Thermostate

Nachhaltig Heizen

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Foto: pixabay_avantrend

Der größte Teil der durch die Universität Jena verursachten CO2-Emissionen resultiert aus dem Verbrauch von Wärmeenergie. Um diesen Verbrauch deutlich zu senken, werden neben baulichen Maßnahmen und technischer Modernisierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen Maßnahmen zum verantwortungsvollen und sparsamen Einsatz von Heizenergie umgesetzt. Die Universität orientiert sich dabei am Leitfaden der Zentralen Betriebsüberwachungsstelle Thüringen.

Leitfaden zum sparsamen Umgang mit Heizenergie (Quelle ZBÜ Thüringen)

Die Senkung des Energieverbrauches sowie die Erhöhung der Energieeffizienz ist ein
wichtiges Ziel der Thüringer Landesregierung, insbesondere bei der Bewirtschaftung der
selbst genutzten Immobilien. Verankert wurde dieses Ziel auch in der „Energie- und Klimastrategie
Thüringen 2015“.


Die Dienststellen im Freistaat und insbesondere die Mitarbeitenden der Landesverwaltung
können durch vorbildliches Verhalten im Umgang mit Energie (Heizung und Strom) wesentlich
dazu beitragen, dass der Energieverbrauch in den Liegenschaften auf das für
den Dienstbetrieb nötige Maß reduziert wird und neben der Schonung der Umwelt auch
der Landeshaushalt entlastet wird.

Handlungsempfehlung - Raumtemperaturen

Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) erarbeitet Empfehlungen, welche im gesamten öffentlichen Bauwesen (Bund, Land und Kommunen) Anwendung finden. So wurden auch wichtige Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden entwickelt, welche grundsätzlich auch in den Dienstgebäuden des Freistaats berücksichtigt werden sollten. Nachfolgend sind die Empfehlungen der AMEV bezüglich der Raumtemperaturen aufgeführt. Diese gelten für die Nutzungszeit der Räume während der Heizperiode. Sie beruhen auf Erfahrungen, die in verschiedenen Verwaltungen vorliegen und wurden mit dem Bundesgesundheitsamt abgestimmt.

Raumtemperaturen in Dienstgebäuden

  • Hörsäle: während der Nutzung 20°C
  • Büroräume und Seminarräume: während der Nutzung 20°C
  • Sitzungssäle: während der Nutzung 20°C
  • Flure und Treppenhäuser: üblicherweise 12°C und bei zeitweiligem Aufenthalt 15°C
  • Gymnastikräume 17°C
  • Umkleideräume 22 bis 24°C
  • Wasch- und Duschräume 22°C
  • Toiletten 15°C
  • Nebenräume 15°C
    Raumtemperaturen nach AMEV (Auszug), gelten für den Heizbetrieb

Hinweise für Nutzer und Betreiber

Nutzerhinweise

  • Thermostatventile sind so einzustellen, dass die vorgegebenen Raumtemperaturen nicht überschritten werden. In der Regel erreicht man bei „Stellung 3“ eine Raumtemperatur von 20°C. Viele Thermostatventile besitzen eine Begrenzungsmöglichkeit. Diese sollte genutzt werden, damit es zu keinen wesentlichen Überschreitungen der Raumtemperatur kommt.
  • Entsprechend angepasste Kleidung der Mitarbeiter trägt dazu bei, dass die vorgegebenen
    Raumtemperatur-Sollwerte auch bei überwiegend sitzender Tätigkeit eingehalten werden können.
  • Im Winter sollte man nur Stoßlüften. Dabei sind die Fenster vollständig und für kurze Zeit zu öffnen. Dies ermöglicht einen schnellen und effektiven Luftaustausch, ohne dass sich die Wände und Möbel, die u.a. als Wärmespeicher dienen, auskühlen. Nur so stellt sich anschließend die gewünschte Raumtemperatur schnell wieder ein.
  • Beim Lüften sollte man die Thermostatventile auf Frostschutz einstellen, damit die Wärme nicht zum Fenster heraus gelüftet wird. Nach dem Lüften ist das Thermostat wieder auf die normale Stellung zu drehen. Die Stellung „5“ am Thermostat führt nicht, wie oft vermutet, zu einem schnelleren Aufheizen des Raumes, sondern zu einer Erhöhung des Energieverbrauchs.
  • Türen zu Räumen bzw. Zonen mit unterschiedlichen Temperaturvorgaben (Büroräume - Flure) sind geschlossen zu halten.

Betreiberhinweise

  • Heizungsanlagen bzw. Heizungsregler sind (sofern die technischen Möglichkeiten vorhanden sind) so einzustellen, dass die empfohlenen Raumtemperaturen nur während der Dienstzeit erreicht werden. Außerhalb dieser Zeiten und insbesondere an Wochenenden und Feiertagen sind die Raumtemperaturen abzusenken. Dies erfolgt in der Regel zentral durch die Abschaltung der Heizung oder Reduzierung der Vorlauftemperatur (Nachtabsenkung) durch die richtige Einstellung am Heizungsregler.
  • Die Heizungsanlagen sollen nur während der Heizperiode ab Außentemperaturen <15°C in Betrieb genommen werden.
  • Werden Dienstgebäude im Winter auch nach der üblichen Arbeitszeit bzw. außerplanmäßig
    genutzt, so ist durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Mitarbeiter seinen Dienst verrichten kann und der dafür erforderliche Energieeinsatz auf ein Mindestmaß beschränkt wird.
  • Einstellungen an Heizungsreglern sind regelmäßig zu überprüfen und insbesondere nach Nutzungsänderungen oder baulichen Veränderungen (z.B. Wärmedämmung) an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Dezernat 4- Bau und Liegenschaften