Sie haben eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nach Ihrer Bewerbung erhalten? Glückwunsch! Dann sind Sie dem Job schon ein großes Stück näher gekommen. Wenn alles passt, folgt letztlich die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Damit bei der Stellensuche bis hin zum Berufsstart nichts schiefgeht, haben wir in den untenstehenden Punkten Hinweise zu den Schritten eines klassischen Berufseinstiegs zusammengestellt. Zu allen Fragen rund um das Thema Bewerbungen steht Ihnen der Career Point mit seinen Beratungs- und Workshopangeboten zur Seite. Wenn Sie noch gar nicht genau wissen, welcher Beruf zu Ihnen passt, hilft das Team der Zentralen Studienberatung weiter.
2. Bewerbung
Der vielleicht wichtigste Schritt zum Praktikums- oder Arbeitsplatz ist die Bewerbung bei dem/der zukünftigen Arbeitgeber/-in. Für diese/-n zählt nicht nur die berufliche Qualifikation, sondern auch die Art und Weise, wie sich der/die Bewerber/-in mit seinen/ihren Fertigkeiten und Kenntnissen präsentiert. Je größer die Konkurrenz um einen Platz ist, desto überzeugender müssen auch die Bewerbungsunterlagen sein. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Vorbereitung. Dazu gehört, sich bestens zu informieren: sowohl zum/-r potentiellen Arbeitgeber/-in als auch zur Bewerbung selbst. Mehr Informationen und weiterführende Links finden Sie hier. pdf, 152 kb
3. Vorstellungsgespräch
Für das Vorstellungsgespräch gilt: Sie sollten innerlich und äußerlich gut vorbereitet sein, um von sich überzeugen zu können und die Informationen einzuholen, die Sie für sich und Ihre Entscheidung benötigen. Neben dem Respekt gegenüber Ihren Gesprächspartnern/-innen und sich selbst gehört auch, authentisch zu bleiben. Einen ersten Überblick und Ratschläge zum Thema Vorstellungsgespräch finden Sie unter:
4. Arbeitsvertrag / Dienstvertrag
Ein Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in geschlossen. Darin wird unter anderem der Beginn, die Dauer und das Ende des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Auch die Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und zu den Nebenpflichten sind dort aufgeführt. Mehr Informationen zum Arbeitsvertrag hat die Universität Duisburg-EssenExterner Link gut zusammengefasst.
Beamte/-innen sind, anders als Arbeitnehmer/-innen, in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Personen. Die Rechte und Pflichten sind hierbei im Beamtenrecht geregelt.
5. Berufsstart
Sind die Hürden der Bewerbung und des Vorstellungsgesprächs genommen und ist der Arbeitsvertrag endlich unterschrieben, steht die eigentliche Bewährungsprobe allerdings noch bevor. Auch hier gilt: Aller Anfang ist schwer. Denn mit dem Sprung von der Uni in den Job ist auch eine Beachtung der Spielregeln der Arbeitswelt verbunden. Holen Sie sich Ratschläge aus Ihrem sozialen und Arbeitsumfeld und nutzen Sie diese kritisch und konstruktiv. Einige Tipps finden Sie hierpdf, 148 kb.
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