Chemie - Energie - Umwelt

Studieninformationen zum Masterstudiengang Chemie - Energie - Umwelt
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Science
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät
Chemische Institute
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Energie- und umweltbezogene Fragestellungen sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Themen wie etwa die Energiewende, alternative Energieerzeugungen und -speicherung sowie Umweltschutz gehören zu den bedeutendsten wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

Der interdisziplinäre Studiengang Chemie-Energie-Umwelt bildet die für die Energie und Umweltforschung notwendigen Fachkräfte aus. Sie erwerben Kenntnisse der fachlichen Systematik, Begrifflichkeit und weiterführender Inhalte in den drei Bereichen Elektrochemie und moderne Energiesysteme (z. B. Batterie, Solarzellen, Power-to-Gas), nachhaltige und moderne Syntheseverfahren sowie Umweltverfahrenstechnik (z. B. Systeme zur Reinhaltung und Reinigung von Luft, Wasser und Boden). Darüber hinaus vermittelt der Studiengang die für das Fachgebiet erforderlichen synthetischen, experimentellen und theoretischen Kenntnisse. Sie können sich in der gesamten Breite ausbilden lassen oder sich durch das breite Angebot an Wahlpflichtmodulen spezialisieren.

Besonderheiten in Jena

Das Studium bietet mit der Verknüpfung der Themenfelder Chemie, Energie und Umwelt ein bundesweit einmaliges Studienprofil. Sie profitieren von der engen personellen und inhaltlichen Kooperation mit dem Zentrum für Energie und Umweltchemie Jena (CEEC Jena) sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie z. B. mit dem Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS). Der Stundenplan bietet Ihnen genügend Raum für außeruniversitäre Praktika und Auslandsaufenthalte. Das Projektmodul im dritten Semester kann ebenfalls außerhalb der Universität absolviert werden. Ausgewählte Module werden zudem in englischer Sprache angeboten.

Aussichten

Ihnen stehen sowohl eine praktische Berufstätigkeit als auch eine Promotion im In- und Ausland offen. Perspektiven ergeben sich in vielfältigen innovationsorientierten Berufsfeldern, etwa in den Bereichen Verfahrensentwicklung, Umweltmanagement, Erneuerbare Energien sowie Energie- und Umwelttechnik. Potentielle Arbeitgeber sind die Chemische Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Unternehmensberatungen, Versicherungen, Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landesbehörden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen überdurchschnittlich guten fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der Module im naturwissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 120 LP (davon 100 in Chemie oder Verfahrenstechnik) aufweist. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Abschluss erworben haben, so müssen Sie mind. 150 LP vorweisen können.

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Die detaillierte Notenübersicht mit Angabe Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten und Modulleistungen im Umfang von mindestens 150 LP aufweisen.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Englischkenntnisse auf Niveau B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) können durch Vorlage eines entsprechenden Sprachzertifikats, Schulzeugnisses oder durch ein Aufnahmegespräch nachgewiesen werden.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung - Dr. Kristina Dubnack
Tutor - Gustav Döhring
Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät
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