Studieninteressierte informieren sich an der Uni Jena

Sprachanforderungen

Fremdsprachen und Spracherwerb
Studieninteressierte informieren sich an der Uni Jena
Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)

Im Studium spielen Fremdsprachen eine wichtige Rolle mit zwei zentralen sehr unterschiedlichen Funktionen:

  1. Formaler Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse über die Hochschulzugangsberechtigung oder andere Nachweisformen

  2. Praktische Kenntnisse und Kompetenzen in der Sprachpraxis z.B. zur Lektüre von fremdsprachlichen - vorrangig englischsprachigen - Texten in nahezu allen Disziplinen. Darüber hinaus Erweiterung und Ausbau der Sprachkompetenz während des Studiums. Teilweise können Sprachkurse auch im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen ins Studium eingebracht werden.
  • Nachweis von Sprachkenntnissen

    Für das Studium der meisten Fächer im Studienangebot der Universität Jena werden bestimmte Sprachkenntnisse verlangt, je nach Fach in modernen Fremdsprachen und/oder in den alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch). Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie in unserem Studienangebot

    Vielfach können diese Sprachanforderungen über die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen werden.

    Nachweis moderner Fremdsprachen (1. und 2. Fremdsprache):

    Eine Anrechnung der mit dem Abiturzeugnis nachgewiesenen Sprachkenntnisse ist möglich, wenn nachstehende Zeiten ausgewiesen sind:

    • Unterricht in den Klassen 5-10 (ohne Abiturprüfung)
    • Unterricht in den Klassen 7-12 (ohne Abiturprüfung)
    • Unterricht in den Klassen 9-12 (mit Abiturprüfung)

    Falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, ist die Niveaustufe B 1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) studienbegleitend durch einen "Lesetest" (Dauer 60 Minuten) am Sprachenzentrum nachzuweisen.

    Nachweis von Lateinkenntnissen bzw. des Latinums und  Nachweis von Griechischkenntnissen bzw. des Graecums

    In den Studienordnungen sind verschiedene Sprachniveaus bezeichnet, die über das Abiturzeugnis nachweisbar sind:

    • Latein- bzw. Griechischgrundkenntnisse (A-Kurs)
    • Latein- bzw. Griechischkenntnisse (A+F Kurs) -  Gymnasium 10. Klasse
    • Latinum/Graecum (A+F+L Kurs)

    Falls diese Nachweise nicht erbracht werden können, ist es möglich, sie studienbegleitend zu erwerben.

    Anderswo erzielte Latein-Abschlüsse sind durch die verantwortlichen Prüfungsämter auf ihre Gleichwertigkeit zu überprüfen.

  • Erweiterung und Ausbau der Fremdsprachenkompetenz
  • Sprachanforderungen internationaler Studienbewerber/-innen ohne deutsches Abitur

    Wenn Sie die Voraussetzungen für eine direkte Hochschulzulassung erfüllen, müssen Sie vor der endgültigen Aufnahme des Fachstudiums noch die »Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb« (DSH-2) ablegen und bestehen. Mit der DSH-1 ist die Aufnahme eines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht möglich! Es werden für die Immatrikulation zu einem Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nur durch die Hochschulrektorenkonferenz akkreditierten DSH-Prüfungen anerkannt.

    Als gleichwertig werden anerkannt:

    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat »befriedigend«)
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

    Bewerber/-innen, die noch die DSH-2-Prüfung ablegen müssen, können eine bedingte Zulassung zum Studium beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über die Teilnahme an Deutschkursen mit einer Prüfung auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe (C1). Die bedingte Zulassung wird nur wirksam, wenn bis zur Einschreibung das DSH-2-Zertifikat (oder ein gleichwertiges Zertifikat) nachgewiesen wird. ACHTUNG: Für die Bewerbung in die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss der Deutschnachweis bereits bis zum Bewerbungstermin vorliegen.

    Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf die DSH an. Für diesen Kurs benötigen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.

Studierenden-Service-Zentrum

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Vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 05. Januar 2025 befindet sich die Universität in Betriebsruhe. Unsere Büros sind nicht besetzt und wir sind telefonisch nicht erreichbar. Eingehende Nachrichten/Tickets über den Service-Desk bearbeiten wir ab dem 06. Januar 2025.
Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest und für 2025 alles Gute und viel Erfolg!

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