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Deutsch als Zweit- und Fremdsprache

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Eckdaten
Studienabschluss
Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach Gymnasium
Studienform
berufsbegleitend
Zulassung
zulassungsfrei (ohne NC)
Regelstudienzeit
7 Semester
Credits/ECTS
75
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
nein
zuständige Einrichtungen
Philosophische Fakultät
Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien
Bewerbung & Fristen

Inhalt des Studiums

Für das Studium des Faches Deutsch als Zweit- und Fremdsprache als Drittfach hält die Universität ein Lehrangebot bereit, das einen Abschluss innerhalb von 7 Semestern ermöglicht (=Regelstudienzeit). Es sind insgesamt 75 Leistungspunkte (LP) zu erwerben. Diese sind aus Modulen im Umfang von 60 LP und Vorbereitungsmodulen zur Erweiterungsprüfung oder Prüfung in einem weiteren Fach im Umfang von 15 LP (10 LP Fachprüfungen, 5 LP Fachdidaktikprüfung) zusammengesetzt. Die Übersicht zu den möglichen Modulen können Sie dem Modulkatalog entnehmen.

Aufbau

Die Fächer Astronomie, Deutsch als Zweit- und Fremdsprache sowie Italienisch können als Drittfach studiert und mit der Erweiterungsprüfung abgeschlossen werden. Ein Studium dieser Fächer als Erst- oder Zweitfach ist in Thüringen nicht möglich.

Für die Zulassung zum Erweiterungsstudium wird die bestandene Erste Staatsprüfung für das Lehramt vorausgesetzt. Mit dem Studium des Drittfaches kann jedoch bereits begonnen werden, wenn mindestens 170 Leistungspunkte aus dem grundständigen Lehramtsstudium an der Universität Jena nachgewiesen werden können und das Praxissemester absolviert wurde. In diesem Fall ist ein Doppelstudium für das entsprechende Fach zu beantragen.

Das Eingangspraktikum und das Praxissemester entfallen für das zusätzliche Fach. Des Weiteren muss keine wissenschaftliche Hausarbeit (Abschlussarbeit) geschrieben werden.

Aussichten

Die Aussichten für Lehrer sind derzeit eher günstig, jedoch regional und je nach Schulart und -fach unterschiedlich.

Der in Thüringen abgelegte Lehramtsabschluss wird in allen anderen Bundesländern auf Antrag beim jeweiligen Kultusministerium anerkannt. Sie können sich sowohl für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) als auch um die Einstellung in den Schuldienst (nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung) bei den Kultusministerien anderer Bundesländer bewerben. Genauere Auskünfte dazu erhalten Sie beim jeweiligen Kultusministerium.

Zugangsvoraussetzungen

  • Einschreibung in das Erweiterungsstudium

    Zur Einschreibung in das Erweiterungsstudium (postgradual) an der Uni Jena kann zugelassen werden,

    • wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden hat;
    • wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bestanden hat;
    • wer über einen Hochschulabschluss als Diplomlehrer verfügt und im Thüringer Schuldienst am Gymnasium tätig ist;
    • wer als Lehramtsstudierender [der Uni Jena] bereits das Praxissemester absolviert hat und mindestens 170 LP aus dem grundständigen Lehramtsstudiengang nachweisen kann („Jenaer Modell“) bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich bestanden hat;
    • wer eine Prüfung bestanden hat, die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als gleichwertig anerkannt wurde (nähere Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Ministerium).

    Interessenten mit einer Ersten Staatsprüfung oder einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Master-Hochschulabschluss aus anderen Bundesländern benötigen eine Gleichwertigkeitsanerkennung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

  • Anmeldung Erweiterungsprüfung

    Um sich für die Erweiterungsprüfung beim Landesprüfungsamt für Lehrämter [Außenstelle Jena] anmelden zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

    • erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung oder Tätigkeit als Lehrer an einem Thüringer Gymnasium,
    • Nachweis der erbrachten 60 Leistungspunkte in den vorgesehenen Modulen,
    • Nachweis des erfolgreichen Selbststudiums, der nach einem Fachgespräch mit einem bestellten Prüfer ausgestellt wird.

    Die Erweiterungsprüfung selbst besteht aus drei Vorbereitungsmodulen (15 LP) und den dazugehörigen drei Prüfungen: einer schriftlichen und einer mündlichen in den Fachwissenschaften und einer mündlichen im Bereich der Fachdidaktik.

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben möchten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht als beglaubigte Kopie ein.

Akademisches Studien- und Prüfungsamt (ASPA)

Sprechzeiten:
Individuelle Beratungstermine:
Ab sofort bietet das ASPA wieder Sprechzeiten an, zunächst im Rahmen einer Testphase immer mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr. Die Wahrnehmung ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

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Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.

Fachschaft Auslandsgermanistik und Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Weiterbildung

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