Eine Hand überbrückt mit einem Stein eine Lücke

FSU-Stipendien für Postdoktorandinnen

Stipendienprogramm zur Förderung der wissenschaftlichen Profilbildung weiblicher promovierter Wissenschaftler in Übergangssituationen
Eine Hand überbrückt mit einem Stein eine Lücke
Foto: istockphoto.com/Andrii Yalanskyi
Hinweis

ACHTUNG: Kurzfristig werden die Postdoktorandinnenstipendien für 2025 vom 8. August bis zum 15. September 2024 ausgeschrieben! Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Laufzeit des Programms nur Stipendien mit einer maximalen Förderdauer von 12 Monaten ausschreiben.

Aktuell: Das Postdoktorandinnenstipendium ist aktuell ausgeschrieben. Die Ausschreibung finden sie hierpdf, 143 kb, zum Bewerbungsportal gelangen Sie hierExterner Link. Bitte beachten Sie: Die Frist für die Einreichung der Bewerbung endet zum 15. September 2024. 

Die Universität Jena schreibt Stipendien für Postdoktorandinnen aus. Die Stipendien können je nach Art für eine Dauer zwischen 6 Monaten und 2 Jahren gewährt werden (Ausschreibung 2024-25: bis zu 12 Monate). Das Programm hat das Ziel, sehr gute promovierte weibliche Forschende in ihrer wissenschaftlichen Profilbildung zu unterstützen und ihre universitäre Laufbahn gezielt voran- oder wieder in Schwung zu bringen. Die Stipendien fördern Postdoktorandinnen auf ihrem wissenschaftlichen Karriereweg, indem Übergangszeiten (zum Beispiel nach der Promotion, zwischen Projekten oder durch Verzögerungen aufgrund der CoVid19-Pandemie) finanziell überbrückt werden.

Besonders Frauen befinden sich im Laufe ihrer wissenschaftlichen Karriere nicht selten in einer Situation „zwischen“ Projekten, „nach“ der Elternzeit oder „vor“ dem Übergang in die nächste Karrierephase. Auch die CoVid19-Pandemie hat bei vielen Forscherinnen zu Verzögerungen und Unterbrechungen auf ihrem Karriereweg geführt und durch familiäre Betreuungspflichten und die Einschränkungen des Lockdowns zusätzliche Belastungen verursacht.

Erfolgreiche Bewerberinnen werden für ihre Projekte mit einem monatlichen Stipendium von 2.000 € und ggfs. Familienzuschlägen unterstützt.

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Thüringer Programms zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen (2021 – 2025) aus Mitteln des Freistaats Thüringen und der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Mehr Informationen zur Art und Vergabe der ausgeschriebenen Stipendien und zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hierpdf, 144 kb. Die Richtlinie zur Vergabe der Stipendien finden Sie hierpdf, 129 kb.

  • Arten von Stipendien

    (1) Anschubstipendien

    Gefördert wird die Entwicklung neuer Forschungsschwerpunkte und/oder die Ausarbeitung eines Drittmittelantrags. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate

    (2) Überbrückungsstipendien

    Gefördert werden profilstärkende Leistungen in Forschung und/oder Lehre, z. B. zur Überbrückung von Begutachtungszeiträumen. Die Förderdauer wird bedarfsorientiert festgelegt und beträgt maximal 6 Monate.

    (3) Abschlussstipendien

    Gefördert wird der Abschluss bzw. die Publikation qualifizierender Forschungsarbeiten. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate.

    (4) "Sabbaticals"

    Gefördert wird vollständige Freistellung von Lehrstuhl-/Abteilungsaufgaben zur Fertigstellung der Habilitation, Publikationen, Drittmittelakquise etc. Die maximale Förderdauer beträgt 6 Monate.

    (2024 NICHT AUSGESCHRIEBEN (5) Wiedereinstiegsstipendien: Gefördert wird der Anschluss an den aktuellen Forschungsstand und die Fortsetzung des wissenschaftlichen Qualifizierungsprojekts sowie ggf. die Entwicklung neuer Forschungsschwerpunkte nach Phasen außerhalb der Wissenschaft (z. B. Elternzeit, hauptberufliche Beschäftigung außerhalb der Wissenschaft). Die Förderdauer richtet sich nach der Länge der Ausstiegsphase und beträgt maximal 24 Monate.)

  • Zielgruppe und Fördervoraussetzungen

    Zielgruppe

    Das Programm richtet sich an hochqualifizierte promovierte Wissenschaftlerinnen aller Fachrichtungen, die eine Universitätsprofessur anstreben und sich in einer Übergangssituation befinden, in der eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht verfügbar ist.

    Fördervoraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Fachdisziplinen mit

    • einer mindestens mit "sehr gut" bewerteten Promotion
    • einem Stipendienprojekt, dessen Umsetzung einen erkennbar profilstärkenden Beitrag im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Karriereentwicklung erwarten lässt;
    • der positiven Einschätzung einer Professorin bzw. eines Professors zur Förderwürdigkeit der Antragstellerin und zur fachlichen Qualität des geplanten Vorhabens und
    • einer Anbindung des Stipendienprojekts an eine Professur der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit der Möglichkeit zur Hochschullehre.
  • Höhe und Laufzeit der Förderung

    Die Höhe der Zuwendung beträgt monatlich 2.000€. Der Förderbeginn wird an die individuelle Bedarfssituation der Antragstellerin angepasst. Die Förderperiode kann im selben Semester beginnen, in dem die Bewerbung eingereicht wurde, frühestens jedoch zum 1. März des jeweiligen Folgejahres nach der Bewerbungsfrist.

    Für das Jahr 2024/25 beginnt die Förderperiode frühestens zum 1. Januar 2025, und endet spätestens zum 31. Dezember 2025. 

    Die Dauer der Gewährung variiert in Abhängigkeit von der Art des Stipendiums und dem Umfang des beantragten Projekts.

    Innerhalb des Förderzeitraums endet die Förderung mit der Aufnahme eines Arbeits- oder Beamtenverhältnisses der Stipendiatin.

  • Ausschreibung und Bewerbung

    Anträge können nur im Zeitraum der Ausscheibungsrunde eingereicht werden und müssen online im Bewerberportal der Universität erfolgen. Während der offenen Ausschreibung finden Sie den Link zu Bewerbungsportal hier. 

    Die Ausschreibungsrunde für das Postdoktorandinnenstipendium 2024/25 läuft von 08. August bis zum 15. September. Die Ausschreibung finden sie hierpdf, 143 kb, zum Bewerbungsportal gelangen Sie hierExterner Link

    Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen (via Upload):

    1. Motivationsschreiben mit Darlegung der Karriereplanung (auf Umstände, welche die Chancengleichheit im beruflichen Werdegang beeinträchtigt haben, kann im Motivationsschreiben hingewiesen werden);
    2. Wissenschaftlicher Lebenslauf mit Verzeichnis der Publikationen, akademischer Auszeichnungen, eingeworbener Drittmitteln;
    3. Kopien des Hochschulzeugnisses und der Promotionsurkunde;
    4. Exposé zum geplanten Stipendienprojekt (max. 10 Seiten) mit Nachweis bereits erbrachter Vorarbeiten, detailliertem Zeit- und Arbeitsplan und einer Erläuterung, in welcher Weise das Projekt die wissenschaftliche Profilschärfung zur Berufungsfähigkeit unterstützt;
    5. Schriftliche Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur fachlichen Qualität des Stipendienprojekts und zum Potenzial der Antragstellerin für eine Professur (wissenschaftliches Potenzial sowie Befähigung zur Hochschullehre und Potenzial zur Mitarbeiterführung);
    6. Schriftliche Verpflichtungserklärung einer Professorin oder eines Professors der Friedrich-Schiller-Universität Jena, das Stipendienprojekt in der eigenen Abteilung institutionell anzubinden und zu begleiten, und auf Wunsch eine Beteiligung an der Hochschullehre sowie die Nutzung der ggf. für die Forschungsaufgaben erforderlichen Ressourcen zu ermöglichen.
Anne Dünger
Koordination Postdocs Kulturwandel
vCard
Graduierten-Akademie
Anne Dünger
Foto: Louisa Reichstetter
Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs - Zur Rosen
Johannisstraße 13
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Dienstag 10 – 12 Uhr (Postdoc-Fördersprechstunde)