Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht

Eckdaten
Studienabschluss
Legum magister in oeconomics
Zulassung
zulassungsfrei (ohne NC)
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
keine
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Lehrstühle
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Das postgraduale Studium dient der Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge. Neben wissenschaftlichen Kenntnissen vermittelt es praxisbezogene Fähigkeiten und Methodik. Es umfasst Pflichtveranstaltungen im Umfang von insgesamt 36 Semesterwochenstunden und zwar in den grundlegenden Bereichen des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts, der Wirtschaftswissenschaften sowie in verschiedenen Ergänzungsfächern. Im Verlauf des Studiums sind mindestens zwei (Pflicht-) Seminare zu belegen. Die Veranstaltungen sind so zu wählen, dass mindestens 4 Semesterwochenstunden einen international- oder europarechtlichen Aspekt abdecken. Der Studiengang umfasst weiterhin ein achtwöchiges Praktikum und wird durch eine Magisterarbeit abgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Erbrachte Studienleistungen
    • Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ in der ersten oder zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie ein mindestens mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ bewerteter Seminarschein

      oder

    • erfolgreich bestandene Zwischenprüfung (mindestens 9 Punkte), wenn das postgraduale Studium bereits während des regulären Studiums der Rechtswissenschaft aufgenommen wird

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben möchten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht als beglaubigte Kopie ein.

Studienfachberatung - Christiane Fischer
Weiterbildung

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