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Exmatrikulation

Das formale Studienende
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Information

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Antragstellung und allgemeine Hinweise

Den Vorgang, mit dem ein Studium beginnt – also die Einschreibung an einer Universität – nennt man Immatrikulation. Das Gegenstück dazu ist die Exmatrikulation. Gründe dafür gibt es viele: Das Studium ist beendet, Sie wechseln an eine andere Hochschule, brechen aus anderen Gründen das Studium ab oder pausieren. In all diesen Fällen stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.

Nur bei Registrierung der ordnungsgemäßen Exmatrikulation auf Antrag erhält man eine Exmatrikulationsbescheinigung, die eine Zusammenfassung der Studienzeit an der Universität Jena sowie wesentliche Statusmerkmale enthält. Die Kopie dieser Bescheinigung ist für verschiedene weitere Stellen (so u.a. für die ggf. spätere Einschreibung an einer weiteren Hochschule, für das BAföG-Amt oder die Kindergeldstelle, künftige Arbeitgeber usw.) sehr wichtig.

Was muss ich bei der Exmatrikulation beachten?

Bitte nutzen Sie das Formular Antrag auf Exmatrikulationpdf, 271 kb und füllen dieses vollständig aus und unterschreiben es. Auf dem Formular ist beschrieben, welche Abmeldebestätigung(en) Sie benötigen und wie Sie diese erlangen können. Darüber hinaus ist der Weg angegeben, wie der Antrag mit den Abmeldebestätigung(en) in das Studierenden-Service-Zentrum kommen kann.

Wenn Sie bereits frühzeitig wissen, dass Sie sich zum nächsten Semester exmatrikulieren wollen, dann sollte der Antrag innerhalb der Rückmeldefrist (Wintersemester bis 15. August / Sommersemester bis 15. Februar) im Studierenden-Service-Zentrum vollständig eingegangen sein.

Nach Registrierung der Exmatrikulation erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung der Universität, die Sie im Original bitte immer selbst behalten und nur Kopien oder Ausdrucke weitergeben. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.

Neben der Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie parallel eine Rentenbescheinigung. In nicht allzu ferner Zeit wird die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommen und Sie zum Zwecke der »rentenrechtlichen Kontenklärung« um einen Nachweis Ihrer Studienzeit bitten. Genau hierfür ist diese Bescheinigung gedacht.

Sollten Sie die Exmatrikulation nicht selbst beantragen, sondern »von Amts wegen« exmatrikuliert werden, würden Sie die o.g. Bescheinigungen dennoch nur bei (nachträglicher) Antragstellung und Nachweis der Abmeldebestätigungen erhalten. Beachten Sie hierbei bitte, dass Abmeldebestätigungen nach längerer Zeit zumeist aufwändiger einzuholen sind. Auch vor diesem Hintergrund ist die formelle Beantragung der Exmatrikulation – von Anfang an – der richtige und ausdrücklich empfohlene Weg.

Hinweis

Ihre Notenübersichten aus Friedolin sollten Sie im Vorfeld der Exmatrikulation schon ausgedruckt oder abgespeichert haben. Gleiches gilt für die Studienbescheinigungen und das jeweilige Datenblatt.

Falls Sie E-Mails aus Ihrem Uni-Postfach behalten wollen, sollten Sie diese vor der Exmatrikulation ebenfalls herunterladen. Und: Bücher müssen vorab zurückgeben und etwaige Außenstände bezahlt sein. Ein etwaiges Thoska-Guthaben sollten Sie vorab noch aufbrauchen. Auch hierzu enthält das o.g. Antragsformular einen Hinweis.

Ganz allgemein sollten Sie beachten, dass mit Wirksamwerden der Exmatrikulation bestimmte Rechte nicht mehr bestehen (u.a. Bibliothek, Semesterticket, IT-Accountrechte ...). Wer noch fortsetzende IT-Rechte (bspw. moodle, zoom, digitale Bibliothek, ...) benötigt, sollte sich rechtzeitig vor Beantragung einer Exmatrikulation bzgl. der Fortsetzung des Immatrikulationsstatus bzw. zum passenden Exmatrikulationszeitpunkt beraten lassen.

Studierenden-Service-Zentrum

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