Deutsch als Fremdsprache - Deutsch als Zweitsprache (Internationaler Master Auslandsgermanistik)
- Studienabschluss
- Master of Arts
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprache
- Deutsch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit möglich
- ja
- zuständige Einrichtungen
- Philosophische Fakultät
- Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien
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Bachelorabschluss oder Äquivalent
Bachelorabschluss bzw. equivalenter Abschluss (mind. 6 Semester) in einem germanistischen Fach oder einem Studiengang mit einem Anteil von insgesamt mind. 60 ECTS in einem germanistischen Fach.
Bei einem Abschluss in einem germanistischen Fach muss mindestens die Gesamtnote "GUT" und besser (upper second) nachgewiesen werden; bei einem Abschluss in einem nichtgermanistischen Studiengang muss nachgewiesen werden, dass die Einzelleistungen in den Modulen des germanistischen Studiensegments mindestens mit der Durchschnittsnote "GUT" und besser (upper second) abgeschlossen wurden.
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Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Es müssen wenigstens zwei moderne Fremdsprachen nachgewiesen werden.
- Internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent).
Alle Master-Studierenden müssen zu Beginn des Studiums über ein Sprachniveau verfügen, das ihre Studierfähigkeit gewährleistet. Nur vertiefte Deutschkenntnisse ermöglichen, an der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Gegenständen des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache mündlich wie schriftlich aktiv teilzunehmen und das Studienziel in der Regelstudienzeit von vier Semestern zu erreichen.
Wichtig: In den Seminaren wird von Ihnen eine kontinuierliche mündliche Mitarbeit sowie die Bereitschaft zur Präsentation und aktiven Diskussion erwartet. Außerdem müssen Sie selbstständig wissenschaftliche Hausarbeiten und Ihre Masterarbeit auf Deutsch verfassen.
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Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben im Umfang von 1-2 DIN A4-Seiten (max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) bei. In Ihrem Motivationsschreiben beantworten Sie bitte folgende Fragen:
- Was sind Ihre persönlichen und fachlichen Gründe für die Bewerbung im Studiengang "Internationaler Master Auslandsgermanistik - Deutsch als Fremdsprache - Deutsch als Zweitsprache" an der FSU Jena?
- Welche konkreten Bezüge sehen Sie zwischen Ihren thematischen Interessen und geplanten Schwerpunktsetzungen und den Studieninhalten und Zielsetzungen unseres Studienprogramms? Welche Anknüpfungspunkte aus ihrem vorangehenden Studium bzw. ihren Vorerfahrungen sehen Sie zu unserem Studienprogramm bzw. zu einzelnen Forschungsschwerpunkten am Institut?
- Mit welchen für unser Fach relevanten Themen und Inhalten haben Sie sich bereits beschäftigt? Haben Sie bereits fachlich relevante Kurse besucht oder Arbeiten geschrieben?
- Über welche praxisrelevanten Erfahrungen (z.B. Unterrichtserfahrung, Praktika) verfügen Sie bereits? Welche beruflichen oder wissenschaftlichen Perspektiven sehen Sie für sich mit einem Masterabschluss DaF/DaZ der FSU Jena, und wie möchten Sie sich im Verlauf des Studiums darauf vorbereiten?
Auf der Grundlage Ihres Motivationsschreiben kann im Zweifelsfall auch ein Video-Interview geführt werden.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
Auf Antrag können auch besonders qualifizierte Bewerber zugelassen werden, die weniger als 60 ECTS in einem germanistischen Fach absolviert haben. Dieser Antrag ist durch entsprechende Nachweise (z.B. über fachnahe berufliche Tätigkeiten oder wissenschaftliche Leistungen) zu belegen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
- Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich)
- Internationale Bewerber und Bewerberinnen: Nachweis von Deutschkenntnissen (siehe folgender Abschnitt "Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende")
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Zusammenfassung der Abschlussarbeit
Bitte fassen Sie zusätzlich zum Motivationsschreiben Ihre Bachelorarbeit oder eine andere Abschlussarbeit in 300-500 Wörtern in einem separaten Dokument zusammen.
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Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
Bei Hochschulabschlüssen aus der Mongolei, Vietnam oder aus der VR China. Bei einer Bewerbung mit einem Hochschulabschluss der VR China muss das Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft Peking, das bestätigt, dass die Überprüfung der Studienleistungen mit einem Interview erfolgreich abgeschlossen wurde, hochgeladen werden. Das APS-Zertifikat muss eine Durchschnittsnote aus mindestens 6 Semester eines 4-jährigen Studienganges bzw. 8 Semester eines 5-jährigen Studienganges einschließen. Im Falle einer APS-Nachzertifizierung muss die Abschlussnote darauf vermerkt sein.
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Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Ernst-Abbe-Platz 8
07743 Jena
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Carl-Zeiß-Platz 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Individuelle Beratungstermine:
Ab sofort bietet das ASPA wieder Sprechzeiten an, zunächst im Rahmen einer Testphase immer mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr. Die Wahrnehmung ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr
Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
Raum D307, 3. OG
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena
Videochat:
Zum Videochat – Zoom
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena
Universitätshauptgebäude
Fürstengraben 1
07743 Jena
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