Anglistik/Amerikanistik
- Studienabschluss
- Master of Arts
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprache
- Englisch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit möglich
- ja
- zuständige Einrichtungen
- Philosophische Fakultät
- Institut für Anglistik und Amerikanistik
-
Bachelorabschluss oder Äquivalent
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) im Kernfach (120 LP) oder Ergänzungsfach (60 LP) in Anglistik/Amerikanist oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss aus dem In- oder Ausland. Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" bewertet sein.
-
Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den akzeptierten Sprachnachweisen unter dem Menüpunkt "Bewerbungsunterlagen > Nachweis Englischsprachkenntnisse"
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Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
Bewerber/innen ohne Bachelorabschluss in Anglistik/Amerikanistik einer deutschen Hochschule weisen ihre fachliche und sprachliche Eignung neben dem Sprachzertifikat durch ein Bewerbungsschreiben (Letter of Motivation) in englischer Sprache nach.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
-
Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Englischsprachkenntnisse
Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau C1 gemäß Europäischem Referenzrahmen.
Der Nachweis kann entweder über den Bachelorabschluss in Anglistik oder Amerikanistik an einer deutschen Hochschule erfolgen oder über einen der folgenden Sprachtests:
- TOEFL: paper-based - 588; computer-based - 250; internet-based - 95,
- IELTS (academic or general test): Level at least 7.0,
- Cambridge Proficiency Exam (passed),
- Trinity Ca'Foscari Certification C1 (passed).
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Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Ernst-Abbe-Platz 8
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Raum 612
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Sprechzeiten:
Individuelle Beratungstermine:
Ab sofort bietet das ASPA wieder Sprechzeiten an, zunächst im Rahmen einer Testphase immer mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr. Die Wahrnehmung ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr
Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
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Öffnungszeiten:
Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an.
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
07737 Jena
Videochat:
Zum Zoom – Videochat
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude / SSZ
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Zoom – Videochat Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
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Öffnungszeiten:
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Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
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jeweils 09 - 11 Uhr.
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07737 Jena
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