LPA Eingang

Landesprüfungsamt für Lehrämter

Außenstelle Jena
LPA Eingang
Foto: Anne Günther (Universität Jena)
Information

Das Landesprüfungsamt für Lehrämter bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Präsenztermine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Unterlagen bitte in den Briefkasten unten vor der Haustür einwerfen.

Dies gilt nicht für Hausarbeiten. Terminvereinbarung zur Abgabe unter: katharina.gressler.lpa@uni-jena.de 

Landesprüfungsamt für Lehrämter, Außenstelle Jena

Öffnungszeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Postanschrift:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Landesprüfungsamt für Lehrämter
Außenstelle Jena
Carl-Zeiss-Platz 1
07743 Jena

Erste Staatsprüfung für die Lehrämter

Studiengänge, die mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt abschließen, werden als Lehramtsstudiengang bezeichnet.

Die Durchführung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt obliegt dem für das Schulwesen zuständigen MinisteriumExterner Link (Landesprüfungsamt für Lehrämter). Es entscheidet insbesondere über die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.

Das Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ist zuständig für die Prüfungszulassungen und die technische und organisatorische Absicherung der Ersten Staatsprüfung, Erweiterungsprüfung und der Prüfung in einem weiteren Fach für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Regelschulen.

Die Prüfungszulassung ist schriftlich nach Vorliegen der Voraussetzungen zu den im Terminablaufplan festgelegten Terminen beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Jena zu beantragen.

Die Außenstelle Jena organisiert die genannten Prüfungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Hochschule für Musik "Franz Liszt" WeimarExterner Link, der Bauhaus-Universität WeimarExterner Link und der Theologischen Fakultät der Universität ErfurtExterner Link.

Achtung

Es gelten die Bestimmungen der Staatsprüfungsverordnungen und die auf deren Grundlage getroffenen Festlegungen des Landesprüfungsamtes für Lehrämter. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Staatsprüfungen sowie die Zulassung zu den einzelnen Prüfungsabschnitten der Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung.

Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt kann nach geltendem Verwaltungsrecht vor dem Zeitpunkt der rechtlich bindenden Zulassung ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.

1. Prüfungsabschnitt (schriftliche und mündliche Prüfungen)

Prüfungszeitraum Terminablaufplan, Formulare
Schriftliche Prüfungen:
Prüfungstermine unter: Prüfungstermine schriftlich
Mündliche Prüfungen
: Prüfungstermine unter (UNI-login erforderlich): Prüfungstermine mündlich

2. Prüfungsabschnitt (Hausarbeit):

Terminablaufplan, Formulare
aktuelle Informationen