Dienstreiseservice

Hinweise zur Planung und Abrechnung von Dienstreisen

Das Reisekostenrecht beruht auf dem Erstattungsprinzip, entstehende Kosten werden vom Reisenden verauslagt und mit der Reisekostenabrechnung gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn geltend gemacht. Erstattungsfähig sind nur dienstlich veranlasste und zur Durchführung des Dienstgeschäfts notwendige Kosten. Den Rahmen für die Erstattung bildet das Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG). Bitte beachten Sie insbesondere, dass der Antrag auf Reisekostenerstattung innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Reiseende bzw. nach Kenntnisnahme, dass die Reise nicht angetreten wird, schriftlich oder elektronisch bei der Reisekostenstelle eingehen muss, da sonst keine Erstattung erfolgen kann.

Die wichtigsten Informationen über

finden Sie im HanFRIED.

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