Eignungsquote
  • 60 % der Plätze nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens

Alle Bewerber/-innen nehmen automatisch an allen drei Quoten teil.

Details zum QuotenmodellExterner Link

 

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Friedrich-Schiller-Universität über das Auswahlverfahren und bei HochschulstartExterner Link.

Welche Kriterien zählen für die Studienplatzvergabe in den jeweiligen Quoten?

Quoten Medizin / Zahnmedizin Pharmazie
Abiturbestenquote

In dieser Quote wird zuerst eine Liste der Bewerber und Bewerberinnen erstellt, die im selben Bundesland ihr Abitur gemacht haben (Landesliste). Anschließend werden alle Landeslisten in eine gemeinsame Bundesliste überführt. Diese stützt sich auf relevante Bevölkerungsanteile und Abiturientenzahlen. (Kriterium: Durchschnittsnote)

Eignungsquote
  • TMS & Ausbildung: Zudem spielen das Ergebnis des Medizinertests (TMS)Externer Link und eine mögliche Berufsausbildung1 eine Rolle.
  • Dienste & ehrenamtliche Tätigkeiten1: von mindestens elf vollendeten Monaten bzw. bei einer Dauer von mindestens zwei Jahren
  • Preise1: Außerschulische Leistungen & Qualifikationen
Auswahlverfahren der Hochschule

Diese Hauptquote wird in drei Unterquoten unterteilt. Zu den Kriterien zählen die Durchschnittsnote nach der Bundesliste, das Ergebnis des Medizinertests (TMS)Externer Link und eine mögliche Berufsausbildung1. Diese Kriterien fließen zu verschiedenen Anteilen in die Unterquoten ein.

Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach der Bundesliste, eine mögliche Berufsausbildung1 und das Ergebnis des Studieneignungstests (PhaST)Externer Link sind relevant. 

1 Welche Berufsausbildungen, Dienste, ehrenamtlichen Tätigkeiten und Preise anerkannt werden, erfahren Sie hier.

Wo bewerbe ich mich für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge?

Die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt über hochschulstart.deExterner Link. Dies ist eine Service-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung, die sich um die Koordinierung und zentrale Vergabe kümmert. Es ist eine gleichzeitige Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie möglich. 

Weiterführende Links:

Bewerbungs- und Vergabeverfahren
Hinweise zum BewerbungsverfahrenExterner Link
Hinweise zum RegistrierungsverfahrenExterner Link
Thüringer Verordnung über die StudienplatzvergabeExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Anerkennung von schulnotenunabhängigen Leistungen
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Pharmazie-StudieneignungstestsExterner Link (PhaST)

Detailergebnisse des Zentralen Verfahren von hochschulstart.de (Wintersemester 2023/24)
Medizin Externer Link
ZahnmedizinExterner Link
PharmazieExterner Link

Übrigens: Mit dem »Mediranger« können vergangene Auswahlgrenzen bzw. -punktzahlen der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin nachvollzogen werden.

»Mediranger«Externer Link

Vergabe von Studienplätzen für Medizin (Staatsexamen)​ zum Wintersemester 

Vergabeverfahren Medizin

Grafik: Sophie Bartholome

Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2023/24:

Hauptquote Unterquote Zulassungsgrenzen
Abiturbestenquote
(Anteil 30 %)
  827 Punkte (= 1,0)
Wert für Thüringer Abitur
Eignungsquote
(Anteil 10 %)
  61 Punkte
Auswahlverfahren
der Hochschule
(Anteil 60 %)
I: 60 % 59,6 Punkte
II: 30 % 61,6 Punkte
III: 10 % 79 Punkte

Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen

Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten

Vergabe von Studienplätzen für Zahnmedizin (Staatsexamen)​ zum Wintersemester 

Vergabeverfahren Zahnmedizin

Grafik: Sophie Bartholome

Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2023/24:

Hauptquote Unterquote Zulassungsgrenzen
Abiturbestenquote
(Anteil 30 %)
  814 Punkte (= 1,1)
Wert für Thüringer Abitur
Eignungsquote
(Anteil 10 %)
  57,5 Punkte
Auswahlverfahren
der Hochschule
(Anteil 60 %)
I: 60 % 56,4 Punkte
II: 30 % 55,7 Punkte
III: 10 % 76,7 Punkte

Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen

Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten

Vergabe von Studienplätzen für Pharmazie (Staatsexamen)​ zum Wintersemester 

Vergabeverfahren Pharmazie

Grafik: Sophie Bartholome

Hinweis: Das Ergebnis des Pharmazie-StudieneignungstestsExterner Link (PhaST) wird ab dem WS 2024/25 in der Eignungsquote sowie im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) im Studiengang Pharmazie an der Universität Jena berücksichtigt.

Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2023/24:

Hauptquote Zulassungsgrenzen
Abiturbestenquote
(Anteil 30 %)
737 Punkte (= 1,5)
Wert für Thüringer Abitur
Eignungsquote
(Anteil 10 %)
40,7 Punkte
Auswahlverfahren
der Hochschule
(Anteil 60 %)
39,6 Punkte

Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen

Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten

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