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Gasthörerschaft

Universität für Neugierige jeden Alters
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Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)

Sie haben schon immer davon geträumt, eine Vorlesung über die Kunst der Etrusker zu hören, oder endlich Lineare Algebra zu verstehen? Für interessierte Gasthörende, die sich weiterbilden wollen, Lust auf Neues haben oder mal in ein Fach reinschnuppern möchten, bieten wir Themen aus allen Fakultäten der Universität an. Voraussetzungen gibt es dafür nicht. Weder das Lebensalter, die Herkunft, der Schulabschluss oder berufliche Qualifikation machen einen Unterschied. Bei uns sind alle willkommen! Mitzubringen ist nur Wissensdurst.

Information

W I N T E R S E M E S T E R   2 0 2 4 / 2 0 2 5

--> Anmeldung: [Zeitraum abgelaufen] (Vorlesungsbeginn: 14.10.2024)

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WICHTIG:

Mit dem von uns ausgestellten Teilnahmeschein zur Gasthörerschaft wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum (itservice@uni-jena.de), um den Zugang zur Online-Studienverwaltung Friedolin (https://friedolin.uni-jena.deExterner Link) bzw. zur Online-Lernplattform Moodle (https://moodle.uni-jena.deExterner Link) zu beantragen.

Nach der Registrierung melden Sie sich in Friedolin digital zu den bescheinigten Veranstaltungen an (Eingabe Veranstaltungskennziffer - Belegen/Anmelden), damit Sie der Dozent zulassen kann. Anschließend sollte die Veranstaltung in Moodle für Sie aufrufbar sein, um Dokumente und Informationen einsehen zu können.

Bei Problemen oder weiteren Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dozenten. 

  • Aktuelles Programm

    Das neue Programmpdf, 1 mb erscheint jedes Semester kurz vor Beginn der Vorlesungszeit.

    Bitte prüfen Sie die Veranstaltungsformate und Rauminformationen in Friedolin, da sich die in der Broschüre angegebenen Daten im Einzelfall noch ändern können.

  • Antrag auf Gasthörerschaft

    Die Zulassung zur Gasthörerschaft muss beantragt werden. Das Antragsformularpdf, 115 kb können Sie auf unserer Website als PDF herunterladen und ausdrucken.

  • Kosten

    Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und kostet pro Semester 50,- Euro.

    Empfänger/-innen einer Altersrente oder vergleichbarer Leistungen zahlen eine ermäßigte Gebühr von 25,- Euro pro Semester.

    Empfängern/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Bürgergeld) wird die Gebühr erlassen. Der Anspruch auf Ermäßigung bzw. Erlass ist durch ein amtliches Dokument (Bescheid oder Rentenausweis) in Kopie nachzuweisen.

     

    Die Gebühren können per Überweisung auf das Konto der Universität oder am Besuchertresen des Studierenden-Service-Zentrums per EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte entrichtet werden.

    Die Überweisung ist an folgende Bankverbindung zu richten (Achtung, neuer Verwendungszweck!):

    IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
    BIC: MARKDEF1820 (Deutsche Bundesbank Erfurt)
    Verwendungszweck: F-10-01053-00-26110400 Gasthörerschaft Name, Vorname

     

    Der Teilnahmeschein für Gasthörende wird nach der Zahlung mit EC Karte / Kreditkarte sofort und nach Überweisung bei Vorlage eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug) ausgestellt.

  • Zulassung

    Die Zulassung zur Gasthörerschaft erfolgt in Abstimmung mit den Fakultäten im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten und muss beantragt werden. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag auf Gasthörerschaftpdf, 115 kb.

    Den Antrag senden Sie bitte an das Studierenden-Service-Zentrum und legen folgende Unterlagen bei:

    • Kopie des gültigen amtlichen Ausweises des/der Antragstellenden (Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. eine Kopie des Bürgergeld-Bescheides/Rentenausweises
    • eine Kopie des Zahlungsbelegs
    • ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag

    Reichen Sie die Unterlagen persönlich am Servicetresen im SSZ ein, legen Sie die o. g. Nachweise im Original bitte zur Ansicht vor. Der Rückumschlag entfällt, da Sie den Teilnahmeschein zur Gasthörerschaft direkt ausgehändigt bekommen.

    Beachten Sie bitte, dass eine Zulassung aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden kann.

  • Gasthörerschaft

    Die Zulassung zur Gasthörerschaft gilt für ein Semester und wird mit dem Teilnahmeschein für Gasthörende bestätigt.

    Der Teilnahmeschein ist vor Veranstaltungsbeginn dem/der Lehrenden vorzulegen. Gasthörende sind berechtigt, die in ihrem Teilnahmeschein aufgeführten Lehrveranstaltungen zu besuchen und Einrichtungen der Universität zu nutzen.

  • Termine

    Der  Antrag auf Gasthörerschaft pdf, 115 kb muss bis Vorlesungsbeginn, spätestens aber am Freitag der 2. Vorlesungswoche im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ, Bereich Weiterbildung) vorliegen.

    Der Teilnahmeschein gilt jeweils für ein Semester. Die Veranstaltungen finden in der Regel wöchentlich statt. Die aktuellen Vorlesungszeiten können Sie hier einsehen.

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht im Programm zur Gasthörerschaft aufgeführt sind

    Um an Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen VorlesungsverzeichnisExterner Link teilzunehmen, die nicht im aktuellen Programm aufgeführt sind, ist zusätzlich das Einverständnis des/der jeweiligen Lehrenden per Unterschrift und Institutsstempel auf dem Antrag auf Gasthörerschaft einzuholen. Alternativ kann eine E-Mail-Bestätigung des/der Lehrenden beigefügt werden.

    Bei zulassungsbeschränkten Fächern oder besonders stark nachgefragten Lehrveranstaltungen ist aber leider meist keine Teilnahme möglich.

  • Besondere Angebote für Schülerinnen und Schüler

    Sind Sie Schülerin oder Schüler? Schüler/-innen der weiterführenden Schulen können natürlich auch an der Gasthörerschaft teilnehmen. Für sie gibt es aber auch eine Reihe anderer Formate. Ganze Lehrveranstaltungen einschließlich den dazugehörigen Prüfungen können Schüler im Rahmen des Juniorstudiums belegen. Im Schnupperstudium gibt es die Möglichkeit, Vorlesungsluft in einzelnen Lehrveranstaltungen zu schnuppern und Orientierungsseminare helfen bei der Studienwahl. Für den Fall, dass Sie mit Ihrer ganzen Schulklasse unterwegs sind, halten wir auch Vorträge, Einzelveranstaltungen und Reihen vor.

  • Was Sie sonst noch wissen müssen

    Die Teilnahme an Prüfungen in den gewählten Lehrveranstaltungen ist im Rahmen der Gasthörerschaft nicht möglich. In Absprache mit dem/der Lehrenden kann jedoch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

    Beachten Sie bitte, dass Sie als Gasthörende/r keinen Studierendenstatus haben und deshalb in den Gebäuden der Universität nicht gesetzlich unfallversichert sind.

  • Spezielle Angebote für Geflüchtete

    Die Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt Geflüchtete, schnell in Deutschland ein neues Zuhause zu finden und eine neue Perspektive zu haben.

    Das Internationale Büro bietet studierfähigen Geflüchteten verschiedene Wege ins Studium - zum Beispiel über das Gasthörerprogramm - an und berät alle Studieninteressierten zu den individuellen Möglichkeiten.

    Alle Informationen und Hinweise dazu finden Sie auf den Seiten des Internationalen Büros unter https://www.uni-jena.de/gefluechtet .

Hinweis

Nachträglich wurden 3 Veranstaltungen des Institutes für SoziologieExterner Link für die Gasthörerschaft freigegeben. Für diese Veranstaltungen müssen Sie keine separate Genehmigung des Dozenten auf Ihrem Teilnahmeschein einholen.

  • Im Hörsaal
    Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)
    Zweithörerschaft

    Wenn Sie aktuell an einer anderen Hochschule als Studierende/r eingeschrieben sind, beantragen Sie bitte die Zweithörerschaft. Im Rahmen der Gasthörerschaft können Sie keine Prüfungsleistungen ablegen, um sich Module an Ihrer Hochschule anerkennen zu lassen!

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Weiterbildung

Öffnungszeiten:
INFO-TRESEN im SSZ:
Montag, Mittwoch, Freitag
10 - 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13 - 15 Uhr

TELEFON-HOTLINE:
Montag - Freitag
09 - 11 Uhr


Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter www.uni-jena.de/service-wtb oder auch postalisch.

Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07737 Jena