Eingangsportal am Fürstengraben zum Hauptgebäude der Universität Jena

Hochschulwechsel

Mit Leistungen im Gepäck zu neuen Ufern
Eingangsportal am Fürstengraben zum Hauptgebäude der Universität Jena
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Zum/-r Freund/-in nach Bonn wechseln? In Jena mehr über Optik lernen? Alles möglich. Hochschulwechsel gehen in beide Richtungen, von anderswo nach Jena und von Jena zu einer anderen Hochschule. Oftmals können Leistungen mitgenommen werden, wenn am neuen Ort das Studium im bisherigen Fach weitergeht. Damit alles glatt läuft, müssen Sie einige Unterlagen vorlegen und ein paar Dinge beachten. Worauf Sie genau achten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Information

Lassen Sie sich immer beraten, was genau Sie benötigen und was in Sachen Anerkennung von Leistungen zu erwarten ist, um Überraschungen zu vermeiden. Hier sind oft die jeweiligen Prüfungsämter eine gute Adresse. Aber auch die Fachstudienberatung oder die Zentrale Studienberatung können Ihnen bei Fragen weiterhelfen. Ihre Ansprechpartner/-in an der Uni Jena finden Sie hier.

Der Hochschulwechsel von anderswo nach Jena

  • Informationen besorgen

    Informieren Sie sich, ob eine Bewerbung und Zulassung für den gewünschten Studiengang und das für Sie zutreffende Fachsemester für das bevorstehende Semester möglich ist. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig erkundigen, damit Sie die Fristen bei zulassungsbeschränkten Fächern nicht verpassen. Die jeweilige Bewerbungsfrist bzw. das Einschreibedatum finden Sie für Ihr Wunschfach hier. An der selben Stelle können Sie sich auch über Inhalte Ihres Faches informieren und finden Ansprechpartner/-innen für Ihre Fragen.

  • Anerkennung bisheriger Leistungen

    Das Prüfungsamt Ihres Faches in Jena ist die richtige Stelle, wenn es um Anerkennung von schon erbrachten Punkten und anderen Leistungen geht. Welches Prüfungsamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier. Das Prüfungsamt nimmt dann auch die Einstufung in ein höheres Fachsemester vor.

  • Anforderungen

    Achten Sie auf die jeweiligen Fremdsprachenanforderungen (z. B. Latein und moderne Fremdsprachen). Hier kann es Unterschiede zu der Universität geben, an der Sie bisher studieren. Dasselbe gilt für Praktika und andere studienbegleitende oder für die Zulassung relevante Aktivitäten. Die jeweiligen Anforderungen und Informationen zum Studienverlauf an der Uni Jena finden in der Übersicht zum Studienangebot. Sie könnten auch mal einen Blick in die jeweilige Ordnung für Ihren Studiengang werfen oder sich den Musterstudienplan anschauen.

  • Schritte zur Einschreibung

    Wenn Sie sich an der Universität Jena einschreiben wollen, müssen Sie sich an Ihrer bisherigen Universität exmatrikulieren (i.d.R. zum Ende des laufenden Semesters). Das tun Sie im dortigen Studierendensekretariat bzw. an der Stelle, an der Sie sich eingeschrieben haben. Sie bekommen eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgehändigt, die Sie hier zur Immatrikulation vorlegen.

  • Sonderfall: Studienplatztausch

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen neben den formalen Zulassungsverfahren auch die Möglichkeit eines Studienplatztausches in höheren Fachsemestern, um zum gewünschten Studienplatz am gewünschten Studienort zu gelangen.

    Auch wenn für einen Studienplatztausch kein Rechtsanspruch besteht, finden sich die diesbezüglichen Regelungen der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena in § 15d der FSU-Immatrikulationsordnung [i.d.F. vom 08. Dezember 2021 - Verkündungsblatt der FSU Jena Nr. 11/2021 S. 317].

    Ein Tausch ist nach der Immatrikulationsordnung seitens der FSU Jena grundsätzlich dann genehmigungsfähig, wenn er neutral abläuft.

    „Neutral“ meint hier, dass

    • es sich um den gleichen Studiengang handeln muss (weshalb Tauschanträge regelmäßig nur für Studiengänge mit bundesweit gleicher Prüfungsordnung – hier also für Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin aufgrund deren jeweiligen Approbationsordnung – in Frage kommen),
    • die Tauschpartner jeweils endgültig für das gesamte Studium zugelassen und Inhaber eines sog. Vollstudienplatzes sein müssen (Teilstudienplätze sind nicht tauschfähig),
    • sich die Tauschpartner (gemäß Aufdruck in aktueller und für das Antrags-Tauschsemester gültiger Studienbescheinigung) im gleichen Fachsemester befinden müssen,
    • die Tauschpartner einen vergleichbaren Leistungsstand nachweisen müssen (im vorklinischen Bereich der Medizin/Zahnmedizin ist hierfür ein gesondertes Leistungsnachweisformular auszufüllen und von den jeweiligen Studiendekanaten der betreffenden Medizinischen Fakultäten zu bestätigen, sofern nicht bspw. mittels Physikumszeugnis der gleiche Leistungsstand nachgewiesen wird).

    Bei einem „Ringtausch“ werden seitens der FSU Jena insgesamt maximal 3 Tauschpartner akzeptiert. Die o.g. Tauschbedingungen müssen hierbei zwischen der Person, die an die FSU wechseln will und der Person, die die FSU verlassen will erfüllt werden.

    Mit Blick auf die Einbindung der 1. Fachsemester zulassungsbeschränkter Studiengänge in das sog. Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.deExterner Link) und der vergaberechtlich dort für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin eingerichteten Bewerbungsmöglichkeit jeweils für sämtliche anbietende Hochschulorte ist ein Tausch zum 1. Fachsemester inzwischen ausgeschlossen. Die FSU Jena genehmigt daher keine Tauschanträge zum 1. Fachsemester!

    Ein Studienplatztausch kann darüber hinaus erst dann vollzogen werden, wenn alle beteiligten Hochschulen dem Tausch zugestimmt haben. Die FSU Jena erteilt nur ihre Zustimmung (oder Ablehnung) und vollzieht bei Zustimmung den Tausch; sie ist im Übrigen am Tausch aber nicht beteiligt und vermittelt diesen auch nicht.

    Die FSU Jena erteilt keine Zustimmung, wenn der Studienplatztausch gegen das Versprechen eines Entgeltes oder eines sonstigen (vermögensrechtlichen) Vorteils vereinbart wird.

    Antragsformulare und Formulare für den Nachweis des vergleichbaren Leistungsstandes finden sich im Downloadbereich.

    Der Tausch ist rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen zu beantragen.

    Rechtzeitig heißt hier, dass der Tausch so zu beantragen ist, dass im Falle einer Genehmigung die sich für die Tauschpartner anschließenden Folgeschritte (wechselseitige Exmatrikulation und nachfolgend die Immatrikulation) zeitlich so abgeschlossen werden können, dass ein ordnungsgemäßer Start des Semesters möglich ist. D.h. spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters soll die Immatrikulation abgeschlossen sein.

    Ein Tauschantrag kann nur bei vollständiger Unterlagenvorlage geprüft werden.

    Hierzu zählen insbesondere:

    • von den Tauschinteressenten vollständig ausgefüllte und unterschriebene Tauschanträge (jede beteiligte Hochschule benötigt zum Schluss ein Original; wir empfehlen ebenfalls ein Original für die Tauschpartner = 4 Originale bei einem 2er-Tausch; wir empfehlen die zeitgleiche/parallele Nutzung von 2 Formularen der Uni Jena sowie von 2 Formularen der anderen Tauschuniversität),
    • bei Vorklinik Medizin/Zahnmedizin: von den Studiendekanaten der Medizinischen Fakultäten bestätigte Leistungsnachweisübersicht (gemäß Sonderformular im Downloadbereich) bzw. jeweils das Physikumszeugnis,
    • aktuelle und gültige Studienbescheinigung vom beantragten Tauschsemester,
    • Kopie des Zulassungsbescheides 1. Fachsemester des betreffenden Studienganges bzw. des ersten Zulassungsbescheides für diesen Studiengang einer deutschen Hochschule (bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung) [als Nachweis der endgültigen Zulassung bzw. des Vollstudienplatzes],
    • Kopie der für diesen Studiengang erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnis),
    • bei postalischer Einreichung: adressierter und ausreichend frankierter C4-Rückumschlag, mit dem alle bearbeiteten Tauschunterlagen dann an die auf dem Umschlag aufgedruckte Person/Adresse postalisch zurückgesendet werden sollen.

    Im Bedarfsfall nutzen Sie für die postalische Einreichung bitte folgende Adresse:

    Universität Jena
    Dezernat 1 (SSZ)
    Studienplatztausch
    Fürstengraben 1
    07743 Jena

    Ansonsten wird empfohlen, sich frühzeitig, zumindest in Kenntnis, wann die o.g. Voraussetzungen erfüllt sein werden, telefonisch mit dem Leiter des Studierenden-Service-Zentrums Herrn Götz in Verbindung zu setzen um das Antragsverfahren, etwaige Erfolgsaussichten und die Einreichung der Unterlagen (postalisch / persönlich o.ä.) zu besprechen.
    Herr Götz ist für die Beratung zum Studienplatztausch zuständig und erteilt hierzu die entsprechenden Auskünfte. Er ist für die FSU Jena auch die antragsentscheidende Stelle.

    Kontakt: Telefon (0 36 41) 9 411 110 bzw. auch über (0 36 41) 9 411 111 bzw. über den Service-DeskExterner Link.

Der Hochschulwechsel von Jena nach anderswo

  • Informationen besorgen

    Sie sollten sich den Studiengang an Ihrem Wunschort genau ansehen. Aus den dortigen Vorgaben zum Studienverlauf und den Anforderungen zur Zulassung können Sie entnehmen, was genau Sie alles mitbringen müssen. Gegebenenfalls kontaktieren Sie frühzeitig auch die Studienberatung und das Prüfungsamt Ihres zukünftigen Studienortes, um alle wichtigen Informationen zu erhalten.

  • Anerkennung bisheriger Leistungen

    Für den Wechsel benötigen Sie Unterlagen über Ihre bisherigen Leistungen, um diese an der neuen Hochschule vorzulegen. In der Regel können Sie sich diese aus Friedolin selbst ausdrucken. Ob und welche Leistungen anerkannt werden, entscheidet das Prüfungsamt Ihrer neuen Hochschule.

  • Die Exmatrikulation an der Uni Jena

    Die Exmatrikulation nehmen Sie im Studierenden-Service-Zentrum während der Sprechzeit vor, wenn sicher ist, dass Sie sich an der neuen Hochschule einschreiben können. Den Antrag auf Exmatrikulationpdf, 294 kb, mit dem Sie sich bei verschiedenen Stellen in der Universität abmelden müssen, bringen Sie am besten schon ausgefüllt mit. Sie sollten auch Ihre Thoska dabei haben. Wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist, erhalten Sie im Studierenden-Service-Zentrum eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

Studierenden-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 05. Januar 2025 befindet sich die Universität in Betriebsruhe. Unsere Büros sind nicht besetzt und wir sind telefonisch nicht erreichbar. Eingehende Nachrichten/Tickets über den Service-Desk bearbeiten wir ab dem 06. Januar 2025.
Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und für 2025 alles Gute und viel Erfolg!

Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena