Lehren und forschen

Internationale Gastwissenschaftler/innen

Service und Informationen für internationale Gastwissenschaftler/innen
Lehren und forschen
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Beratungsgespräch

Foto: Christoph Worsch

Haben Sie ein Forschungsstipendium oder finanzieren Sie sich selbst und forschen länger als 4 Wochen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena? Dann möchte Sie der Welcome Point bei der Planung Ihrer Forschungsreise, bei der Ankunft und während des gesamten Aufenthaltes bei allen wichtigen Fragen zum Aufenthalt an unserer Universität unterstützen. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig, damit wir Ihnen unseren gesamten Welcome Service zur Verfügung stellen können! 

Information

Internationale Promovierende kontaktieren bitte die Graduiertenakademie mit ihrem umfangreichen Serviceangebot .

Wenn Sie mit einem Arbeitsvertrag an der Universität Jena angestellt werden, wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat.

Vor der Anreise

  • Kontakt zum Gastinstitut

    Der erste Schritt zu einem Lehr- oder Forschungsaufenthalt an der Universität Jena ist die Kontaktaufnahme zu einer Fachkollegin oder einem Fachkollegen am Gastinstitut. Es ist wichtig, so frühzeitig wie möglich Kontakt mit dem Gastinstitut aufzunehmen, um alle fachlichen und terminlichen Inhalte abzustimmen:

    Themen, die Sie klären sollten, sind:

    • Informationen über Forschungsthemen und aktuelle Forschungsschwerpunkte des Gastinstituts
    • Informationen über das Gastinstitut: Ausstattung, Arbeitsplatz, Labor, Bibliotheksnutzung etc.
    • Abstimmung zu Kooperationsmöglichkeiten
    • Abstimmung zu Finanzierungsmöglichkeiten
    • Betreuungszusage für einen Stipendienantrag (z.B. DAAD)
    • Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge
    • Informationen über erforderliche Dokumente
    • Möglichkeiten der Unterkunft und Wohnungssuche
    • Koordinierung der An- und Abreise

    Sollten Sie noch keine Adresse potentieller Gastinstitute oder von Hochschullehrenden der Universität haben, finden Sie die notwendigen Informationen auf den Webseiten der Fakultäten.

  • Registrierung


    Wenn Sie ein Stipendium haben oder selbstfinanziert sind und länger als 4 Wochen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sein werden, registrieren Sie sich bitte hier, damit wir Ihnen unseren gesamten Service zur Verfügung stellen können.
    Bei der Registrierung füllen Sie ein Formular mit Ihren Daten aus. Diese Angaben können Sie jederzeit speichern und die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen, sollten noch Informationen oder Dokumente fehlen. Nach erfolgreicher Anmeldung wird ein PDF-Dokument generiert (Bitte gehen Sie hierfür wieder zum Anfang des Formulars), welches für uns im Portal hinterlegt wird. Erst dann ist Ihre Anmeldung als GastwissenschaftlerIn abgeschlossen und Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungsemail.

    RegistrierungExterner Link

  • Visum und Einreise

    Informationen zum Visum - EU / EWR / Schweiz:

    Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz sowie deren Familienangehörige benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen (länger als 3 Monate), müssen Sie sich in der Regel nur noch beim Bürgerservice der Stadt Jena melden.

    Eine Ausnahme betrifft Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern, die selbst weder Unions-, EWR-Bürger oder Schweizer sind: sie bedürfen für die Einreise nach Deutschland eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine so genannte Aufenthaltskarte.

    Informationen zum Visum - Drittstaatenangehörige:

    Im Allgemeinen gilt, dass Staatsangehörige eines sogenannten Drittstaates, das heißt weder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, ein Visum für die Einreise, bei längerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Das Visum bekommt man in der Regel bei den deutschen Auslandsvertretungen. Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).
    Für Drittstaatangehörige, die mit Visum einreisen müssen, gilt, dass ein Aufenthalt über die Geltungsdauer des Visums hinaus genehmigt werden muss. Dazu bedarf es eines Aufenthaltstitels. Dies gilt auch für Ausländer, die für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt ohne Visum einreisen durften. Je nach Herkunftsland variieren die dazu erforderlichen Verfahren.
    Wer für einen längeren Aufenthalt einreisen will, muss sich nach der Einreise bei der lokalen Ausländerbehörde registrieren. Anschließend wird das Visum, das nur der Einreise dient, durch die Aufenthaltserlaubnis ersetzt.

    Alle wichtigen Informationen zu Visum und Einreise finden Sie auch hier:

    EuraxessExterner Link

    Visabestimmungen des Auswärtigen AmtesExterner Link

    Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)Externer Link

    Germany VisaExterner Link

    Hinweis:
    Reisen Sie bitte nicht mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein, da dieser Visumsstatus kaum zu ändern ist und meist eine erneute Ausreise erforderlich ist.                                        

  • Wichtige Dokumente

    Für Ihren Forschungsaufenthalt an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sollten folgende Dokumente mitbringen:

    • Gültiger Reisepass oder Ausweisdokument, welches über die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig ist
    • Passfotos und Ausweise und Dokumente (ggf. biometrische Passfotos)
    • Bestätigung über die Finanzierung (Stipendium etc.)
    • Kreditkarte und/oder EC-Karte
    • ggf. Impfpass sowie Dokumente zu Medikamenten und Krankheiten (Deutsch/Englisch)

    Falls Sie mit der ganzen Familie kommen:

    • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Die Dokumente benötigen je nach Ausstellungsland eine Legalisation oder eine Apostille).
    • Kopien und beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunden der Kinder

    Beglaubigte Übersetzungen:

    Sollten Sie beglaubigte Übersetzungen benötigen, haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe den Suchmaschinen auf den Seiten des Bundesverbands der Dolmetscher und ÜbersetzerExterner Link und der Webseite Justiz-DolmetscherExterner Link geeignete ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen in Thüringen und überregional zu finden.

  • Wohnungssuche

    Jena ist eine attraktive Stadt und deshalb ist das Angebot an Wohnraum knapp. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Sie deshalb so frühzeitig wie möglich Kontakt mit uns aufnehmen.

    Es gibt drei Gästehäuser, die Gastwissenschaftler/-innen zur Verfügung stehen. Sie können dort maximal zwei Jahre wohnen. Ausführliche Informationen zu den Gästehäusern (verfügbare Wohnungen, Ausstattung, Preise etc.) finden Sie auf der Gästehaus-Webseite. Dort können Sie auch das Reservierungsformular herunterladen. Dieses schicken Sie bitte ausgefüllt so früh wie möglich an uns oder direkt an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse der Gästehausverwaltung. 

    Alternativ ist auch eine Suche auf dem freien Wohnungsmarkt in Jena möglich (Immobilienportale, WG-Zimmer). Jedoch ist hierbei zu bedenken, dass die dort angebotenen Wohnungen und Zimmer meist unmöbliert sind.

    Eine aktuelle Liste mit möblierten Ferienwohnungen und Apartments finden bekommen Sie auf Anfrage (gawi@uni-jena.de).

  • Familie

    Kindergarten/KITA

    Sollten Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Kindern (unter 6 Jahren) nach Jena kommen, bietet sich gegebenenfalls eine Kinderbetreuung an. In Jena gibt es 66 Kindertagesstätten (Kita).
    Wenn Sie ihr Kind in einer Kita anmelden möchten, so müssen Sie sich zuerst online im Kita-PortalExterner Link registrieren. Danach können Sie sich für bis zu 5 Kitas Ihrer Wahl anmelden. Sie erhalten dann von den Kitas eine Rückmeldung, ob sie einen Platz erhalten haben oder nicht. Bitte vermerken Sie, dass Sie nach Jena umziehen werden.
    Wie die Eingwöhnung im Kindergarten (Kita) verläuft, erfahren Sie hierExterner Link.

    Wenn Sie nur ab und zu eine Betreuung für Ihre Kinder (max. 10 Stunden pro Woche, max. 2-4 Stunden pro Tag) benötigen, bietet sich die flexible Kinderbetreuung Externer Linkauf dem Uni-Campus Jena an.

    Schule

    In Thüringen gibt es eine gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren. Mit 6 oder 7 Jahren kommen Kinder in die Schule (Grundschule). Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, bzw. Ihren Kindern nach Jena kommen, und einen Aufenthalt länger als 3 Monate haben, so müssten Sie für einen Schulplatz anmelden. Weiterführende Informationen und Ansprechpartner finden Sie hierExterner Link.
    In den Grundschulen gibt es eine Ganztagsbetreuung (Hort) oder ein Ganztageskonzept. In Jena gibt es verschiedene weiterführende Schulen.

    Sie können auch gerne das Familienbüro der FSU um Hilfe bei der Suche nach einem Kita- oder Schulplatz bitten.

  • Finanzierung

    Gastwissenschaftler/innen können ihren Aufenthalt durch ein Stipendium aus dem Heimatland, aus Deutschland oder aus eigenen Mitteln finanzieren.
    Für ein Stipendium muss man sich in der Regel einige Monate bis 1 Jahr vorher bewerben. Bitte lesen Sie die Kriterien für eine Bewerbung genau durch.

    Stipendienprogramme:

    German Academic Exchange Service (DAAD)Externer Link

    Alexander von Humboldt Foundation (AvH)Externer Link 

    German Research Foundation (DFG)Externer Link

    Erasmus+ en

    Stipendiendatenbanken:

    Drittmittelförderung International

    DAADExterner Link

    EuraxessExterner Link

    ELFI

    Servicezentrum Forschung und Transfer

    Research in GermanyExterner Link

Nach der Ankunft

  • Tutor-Service

    Bei Ihrer Ankunft in Jena muss viel organisiert werden. Wir möchten Sie hierbei gerne unterstützen. Unsere Tutoren helfen Ihnen u.a. bei der Anmeldung im Bürgerbüro, bei der Suche nach einer Krankenversicherung, bei der Eröffnung eines Bankkontos, aber auch bei der Suche nach passenden Sprachkursen.

    Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns unter welcome@uni-jena.de

  • Anmeldung Bürgerbüro

    Sie bleiben länger als 3 Monate in Jena? Dann melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen persönlich im Bürgerservice an. Vorher vereinbaren Sie online einen TerminExterner Link. Auch wenn Sie in Jena oder Deutschland umziehen und wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie dies dem Bürgerservice mitteilen. Hier erhalten Sie dann eine Meldebescheinigung.
    Zur Anmeldung im Bürgerservice benötigen Sie:

    • Pass/ Reisepass
    • Visum
    • Vermieter/innenbescheinigung
  • Anmeldung Ausländerbehörde

    Sind Sie Nicht EU - Bürger und beabsichtigen länger als 3 Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine AufenthaltserlaubnisExterner Link beantragen.

    Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie hierExterner Link

    Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Krankenversicherung

    Bitte beachten Sie, dass Sie als Stipendiat/in oder Gastwissenschaftler/in grundsätzlich nicht über die Universität versichert sind. Sie sind verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen, da in Deutschland alle Personen krankenversichert sein müssen. Wir empfehlen darüber hinaus eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

    Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Krankenversicherung im Heimatland anfallende Arzt- und Krankenhauskosten in Deutschland trägt. Eventuell ist der Abschluss einer Zusatzversicherung notwendig. Für Wissenschaftler aus EU-Ländern ist eine Befreiung der Versicherungspflicht in Deutschland möglich.

    Es gibt zwei Arten von Krankenversicherungen:

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend festgelegt, Ehepartner und Kinder könnten beitragsfrei mitversichert werden (Familienversicherung). Die gesetzliche Krankenkasse bietet:

    • ärztliche Versorgung
    • zahnärztliche Versorgung
    • Notfallbehandlungen
    • Medikamente, Heilmittel
    • Brillengläser (mit Zuzahlung)
    • Krankenhausaufenthalte (mit Zuzahlung)
    • Krankengeld nach 6 Wochen Lohnfortzahlung

    Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen, Wahltarifen und Zuzahlungen - es lohnt sich daher, die Krankenkassen zu vergleichen. Die Versicherung erfolgt in einer Krankenkasse Ihrer Wahl. Nach Anmeldung bei der Krankenkasse erhalten Sie eine Chipkarte, die Sie  bei allen notwendigen Arztbesuchen benötigen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen Arzt und Krankenasse.

    Private Krankenversicherung

    Als Gastwissenschaftler/in und Stipendiat/in können Sie sich grundsätzlich nur privat krankenversichern. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach einem gesetzlichen Beitragssatz, sondern nach verschiedenen Kriterien, wie Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsprofil. Auch je umfangreicher die gewünschten Leistungen sind, desto höher ist der Beitrag. Privatpatienten erhalten vom Arzt oder Krankenhaus persönliche Rechnungen, die Sie selbst begleichen müssen, das Geld wird Ihnen dann von der Versicherung zurückerstattet.

    Informieren Sie sich bereits in Ihrem Heimatland über private Krankenversicherungen und vergleichen Sie Preise und Leistungen genau. Lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Behandlung und insbesondere vor Aufenthalten im Krankenhaus von der Krankenversicherung beraten, welche Kosten erstattet werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass bestimmte Leistungen von privaten Krankenversicherungen für einen Aufenthalt in Deutschland nicht übernommen werden bzw. Sie die Kosten in bestimmten Fällen selbst tragen müssen, z.B. 

    • Vorerkrankungen, die bereits im Heimatland bestehen
    • Schwangerschaftsvorsorge und Entbindungen, sofern die Schwangerschaft bereits vor der Einreise bestand
    • Zahnersatz, einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
    • Hilfsmittel, Brillen oder Kontaktlinsen
    • Physiotherapie
    • Psychiatrische Behandlungen
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Kuren

    HINWEIS: Wenn Sie für ein Jahr oder länger an die FSU kommen, wenden Sie sich bitte für den Abschluss einer Krankenversicherung an den Welcome Point.

     

  • Unfall- und private Haftpflichtversicherung

    Private Haftpflichtversicherung

    Für Schäden an fremdem Eigentum muss in Deutschland der Verursacher aufkommen. Um dies Vorzubeugen, kann man eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die die anfallenden Kosten übernimmt.
    Welche Schäden in welchem Umfang die Versicherung einschließt variiert zwischen den Anbietern. Es wird daher empfohlen verschiedene Angebote gründlich zu vergleichen.

    Unfallversicherung

    Mit dem Status Gastwissenschaftler/in sind sie während ihrer Arbeitszeit an der Universität unfallversichert. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit. Für die daraus entstehenden Folgen bietet eine Unfallversicherung finanzielle Absicherung.Eine private Unfallversicherung in Deutschland zahlt einen Ausgleich, wenn durch einen Unfall (äußere, nicht verschuldete Einwirkung) Schäden am Körper entstehen oder auch bei Unfällen mit Todesfolge. Welche Leistungen bei welchen Unfallarten erbracht werden variiert zwischen Anbietern erheblich. Es wird daher empfohlen sich mit den verschiedenen Angeboten gut auseinander zu setzen.

    HINWEIS: Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über Angebote, Leistungen und Preise der Versicherungen, da es große Unterschiede geben kann. Sollte Sie ihre Familie begleiten, kann auch diese meist in die Versicherungen mit aufgenommen werden.

    Weitere Informationen zu allen Versicherungen finden Sie hierExterner Link

  • Bankkonto

    Für bargeldlose Zahlungen und Überweisungen benötigen Sie ein Girokonto, das Sie bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl eröffnen können. Auf das Girokonto wird Ihnen Ihr Stipendium oder das Gehalt überwiesen, und Sie erhalten eine Girokarte. Lassen Sie sich vorab ausführlich beraten und vergleichen Sie die Konditionen, Gebühren und Serviceleistungen. Fragen Sie vor Ihrem Aufenthalt bei Ihrer Heimatbank nach, ob Kooperationen mit einer deutschen Bank bestehen. Dies kann auf Dauer Gebühren für Auslandsüberweisungen sparen. Sind Sie weniger als 3 Monate in Deutschland, ist eine Kontoeröffnung nicht erforderlich. Für die Eröffnung eines Girokontos benötigen Sie:

    • Ihren Pass/ Reisepass
    • Meldebescheinigung des Bürgerservice
    • Aufenthaltserlaubnis

    Sie können eine Bank oder Sparkasse frei wählen. Hier finden Sie eine kurze Auswahl an Banken in Jena:

    • Commerzbank, Fischergasse 10 
    • Deutsche Bank, Leutragraben 1
    • HypoVereinsbank, Schillerstr. 4
    • Sparkasse Jena, Ludwig-Weimar-Gasse 5
    • Volksbank Saaletal eG, Johannisplatz 7
  • Stipendium

    Wenn Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Jena im Rahmen eines Stipendiums finanzieren, sind Sie in der Regel von der Steuer und Sozialversicherungspflicht in Deutschland (mit Ausnahme der Krankenversicherung) befreit. Es empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Stipendiengeber. Ein Stipendium ist unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland steuerfrei, wenn es nach § 3 Nr. 44 EStG:

    • aus öffentlichen Mitteln vergeben wird
    • zur Förderung der Forschung, der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung vergeben wird
    • nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe und zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten erforderlich ist
    • keine Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit erbracht wird

    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland steuerpflichtig ist.

    Auszahlung des Stipendiums

    Forschungskurzstipendien des DAAD und der AvH werden in der Regel an die Universität Jena überwiesen. Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten ist die Eröffnung eines Bankkontos nicht erforderlich. Sie erhalten dann nach Anmeldung im Finanzdezernat der FSU (Jentower, 17. Etage) persönlich einen Barscheck (Pass oder Ausweis mitnehmen!), den Sie bei der Commerzbank einlösen.

    Nach Einrichtung eines Kontos teilen Sie bitte Ihre Bankdaten dem Stipendiengeber mit, damit die nachfolgenden monatlichen Förderraten rechtzeitig auf Ihr Konto überwiesen werden können.

    Regierungsstipendien und Stipendien aus dem Heimatland werden direkt dem Stipendiaten überwiesen.

  • thoska-Karte/URZ-Login

    Die thoska-Karte (Thüringer Hochschul- und Studentenwerkskarte) ist eine Chipkarte für Verwaltungs- und Zahlungsabläufe. Sie hat folgende Funktionen:

    • Identitätskarte für Angehörige der Universität Jena
    • Nutzungsausweis für die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThuLB)
    • Geldaufladen über Automaten für bargeldloses Bezahlen in Mensa, Cafeteria, Bibliothek
    • Kopierkarte in Instituten und Bibliotheken
    • Essen zum Mitarbeiterpreis
    • eventuelle Zutritts- oder Zufahrtsberechtigung
    • freier Eintritt in den Botanischen Garten

    Für Gastwissenschaftler/innen, die mindestens einen Monat an die Universität Jena kommen, übernimmt der Welcome Point die Beantragung der thoska. Wir schicken Ihnen dann eine Nachricht, wann die thoska für Sie zur Verfügung steht.

    Login für das Universitätsrechenzentrum (URZ)

    Nach Ihrer Registrierung beantragen wir für Sie auch das URZ-Login. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Code zur Freischaltung. Damit erhalten Sie eine personalisierte E-Mail-Adresse und können mit Ihrem Login die zentralen IT-Dienste und Computer der Universität Jena nutzen.

  • Sprachkurse

    Sprache baut Brücken. Auch wenn in der Forschung oft nur in Englisch kommuniziert wird, empfehlen wir Ihnen sehr, Deutsch zu lernen. Das macht den Alltag leichter und Sie können schneller Kontakte knüpfen. Wir unterstützen Sie gern bei der Wahl eines geeigneten Kurses. An der Universität Jena bietet das Sprachenzentrum Kurse in verschiedenen Sprachen an, u.a. auch verschiedene Deutschkurse.

    Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Angebote in der Stadt:

    Sprachtreff Deutsch des IntRoExterner Link

    Volkshochschule JenaExterner Link

    KindersprachbrückeExterner Link

    Institut für Bildung und IntegrationExterner Link

    Institut für Interkulturelle Kommunikation e.V.Externer Link

    Beutenberg Campus e.V.Externer Link

    Kostenlose Online-Kurse Deutsch: Deutsche WelleExterner Link

  • Dual Career Service

    Der Welcome Point möchte alle internationalen GastwissenschaftlerInnen und deren mitgereiste EhepartnerInnen während der neuen Lebens- und Arbeitsphase in Jena und an der Friedrich-Schiller-Universität unterstützen.    
    Das Welcome Point bietet Informationen, Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen:

    • Kinderbetreuung (KITA) und Schulen
    • Leben und Wohnen in Jena (Freizeitangebote, Wohnungssuche)
    • Bewerbungen (Lebenslauf, Bewerbungsanschreiben)

    Der Welcome Point bietet keine Garantie für ein Beschäftigungsverhältnis, möchte Sie aber bei Ihrer Suche unterstützen und Ihnen beratend zur Seite stehen.

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage (gawi@uni-jena.de)!

Vor der Abreise

  • Formalitäten vor der Abreise

    Auch vor Ihrer Abreise gilt es, einige Formalitäten zu erledigen. Am besten Sie beginnen damit einige Wochen vorher, da Kündigungsfristen z.B. für Verträge  in Deutschland meist 3 Monate betragen.

    Abmeldungen

    • Bitte melden Sie sich vor Ihrer Abreise in der ThULBExterner Link ab. Dazu gehen Sie ins Bibliothekshauptgebäude und lassen sich dort auf einem Formular (Abmeldung thoska als Benutzerausweis in der ThULB"), welches in Ihrer Willkommensmappe war, bestätigen, dass Sie keine weiteren Bücher ausgeliehen haben. Bitte geben Sie dieses Formular zusammen mit Ihrer thoska im Welcome Point ab.
    • Eine Abmeldung bei der Stadt Jena ist nur erforderlich, wenn man Deutschland verlässt. Falls Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie durch die Anmeldung am neuen Wohnort in Jena abgemeldet. Wenn Sie Deutschland verlassen, können Sie die Abmeldung per E-Mail vornehmen. Bitte schicken Sie dafür das Abmeldeformular Externer Linkund den Scan eines Identifikationsdokumentes (Reisepass, Personalausweis) an die folgende E-Mail-Adresse: bs-antrag@jena.de. Wenn Sie in einem Gästehaus der Universität wohnen, übernimmt das Gästehausmanagement die Abmeldung für Sie.

    Verträge kündigen

    Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Verträge (z.B. Handyvertrag, Zeitungsabonnement, Fitnesscenter, etc.) abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, diese rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu kündigen. Denken Sie ebenfalls daran, das Kündigungsschreiben zu unterschreiben und eine Kopie zu behalten.

    Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, kündigen Sie, falls nötig: Strom, Wasser, Gas, Telefon, Rundfunkgebühren, Internet. Wenn Sie im Gästehaus oder in einem möblierten Apartment wohnen, wird einiges davon automatisch mit der Kündigung beendet werden. Fragen Sie sicherheitshalber nach!

    Sollten Ihre Kinder in Schule oder Kita sein, melden Sie sie auch dort ab.

    Kündigen Sie ggf. ebenfalls Ihr Bankkonto.

    Geben Sie bitte Ihre thoska-Karte im Welcome Point zurück. Bei diesem Besuch würden wir uns auch über Ihr Feedback freuen.

  • Career-Service

    Hat es Ihnen in Jena gefallen und Sie möchten gerne in Jena oder Thüringen bleiben?

    Wir beraten Sie gerne Sie zu Jobmöglichkeiten in Jena und Thüringen.

    Kommen Sie im Welcome Point vorbei oder kontaktieren Sie uns unter welcome@uni-jena.de.

  • Informationen zu weiteren Aufenthalten an der FSU

    Planen Sie weitere Forschungsaufenthalte an der Universität Jena? Haben Sie Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten? Wir beraten Sie gerne!

    Informationen zu Qualifizierungsangeboten an der Universität Jena finden Sie bei unserer Graduiertenakademie.

  • JenAlumni

    Wir möchten mit Ihnen in Kontakt bleiben! Deshalb fragen wir Sie schon bei der Registrierung, ob wir Ihren auch in Zukunft Neuigkeiten von der Universität Jena senden dürfen. Wir arbeiten daran, ein Netzwerk der ForscherAlumni aufzubauen und freuen uns über Ideen!

    Möchten Sie aktuelle Informationen und Stellenangebote der Universität Jena erhalten? Dann bleiben Sie über den Welcome Point und JenAlumni der Universität verbunden.

Ihre Ansprechpartnerin: Susanne Golz

Öffnungszeiten:
Persönliche Beratung und Termine bitte per E-Mail vereinbaren.