Dienstreiseservice
Das Reisekostenrecht beruht auf dem Erstattungsprinzip, entstehende Kosten werden vom Reisenden verauslagt und mit der Reisekostenabrechnung gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn geltend gemacht. Erstattungsfähig sind nur dienstlich veranlasste und zur Durchführung des Dienstgeschäfts notwendige Kosten. Den Rahmen für die Erstattung bildet das Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG). Bitte beachten Sie insbesondere, dass der Antrag auf Reisekostenerstattung innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Reiseende bzw. nach Kenntnisnahme, dass die Reise nicht angetreten wird, schriftlich oder elektronisch bei der Reisekostenstelle eingehen muss, da sonst keine Erstattung erfolgen kann.
Die wichtigsten Informationen über
- das Reisekostenhandbuch (Reiserichtlinie)pdf, 949 kb
- die Abrechnungsmodalitäten für Beschäftigte und Auszubildende der Friedrich-Schiller-Universität,
- Rundschreiben,
- Exkursionen,
- sowie notwendige Formulare
finden Sie im HanFRIED.
Für weitere Informationen müssen Sie sich bitte anmelden.