Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2023 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
- Nicht alle stummen Videos und Audios haben ein Transkript.
- Nicht alle Videos haben eine Untertitelung oder eine Audiodeskription.
- Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
- Einige Zitate sind nicht programmatisch als Zitat ausgezeichnet.
- Nicht alle Aufzählungen sind als HTML-Liste ausgezeichnet.
- Einige sichtbare Absätze sind nicht als HTML-Absätze (p) ausgezeichnet.
- Tabellarische Daten sind nicht immer als Datentabelle in HTML ausgezeichnet.
- Einige Beschriftungen von Formularfeldern und Formulargruppen sind nicht mit dem Formularfeld oder mit der Formulargruppe programmatisch verbunden etwa im Bereich „Studiengang“.
- Bei Tastaturbedienung mit Pfeiltasten sind nicht alle Inhalte verständlich nutzbar etwa die Unterpunkte der Hauptnavigation
- Wenige Inhalte werden nur durch Farbe hervorgehoben wie etwa Verlinkungen.
- Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
- Nicht alle Inhalte können bei einer Ansicht von 320 CSS-Pixel vollständig gelesen werden.
- Wenige Funktionen sind mit Tastatur nicht erreichbar etwa im Kartenbereich.
- Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig, so etwa in der Hauptnavigation und in der Bildergalerie.
- Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar etwa in der Bildergalerie.
- Die Information auf andere Dateiformate wie PDF ist nicht immer im Linktext enthalten.
- Nicht alle Bedienelemente sind mit Spracheingabe erreichbar etwa im Kartenbereich.
- Nicht alle anderssprachigen Ausdrücke sind mit Hilfe von HTML lang ausgezeichnet.
- Nicht alle Fehlermeldungen sind mit dem Formularfeld programmatisch verbunden wie etwa in Filterbereichen.
- Nicht alle Formularfelder haben eine sichtbare Beschriftung.
- Nicht alle Seiten sind im Hinblick auf die HTML-Syntax durchgängig valide.
- Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar etwa für aufklappbare Bereiche.
- Bei benutzerdefinierten Einstellungen sind nicht alle Funktionen und Inhalte durchgängig erkenn- und nutzbar.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns per Post oder telefonisch kontaktieren: