Rechtswissenschaft für außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetz graduierte Juristen
- Studienabschluss
- Legum magister
- Zulassung
- zulassungsfrei (ohne NC)
- Regelstudienzeit
- 2 Semester
- Credits/ECTS
- keine
- Lehrsprache
- Deutsch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit möglich
- nein
- zuständige Einrichtungen
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Rechtswissenschaftliche Lehrstühle
-
Hochschulabschluss
Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in den Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule.
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Sprachanforderungen
Ausländische Studienbewerber müssen Kenntnisse auf dem Niveau der DSH-Prüfung (Stufe 2), TestDaF (mindestens viermal TDN4) oder einer vergleichbaren Prüfung des Goethe-Instituts bzw. der Kultusministerkonferenz (Großes deutsches Sprachdiplom) nachweisen.
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Lebenslauf
Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben möchten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht als beglaubigte Kopie ein.
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Nachweis von Deutschkenntnissen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
Universitätshauptgebäude
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Raum 2.50
Carl-Zeiß-Straße 3
07743 Jena
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Universitätshauptgebäude / SSZ
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
INFO-TRESEN im SSZ:
Montag, Mittwoch, Freitag
10 - 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13 - 15 Uhr
TELEFON-HOTLINE:
Montag - Freitag
09 - 11 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter www.uni-jena.de/service-wtb oder auch postalisch.
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07737 Jena
Universitätshauptgebäude / SSZ
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Sprechzeiten:
Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
Videochat: Zum Zoom – Videochat Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf, 126 kb
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