Wirtschaftspädagogik

Studieninformationen zum Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Education
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Der konsekutive, forschungsorientierte und berufsqualifizierende Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik (Business and Economics Education) bereitet Sie darauf vor, verantwortungsvolle Lehr- und Steuerungsaufgaben in Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu übernehmen.

Sie werden insbesondere dazu befähigt, berufliche Lern- und Bildungsbedarfe zu diagnostizieren und zu beurteilen, Ziele und Inhalte von beruflichen Bildungs- und Beratungsangeboten zu bestimmen und diese Angebote so zu gestalten, dass Lern- und Bildungsprozesse ermöglicht werden.

Ebenso erlangen Sie die Fähigkeiten, personale Lern- und Bildungsvoraussetzungen sowie individuelle Lernergebnisse zu ermitteln und zu beurteilen sowie auf dieser Basis Lern- und Bildungsberatungen durchzuführen.

Grundlage des Studiums bilden bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte. Darüber hinaus sind im Master of Education verschiedene schulische berufspraktische Ausbildungselemente enthalten. Die absolvierten Praxisphasen ermöglichen eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes um bis zu sechs Monate (§ 25 ThürLbG).

Der Masterstudiengang beinhaltet zudem mehrere forschungsbezogene Module, in denen Konzeption, Durchführung und Verschriftlichung von berufs- und wirtschaftspädagogischer Forschung vertieft werden.

Daneben erfolgen eine Vertiefung und Spezialisierung in einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfach des kaufmännischen berufsbildenden Schulwesens – das bereits im Bachelor studiert wurde – einschließlich der Didaktik dieses Faches.

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Lehrstuhls für WirtschaftspädagogikExterner Link nachzulesen.

So könnte Ihr Studium aussehen

Musterstudienplan des M.Ed. Wirtschaftspädagogik (Beispiel: Studienstart im Wintersemester)

(Detaillierte Varianten der Musterstudienpläne finden Sie im Downloadbereich, auch für einen Studienstart im Sommersemester)

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

MW35.1

Theoretische Grundlagen
der Gestaltung 
wirtschaftsberuflicher 
Lernumgebungen (5 LP)

MW35.7

Schulpraktische Studien II: Design wirtschaftsberuflicher Lernumgebungen (12 ECTS)

MW35.8

Schulpraktische Studien III: Analyse, Evaluation und Reflektion wirtschaftsberuflicher Lernumgebungen (10 ECTS)

MW40

Masterarbeit (24 ECTS)

MW35.2

Lern- und Leistungsdiagnose in wirtschaftsberuflichen Lernumgebungen (3 ECTS)

MW35.5

Aktuelle 
Fragen der Wirtschaftspädagogik (6 ECTS)

MW35.6

Empirische wirtschaftspädagogische Curriculum- & 
Lehr-Lernforschung (6 ECTS)

Unterrichtsfach (5 ECTS)
BWL I (6 ECTS)

MW 35.3

Didaktik des Rechnungswesens (2 ECTS)

Unterrichtsfach (15 ECTS)  
Unterrichtsfach (15 ECTS)

BWL II (6 ECTS)

   
 

Unterrichtsfach (5 ECTS)

   
29 ECTS

31 ECTS

31 ECTS

29 ECTS

Studium - und dann?

Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik II (M.Ed.) ist primär auf eine Lehrtätigkeit im staatlichen beruflichen Schulwesen ausgerichtet.

Der Abschluss dieses Studiengangs ermöglicht darüber hinaus eine pädagogisch ausgerichtete Berufstätigkeit in den folgenden Feldern:

  • betriebliches Bildungs- und Personalwesen
  • berufliche Weiterbildung in öffentlicher und privater Trägerschaft
  • Bildungsverwaltung, Bildungsmanagement, Bildungspolitik
  • Berufsbildungsforschung

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

    Es sind mindestens folgende Leistungspunkte nachzuweisen:

    • 35 LP in Betriebswirtschaftslehre
    • 15 LP in Volkswirtschaftslehre
    • 6 LP in Mathematik
    • 6 LP in Statistik
    • 26 LP in Wirtschaftspädagogik
    • 8 LP in Betriebspraktischen Studien
    • 8 LP in Schulpraktischen Studien


    Für die Studienrichtung II (M. Ed.) sind mindestens 40 LP in einem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfach des kaufmännisch berufsbildenden Schulwesens nachzuweisen, dessen Studium in diesem Masterstudiengang fortgesetzt werden soll.

    Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" (2,5) bewertet sein. Sofern zu Ihrem Abschluss ein ECTS-Grad ermittelt wurde, sollten Sie sich unter den besten 65 % (ECTS-Grade A, B, C) Ihres Jahrgangs befinden.

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)

    Für die Studienrichtung II (M. Ed.) gelten weitere Sprachvoraussetzungen:

    • Unterrichtsfach Englisch: Englischkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 (GER)
    • Unterrichtsfach Ethik: eine weitere moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 (GER) sowie Latein- oder Altgriechischkenntnisse
    • Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre: Grundkenntnisse in Latein und Griechisch
    • Unterrichtsfach Französisch oder Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Kenntnisse der jeweiligen Sprache auf dem Niveau B2 (GER)

     

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    • Nachweis über Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen über ein Zertifikat (IELTS 5.0, TOEFL 80 IBT)


    Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) können Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 über das Schulzeugnis nachgewiesen werden, wenn daraus hervorgehen, dass die Fremdsprache Englisch über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, absolviert wurde. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.

    Für die Studienrichtung II (M. Ed.) sind je nach Wahl des Zweitfaches weitere Sprachvoraussetzungen nachzuweisen:

    • Unterrichtsfach Englisch: Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
    • Unterrichtsfach Ethik: Nachweis über eine weitere moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (Nachweis über Abiturzeugnis: 5-jähriger Unterricht ohne Abiturprüfung oder 3-jähriger Unterricht mit Abiturprüfung) sowie Latein- oder Altgriechischkenntnisse
    • Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre: Nachweis über Grundkenntnisse in Latein und Griechisch
    • Unterrichtsfach Französisch oder Spanisch: Nachweis über Grundkenntnisse in Latein (mind. 3-jähriger Unterricht mit Note "ausreichend", oder gleichwertiger Sprachkurs der Friedrich-Schiller-Universiät Jena - spätestens bis Ende des 1. Studienjahres ) und Kenntnisse der jeweiligen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Studienfachberatung - Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik
Tutorin - Ansprechpartnerin zu Studienbeginn: Chantalle Arsand
Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Öffnungszeiten:
Montag: Geschlossen
Dienstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Master-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
+++Das Master-Service-Zentrum bleibt vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 geschlossen. Am 19.12. sind wir letztmalig per Telefon sowie zur persönlichen Beratung vor Ort für Sie da. Am 20.12. erreichen Sie uns ausschließlich per Ticket. Ab dem 06.01.25 sind wir dann wieder vollumfänglich für Sie da.+++


Bürosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr

Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr

Livechat:
Montag
10 - 12 Uhr

Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
Fürstengraben 1
07743 Jena

Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master Datenschutzhinweisepdf, 126 kb

Zentrale Studienberatung

Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie: Ab dem 21.12.2024 ist die ZSB nicht erreichbar. Ab Montag, den 06.01.2025, sind wir wieder für Sie da.

Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.

Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

Videochat: Zum Videochat – Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb

Studierenden-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
ACHTUNG:
Vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 05. Januar 2025 befindet sich die Universität in Betriebsruhe. Unsere Büros sind nicht besetzt und wir sind telefonisch nicht erreichbar. Eingehende Nachrichten/Tickets über den Service-Desk bearbeiten wir ab dem 06. Januar 2025.
Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und für 2025 alles Gute und viel Erfolg!

Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

Postanschrift:
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Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena

Internationales Büro - Auslandsaufenthalte für Studierende

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