Assistenzrat

Willkommen beim Assistenzrat der Friedrich-Schiller-Universität!
Information

Assistent*innen sind in Thüringen jene Beschäftigte, die häufig und anderenorts studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK), studentisch/e Beschäftigte, studentische Mitarbeitende oder "HiWis" genannt werden. In Thüringen heißt diese Beschäftigtengruppe (die auch Tutor*innen umfasst!) seit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) offiziell Assistent*innen. Deswegen: Assistenzrat

An den Thüringer Hochschulen können Assistenzräte als Interessenvertretungen der studentisch Beschäftigten gewählt werden (§ 88 Abs. 5 ThürPersVG). Die einjährige Amtsperiode des Assistenzrates beginnt jeweils zum 01. Oktober jeden Jahres. 

  • Aufgaben des Assistenzrates

    Mitbestimmung

    Der Assistenzrat trägt dafür Sorge, dass die Interessen von Assistent*innen universitätsintern aber auch darüber hinaus wahrgenommen werden und Berücksichtigung finden. Dafür war er in der Vergangenheit an Verhandlungen zur "Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen an der Friedrich-Schiller-Universität" sowie bei der Entstehung der "Rahmendienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der Assistenten" beteiligt. Darüber hinaus steht der Assistenzrat in engem Kontakt zur Regional-Gruppe der bundesweiten Tarifbewegung TVStud (Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte).

    Interessenvertretung

    Zentrale Aufgabe des Assistenzrates ist die Vertretung der Interessen der studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sind. Dafür nimmt unter anderem ein Mitglied des Assistenzrates an den Sitzungen des Personalrates teil, in denen er*sie ein Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistent*innen betreffen, ein Stimmrecht wahrnimmt (§ 88 Abs. 5 ThürPersVG). 

    Ansprechpersonen

    Es ist Anspruch des Assistenzrates, auskunftsfähige Ansprechpersonen für Assistent*innen zu sein. Kontaktiert/Kontaktieren Sie uns gerne mit euren/Ihren Anliegen, Anregungen oder Problemen rund um studentische Beschäftigungsverhältnisse an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür sind wir unter den Kontaktdaten am Seitenende für euch/Sie erreichbar. 

  • Rund um deine Tätigkeit als stud./wiss. Assistent*in und Tutor*in

    Das Wichtigste für Assistent*innen in Kürze 

    • Vor oder nach deiner Vertragslaufzeit musst du keine Arbeitsstunden leisten! Wenn dein Vertrag aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig startet und du bereits deine Arbeitstätigkeit aufnehmen sollst oder Arbeitsleistungen von dir verlangt werden, obwohl dein Vertrag bereits ausgelaufen ist, melde dich bitte bei uns! 
    • Du musst nicht dauerhaft Überstunden machen! Überstunden dürfen im Umfang von max. 50% der monatlichen Arbeitszeit geleistet werden und das Arbeitszeitkonto muss mit Ende der Beschäftigungsdauer ausgeglichen sein. Wenn dein vertraglich festgelegter Stundenumfang dauerhaft nicht ausreicht und du Überstunden machst, die du innerhalb deiner Vertragslaufzeit nicht wieder ausgleichen kannst, melde dich gerne bei uns! (Anmerkung: Es ist aktuell nicht vorgesehen, dass Vor- und Nachbereitungszeiten von Tutor*innen vergütet werden. Das ist ein Umstand, der sich ändern muss. Aber auch als Tutor*in kannst und sollst du dich gerne bei uns melden, wenn du dauerhaft Überstunden machst.)
    • Du hast einen Urlaubsanspruch! Auch wenn der - wegen der geringen Stundenumfänge und kurzen Laufzeiten der Verträge - sehr klein ist, hast du einen Anspruch darauf, diesen Urlaub zu nehmen. Deinen Urlaubswunsch meldest du deiner*deinem Vorgesetzten und trägst diesen in dein Arbeitszeitkonto ein. Kontaktiere uns gerne, wenn dein Urlaubswunsch von deiner*deinem Vorgesetzten abgelehnt wird!
    • Du musst Krankheitstage nicht nacharbeiten! Wenn du deine*n Vorgesetze*n regulär über deine Arbeitsunfähigkeit informiert hast, musst du die Arbeitsstunden, die während deiner Arbeitsunfähigkeit angefallen wären, nicht nacharbeiten. Auch hier gilt: Wenn dein*e Vorgesetzte*r dies von dir verlangt, melde dich bitte bei uns!

    Personaldezernat und Fristen

    Die Fristen des Personaldezernates sind lang und haben Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis! 

    • Der Antrag auf deinen Vertrag muss spätestens vier Wochen vor Vertragsbeginn im Personaldezernat eingehen. Davor muss er meist noch am Arbeitsbereich/Institut/usw., an dem du eingestellt wirst und beim zugehörigen Fakultätsdekanat bearbeitet werden. Das bedeutet für dich, dass du den Antrag nach deiner Bearbeitung und Unterschrift sobald wie möglich an die Person, von der du ihn erhalten hast, zurückschicken oder entsprechend der Hinweise, die du erhalten hast, weiterleiten solltest! Geht der Antrag später beim Personaldezernat ein, wird dein Vertrag mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wie geplant starten!
    • Alle Unterlagen, von denen dir das Personaldezernat sagt, dass sie mit deinem unterschriebenen Arbeitsvertrag an das Personaldezernat zurückgeschickt werden sollen, müssen spätestens eine Woche vor dem Monatsersten, in dem dein Vertrag startet, beim Personaldezernat eingehen. Gehen diese Unterlagen später ein, behält sich das Personaldezernat derzeit vor, dein Arbeitsentgelt nicht pünktlich am Monatsende auszuzahlen!

    Die hier zur Verfügung gestellten Informationen haben den Zweck einer unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn ihr Kontakt mit uns aufnehmt, können weitere Details und ein Vorgehen besprochen werden. Darüber hinaus können wir euch weiterleiten oder ggf. zu einem Rechtsbeistand raten. Diese Informationen sollen also in erster Linie eine Orientierung bieten und verstehen sich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

  • Wichtige Dokumente für Assistent*innen

    Zu den wichtigsten Dokumenten gehört eine Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen an der Friedrich-Schiller-Universität, die in ihrer aktuellen Fassung seit 27. Februar 2024 gilt.

    Darüber hinaus existiert eine für Thüringer Hochschulen geltende Rahmendienstvereinbarung zur Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der AssistentenExterner Link.

    Zwei Vorlagen (Excel- und PDF-Format) für die Dokumentation eurer Arbeitszeit sowie einen Rechner zur Ermittlung eurer Urlaubszeit finder ihr hier

  • Mitglieder des Assistenzrates

    Ganymed Stark (er/ihm) (B.A. Soziologie/Psychologie)

    Charly Eggers (keine Pronomen) (B.A. Soziologie/Politikwissenschaft)

    Ruth Simbürger (sie/ihr) (B.A. Soziologie/Geschichte)

    Lilia Kurnosova (sie/ihr) (M.A. Soziologie)

    Lisa Wagenschwanz (sie/ihr) (B.A. Soziologie/Politikwissenschaft)

  • Studie Jung, akademisch, prekär. vom Institut für Arbeit und Wirtschaft
    Foto: Kay Herschelmann
    Jung, akademisch, prekär.

    Studie zu sozialer Lage und Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom IAW Bremen in Kooperation mit ver.di und GEW

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Universitätshauptgebäude, Raum des Personalrat: E.013 - E.016
Fürstengraben 1
07743 Jena

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