Im Studium spielen Fremdsprachen eine wichtige Rolle mit zwei zentralen sehr unterschiedlichen Funktionen:
- Formaler Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse über die Hochschulzugangsberechtigung oder andere Nachweisformen
- Praktische Kenntnisse und Kompetenzen in der Sprachpraxis z.B. zur Lektüre von fremdsprachlichen - vorrangig englischsprachigen - Texten in nahezu allen Disziplinen. Darüber hinaus Erweiterung und Ausbau der Sprachkompetenz während des Studiums. Teilweise können Sprachkurse auch im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen ins Studium eingebracht werden.
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Nachweis von Sprachkenntnissen
Für das Studium der meisten Fächer im Studienangebot der Universität Jena werden bestimmte Sprachkenntnisse verlangt, je nach Fach in modernen Fremdsprachen und/oder in den alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch). Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie in unserem Studienangebot
Vielfach können diese Sprachanforderungen über die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen werden.
Nachweis moderner Fremdsprachen (1. und 2. Fremdsprache):
Eine Anrechnung der mit dem Abiturzeugnis nachgewiesenen Sprachkenntnisse ist möglich, wenn nachstehende Zeiten ausgewiesen sind:
- Unterricht in den Klassen 5-10 (ohne Abiturprüfung)
- Unterricht in den Klassen 7-12 (ohne Abiturprüfung)
- Unterricht in den Klassen 9-12 (mit Abiturprüfung)
Falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, ist die Niveaustufe B 1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) studienbegleitend durch einen "Lesetest" (Dauer 60 Minuten) am Sprachenzentrum nachzuweisen.
Nachweis von Lateinkenntnissen bzw. des Latinums und Nachweis von Griechischkenntnissen bzw. des Graecums
In den Studienordnungen sind verschiedene Sprachniveaus bezeichnet, die über das Abiturzeugnis nachweisbar sind:
- Latein- bzw. Griechischgrundkenntnisse (A-Kurs)
- Latein- bzw. Griechischkenntnisse (A+F Kurs) - Gymnasium 10. Klasse
- Latinum/Graecum (A+F+L Kurs)
Falls diese Nachweise nicht erbracht werden können, ist es möglich, sie studienbegleitend zu erwerben.
Anderswo erzielte Latein-Abschlüsse sind durch die verantwortlichen Prüfungsämter auf ihre Gleichwertigkeit zu überprüfen. -
Erweiterung und Ausbau der Fremdsprachenkompetenz
- Kursangebot des Sprachenzentrums der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Ernst-Abbe-Platz 8
07743 Jena
+49 3641 9-401800
Sekretariat: tanja.wagner@uni-jena.de
Das Angebot umfasst eine allgemeinsprachliche und eine fachorientierte Ausbildung in insgesamt mehr als 20 verschiedenen modernen Fremdsprachen für Studierende aller Fachrichtungen. - Auslandaufenthalt während des Studiums (Praktikum oder Studium)
Sprachkurse zur Vorbereitung des Auslandsstudiums - Mitarbeit in verschiedenen Studentischen Gruppen, die sich speziell mit internationalen Studierenden in Jena beschäftigen
- SprachkurseExterner Link
- Kursangebot des Sprachenzentrums der Friedrich-Schiller-Universität Jena
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Sprachanforderungen internationaler Studienbewerber/-innen ohne deutsches Abitur
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine direkte Hochschulzulassung erfüllen, müssen Sie vor der endgültigen Aufnahme des Fachstudiums noch die »Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb« (DSH-2) ablegen und bestehen. Mit der DSH-1 ist die Aufnahme eines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht möglich! Es werden für die Immatrikulation zu einem Studium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nur durch die Hochschulrektorenkonferenz akkreditierten DSH-Prüfungen anerkannt.
Als gleichwertig werden anerkannt:
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat »befriedigend«)
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
Bewerber/-innen, die noch die DSH-2-Prüfung ablegen müssen, können eine bedingte Zulassung zum Studium beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über die Teilnahme an Deutschkursen mit einer Prüfung auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe (C1). Die bedingte Zulassung wird nur wirksam, wenn bis zur Einschreibung das DSH-2-Zertifikat (oder ein gleichwertiges Zertifikat) nachgewiesen wird. ACHTUNG: Für die Bewerbung in die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss der Deutschnachweis bereits bis zum Bewerbungstermin vorliegen.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf die DSH an. Für diesen Kurs benötigen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
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oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
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Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena