Studierende in der Schmelzhalle des Otto-Schott-Instituts für Glaschemie

Werkstoffwissenschaft

Studieninformationen zum Masterstudiengang Werkstoffwissenschaft
Studierende in der Schmelzhalle des Otto-Schott-Instituts für Glaschemie
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Science
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät
Physikalisch-Astronomische Fakultät
Otto-Schott-Institut für Materialforschung
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Der interdisziplinäre Studiengang M.Sc. Werkstoffwissenschaft richtet sich an Studierende mit einem Bachelor-Abschluss in Werkstoffwissenschaft/Materialwissenschaft, Chemie, Physik und verwandten Fachrichtungen. Der Einstieg ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.

Werkstoffe spielen bei vielen Anwendungen und Innovationen eine Schlüsselrolle. Sie bilden eine Brücke zwischen verschiedenen Wissensgebieten, zum Beispiel von der Mikrobiologie über die Medizin bis hin zur Umwelt- und Energietechnik. Der Studiengang M.Sc. Werkstoffwissenschaft befähigt Sie daher, komplexe Werkstoffprobleme interdisziplinär anzugehen und zu lösen. Bei den zu vermittelnden technisch-wissenschaftlichen und konzeptionellen Kompetenzen handelt es sich in erster Linie um Kenntnisse und Fähigkeiten über die verschiedenen Klassen von Materialien, die Methoden ihrer Charakterisierung und Analyse. Ziel ist es, das Verständnis der Zusammenhänge von Struktur-Eigenschafts-Beziehungen und deren Anpassung/Modifikation durch technologische Prozesse zu fördern.

Das Studium des Master of Science "Werkstoffwissenschaft" ist auf eine Regelstudienzeit von 4 Semestern ausgelegt und gliedert sich in drei Lernetappen.

In der ersten Etappe von zwei Semestern wird in den Pflichtmodulen "Festkörperphysik" und "Computergestützte Materialwissenschaft" die allgemeine natur- und material-wissenschaftliche Grundausbildung vermittelt. Parallel dazu wählen die Studierenden Lehrveranstaltungen in zwei der aktuellen Spezialisierungsrichtungen "Glas und optische Materialien", "Materialien für die Energie- und Umwelttechnik" und "Biomaterialien" im Wahlpflichtbereich als Spezialisierungsmodule. Darüber hinaus können die Studierenden durch einen breiten Wahlpflichtbereich individuelle Akzente in ihrem Studium setzen.

Die zweite Studienetappe beginnt im dritten Semester und umfasst neben den Wahlpflichtmodulen die Module "Fortgeschrittenenpraktikum" und "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Projektplanung", die die Möglichkeit eines Auslandssemesters ermöglichen. Das Modul "Fortgeschrittenenpraktikum" dient dem systematischen Aufbau von Fachkenntnissen in ausgewählten Bereichen der Werkstoffwissenschaft durch die Durchführung von längeren Forschungspraktika. Im Modul "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Projektplanung" lernen die Studierenden, sich selbstständig Wissen aus der internationalen Literatur anzueignen, wissenschaftliche Ergebnisse kritisch zu prüfen und Schlussfolgerungen für die eigene Zielsetzung abzuleiten. In Vorbereitung auf die Masterarbeit erlernen sie zudem die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens durch die aktive Beteiligung an Forschungsaufgaben und die Präsentation von wissenschaftlichen Ergebnissen.

Schließlich wird das Studium in der dritten Etappe mit der Masterarbeit abgeschlossen.

Integriert in das Masterstudium ist auch die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung in einer der aktuellen Spezialisierungsrichtungen "Glas und optische Materialien", "Materialien für die Energie- und Umwelttechnik" und "Biomaterialien”.  Der Schwerpunkt wird auf der Masterurkunde ausgewiesen.

Aussichten

Nach einem abgeschlossenen Studium der Werkstoffwissenschaft erwarten Sie Aufgaben im Bereich der Entwicklung neuer Werkstoffe und Produkte, der Fertigung und Qualitätssicherung und der Beurteilung von Schadensfällen an nationalen und internationalen Forschungsinstituten wie Max-Planck, Leibniz, Helmholtz und Fraunhofer bzw. NASA, ESA usw. und in allen Branchen der Industrie (Fahrzeugbau (Automotive), Luft- und Raumfahrt, Maschinenbau, Metallverarbeitende Industrie, Chemische Industrie, Energie- und Umwelttechnik, Elektroindustrie, Optische Industrie, Glas- und Keramikindustrie, Medizintechnik, Bergbau und Hüttenwesen, Baustoffindustrie, Papierindustrie, ...).

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) oder einen äquivalenten Hochschulabschluss.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf dem Mindestniveau B1.
    • Internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent).

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten. Wenn Sie aktuell im Bachelorstudiengang B.Sc. Physik der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingeschrieben sind, sind Sie vom Nachweis der Leistungsübersicht befreit.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgenden Sprachnachweis müssen Sie erbringen:

    • Englischkenntnisse auf dem Niveau B1

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung Otto-Schott-Institut für Materialforschung - Prof. Dr. Marek Sierka
Fachschaft Physikalisch-Astronomische Fakultät
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