Schnellauswahl: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?
Welche Kriterien zählen für die Studienplatzvergabe in den jeweiligen Quoten?
Wo bewerbe ich mich für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge?
Medizin: Vergabeverfahren für das Wintersemester
Zahnmedizin: Vergabeverfahren für das Wintersemester
Pharmazie: Vergabeverfahren für das Wintersemester
Informationen für internationale Studieninteressierte
Hochschulinterne Zulassungsbeschränkungen
Die Vergaberegeln haben sich geändert. Der Einfluss schulnotenunabhängiger Eignungskriterien hat sich dabei deutlich erhöht, der Einfluss von Wartezeit ist weggefallen. Welche Kriterien zählen, erfahren Sie hier.
Zudem sollen voraussichtlich ab dem Wintersemester 2025/26 Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin teilweise über die Landarztquote (Vorabquote) vergeben werden. Hierbei verpflichten sich die Studienwilligen künftig für mindestens zehn Jahre, nach dem Studium als Haus- oder Zahnarzt in ländlichen Regionen zu praktizieren. Mehr Informationen zum aktuellen Stand gibt es hierExterner Link.
Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?
Die an der Universität Jena zur Verfügung stehenden Studienplätze werden mit Ausnahme der Plätze aus der Quote für ausländische Studienbewerber und der Quote für beruflich Qualifizierte (Probestudium) vollständig über HochschulstartExterner Link vergeben. Dies beinhaltet auch die Studienplatzvergabe im Rahmen des Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Vor dem hier erklärten Verfahren wird eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z. B. Zweitstudienbewerber/-innen (3%), Härtefälle (2%) etc.) vergeben.
Die restlichen Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (1. Fachsemester) werden wie folgt vergeben:
- 30 % der Plätze nach der Durchschnittsnote (Abiturbestenquote)
- 10 % der Plätze nach der Eignungsquote
- 60 % der Plätze nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens
Alle Bewerber/-innen nehmen automatisch an allen drei Quoten teil.
Details zum QuotenmodellExterner Link
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Friedrich-Schiller-Universität über das Auswahlverfahren und bei HochschulstartExterner Link.
Welche Kriterien zählen für die Studienplatzvergabe in den jeweiligen Quoten?
Quoten | Medizin / Zahnmedizin | Pharmazie |
Abiturbestenquote |
In dieser Quote wird zuerst eine Liste der Bewerber und Bewerberinnen erstellt, die im selben Bundesland ihr Abitur gemacht haben (Landesliste). Anschließend werden alle Landeslisten in eine gemeinsame Bundesliste überführt. Diese stützt sich auf relevante Bevölkerungsanteile und Abiturientenzahlen. (Kriterium: Durchschnittsnote) |
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Eignungsquote |
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Auswahlverfahren der Hochschule |
Diese Hauptquote wird in drei Unterquoten unterteilt. Zu den Kriterien zählen die Durchschnittsnote nach der Bundesliste, das Ergebnis des Medizinertests (TMS)Externer Link und eine mögliche Berufsausbildung1. Diese Kriterien fließen zu verschiedenen Anteilen in die Unterquoten ein. |
Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach der Bundesliste, eine mögliche Berufsausbildung1 und das Ergebnis des Studieneignungstests (PhaST)Externer Link sind relevant. |
1 Welche Berufsausbildungen, Dienste, ehrenamtlichen Tätigkeiten und Preise anerkannt werden, erfahren Sie hier.
Wo bewerbe ich mich für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge?
Die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt über hochschulstart.deExterner Link. Dies ist eine Service-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung, die sich um die Koordinierung und zentrale Vergabe kümmert. Es ist eine gleichzeitige Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie möglich.
Weiterführende Links:
Bewerbungs- und Vergabeverfahren
Hinweise zum BewerbungsverfahrenExterner Link
Hinweise zum RegistrierungsverfahrenExterner Link
Thüringer Verordnung über die StudienplatzvergabeExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Anerkennung von schulnotenunabhängigen Leistungen
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Pharmazie-StudieneignungstestsExterner Link (PhaST)
Detailergebnisse des Zentralen Verfahren von hochschulstart.de (Wintersemester 2023/24)
Medizin Externer Link
ZahnmedizinExterner Link
PharmazieExterner Link
Übrigens: Mit dem »Mediranger« können vergangene Auswahlgrenzen bzw. -punktzahlen der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin nachvollzogen werden.
Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2023/24:
Hauptquote | Unterquote | Zulassungsgrenzen |
Abiturbestenquote (Anteil 30 %) |
827 Punkte (= 1,0) Wert für Thüringer Abitur |
|
Eignungsquote (Anteil 10 %) |
61 Punkte | |
Auswahlverfahren der Hochschule (Anteil 60 %) |
I: 60 % | 59,6 Punkte |
II: 30 % | 61,6 Punkte | |
III: 10 % | 79 Punkte |
Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten
Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2023/24:
Hauptquote | Unterquote | Zulassungsgrenzen |
Abiturbestenquote (Anteil 30 %) |
814 Punkte (= 1,1) Wert für Thüringer Abitur |
|
Eignungsquote (Anteil 10 %) |
57,5 Punkte | |
Auswahlverfahren der Hochschule (Anteil 60 %) |
I: 60 % | 56,4 Punkte |
II: 30 % | 55,7 Punkte | |
III: 10 % | 76,7 Punkte |
Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten
Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2023/24:
Hauptquote | Zulassungsgrenzen |
Abiturbestenquote (Anteil 30 %) |
737 Punkte (= 1,5) Wert für Thüringer Abitur |
Eignungsquote (Anteil 10 %) |
40,7 Punkte |
Auswahlverfahren der Hochschule (Anteil 60 %) |
39,6 Punkte |
Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufstätigkeiten
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena