Sicherheits- und umweltrelevante Forschung

In der Präambel unserer Grundordnung wird vorangestellt, dass die Mitglieder und Angehörigen der Universität in Forschung und Lehre ihre Mitverantwortung für die Folgen und den möglichen Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse bedenken. Bei ihrer Forschung sind sie dem friedlichen Zusammenleben der Menschen und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.

Der Senat der Friedrich-Schiller-Universität hat eine „Kommission für sicherheits- und umweltrelevante Forschung“ (KSUF) eingerichtet.

Zudem unterliegt die Friedrich-Schiller-Universität bei internationalen Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporten von wissenschaftlichem Gerät, der Entwicklung neuer Technologien oder der Zusammenarbeit mit internationalen (Gast)wissenschaftler:innen den Regelungen der Exportkontrolle, die den Zugang zu militärischen und Dual use-Gütern und Technologien regelt. Für die Einhaltung dieser Regeln wurde ein Compliance-Programm sowie eine Steuerungsgruppe aufgesetzt.

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Büro des Vizepräsidenten für Forschung